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Notwehr oder Schw. Körperverletzung ??
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ChristianSturz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 21:02    Titel: Notwehr oder Schw. Körperverletzung ?? Antworten mit Zitat

Hallo Leute

Ich habe ein großes Problem bzg Notwehr und der damit verbundenen Rechtssprechung.
Es geht Grundlegen um folgendes , ich halte das ganze kurz weil es sonst den Rahmen sprengen würden.Ich und ein guter Freund von mir s wie meine Freundin und die Freundin meines freundes werden seit etwa 3 wochen massiv bedroht von einm ehemaligen Freund.
Er droht uns damit das er uns Umbringen will , steht NAchts und früh Morgens mit einem Küchenmesser bewaffnet vor unseren Haustüren usw.Wir nehmen diese Bedrohung sehr ernst zumal ehr erst kürzlich aus dem Gefängis entlassen wurde , letzte woche in der Psychatrie war (Seine Mutter hat ihn eingewiesen.)Aus diesem Grund ahben wir eine einsweilige verfügung beantragt die gestern bewilligt wurde.
So weit so gut nun zum eigentlichen Problem vor etwa 5 Tagen hat er mich mit einem freund auf der Strasse getroffen ,er hat mich sofort angegriffen und angefangen von hinten auf mich einzuschlagen.Ich hatte Panik das er wieder ein Messer hat oder das ich wenn ich zu Boden gehe nicht mehr aufstehen kann um im Ktankenhaus lande.Aus doesem Grund habe ich ihm ein Schweizer Taschenmesser in die Licke Hüfte gestochen ca 2 cm tief.Er lies sofort von mir ab und ich flüchtete in den HAusgang bzw in die Wohnung meines Freundes und verständigte die Polizei und den Krankenwagen.Diese hat mich festgenommen und vernommen.Der Polizist sagte zwar das es sehr warscheinlich auf Notwehr ausgelget wird allerdings stehe ich seit 3,5 Jahren selbst unter Bewährung (Seitdem Straffreih).Aus diesem grunde habe ich nun PPanik wie das ganze ausgelegt wir.Vieleicht könnt ihr mir mal das ganze mit der Notwehr erklären Tips geben usw.Ich ahbe das was von unangemssener gewalteinwirkung gehört usw.Ich wäre euch sehr dankbar.

Hochachtungsvoll

Christian.

PS, Bin 23 Jahre alt !
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.03.08, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Notwehrlagen lassen sich aus der Ferne (also auch via Forum) keinesfalls abschliessend beurteilen, schon alleine deswegen nicht, weil man nur die Version eines Beteiligten kennt.

Hier hört sich aber alles nach Notwehr an.

Zitat:

Vieleicht könnt ihr mir mal das ganze mit der Notwehr erklären


Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Hier gab es einen rechtswidrigen Angriff, der auch gegenwärtig war. Die Verteidigung war auch erforderlich um den Angriff zu beenden/abzuwenden. Auch das "Mittel" (schweizer Messer) war verhältnismäßig in dieser Situation.

Ergo: Es spricht alles für Notwehr.
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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ChristianSturz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danke erstmall für deine Antwort

Zitat:
Auch das "Mittel" (schweizer Messer) war verhältnismäßig in dieser Situation.


Hm was meinst du genau damit , könnten die nicht auch argumentieren das ich mich auch ohne Messer hätte wehren können?
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Anwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde auch sagen, eher Notwehr. Ferner denke ich, dass es sich in so einem Fall nicht um eine schwere Körperverletzung handeln würde nach § 226 StGB, sondern eher um eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

Ferner würde es dann noch mit Sicherheit darauf ankommen, ob die Vorstrafe einschlägig wäre.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Jung, nu mach Dir mal nicht in die Hose.
Wenn der Polizist gesagt hat,
Zitat:
das es sehr warscheinlich auf Notwehr ausgelget wird

dann heißt das, dass er Dir glaubt. Z.B. aufgrund Deines Verhaltens nach dem Vorfall. Und aufgrund der Vorgeschichte. Man darf solche Vorfälle ja niemals isoliert sehen, als gäbe es kein damit zusammenhängendes Davor und Danach.
Die Polizei ist hier also Dein Zeuge, und so wirst Du - wenn das, was Du sagst, stimmt - die überraschende und gewiss nützliche Erfahrung machen, dass das selbe Gesetz, nach dem Du verurteilt worden bist, weil Du es gebrochen hast, Dich schützt, wenn Du etwas getan hast, was nicht rechtswidrig ist.
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Grüße,
Abrazo
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Die Polizei ist hier also Dein Zeuge, ...


Nein, der Polizist, der spaeter hinzugerufen wurde aber die eigentliche Auseinandersetzung nicht beobachtet hat, ist kein Zeuge.

Zitat:
Wenn der Polizist gesagt hat,
Zitat:
das es sehr warscheinlich auf Notwehr ausgelget wird

dann heißt das, dass er Dir glaubt.


Der Polizist hat derartige Entscheidungen nicht zu treffen. Es obliegt der ermittlenden Staatsanwaltschaft, festzustellen ob hinreichende Belege fuer eine Straftat vorliegen und dementsprechend ein Verfahren bei Gericht zu beantragen. Wenn es zu einem Verfahren kommt, trifft der Richter die Feststellung, ob eine Straftat vorlag oder nicht. Der Polizist in diesem Verfahren "Zutraeger" aber nicht Entscheidungsberechtigter.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen, die meisten Untaten geschehen irgendwo draußen ohne unmittelbare Tatzeugen. Könnte man eine Tat nur aufklären, wenn unmittelbare Tatzeugen vorhanden wären, dann hätten wir hier straflos Mord und Totschlag.

Wie ich schon schrieb, Taten haben eine Vorgeschichte und ein Nachspiel. Heißt, sie geschehen im Kontext des Lebens. Und die meisten Taten sind von diesem Kontext her durchaus aufklärbar.

Die Polizei ist Zeuge für das Nachspiel. Sie ist Zeuge dafür, dass er selbst die Polizei gerufen hat. Für die Stimmigkeit dessen, was er unmittelbar, noch im Eindruck des Geschehens, gesagt hat. Für sein Verhalten, seine psychische Verfasstheit. Seine Authentizität und damit Glaubwürdigkeit.

Taten werden von Menschen begangen, die ein bestimmtes Wesen und ein bestimmtes Verhalten, je nach Tat, an den Tag legen. Was die Beurteilung davon betrifft, da sollte man der Polizei in der Regel genau so vertrauen wie dem Richter, denn beide sind, was das betrifft, geschulte Profis.

Hinzu kommt die Belegbarkeit der Vorgeschichte.

Der Polizist hat sich gehütet, eine Entscheidung zu treffen. Lt. Christian hat er gesagt,
Zitat:
Der Polizist sagte zwar das es sehr warscheinlich auf Notwehr ausgelget wird

Das ist keine Entscheidung, sondern eine persönliche Einschätzung. So, wie sie auch jeder Anwalt seinem Mandanten gegenüber abgibt. Dafür gibt es zwar keine Garantie, vor allem, weil immer noch etwas Verborgenes heraus kommen kann, das die ganze Einschätzung umschmeisst, aber doch im Allgemeinen eine einigermaßen zuverlässige Richtschnur, wie die Sache unter den derzeit bekannten Umständen wohl ausgehen wird.
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Grüße,
Abrazo
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 17.03.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Die Polizei ist Zeuge für das Nachspiel. Sie ist Zeuge dafür, dass er selbst die Polizei gerufen hat. Für die Stimmigkeit dessen, was er unmittelbar, noch im Eindruck des Geschehens, gesagt hat. Für sein Verhalten, seine psychische Verfasstheit. Seine Authentizität und damit Glaubwürdigkeit.

Was nichts daran ändert, dass die Polizisten in diesem Fall keine Tatzeugen sind.
Ob die Polizisten nun dem Messerstecher glauben kann für den Richter interesant sein, muss es aber nicht zwingend.
Wenn der Messerstecher nämlich schon häufiger mit nem Messer auf Personen eingestochen hat und sich immer mit der "Notwehrmasche" versucht rauszureden, es aber Zeugen gibt, die Gegenteiliges aussagen, wäre es völlig uniteressant, ob die Polizisten ihm jetzt glauben oder nicht. (und es gibt noch unzählige andere Fallkonstellationen, in denen es uninteressant ist, was der Polizist nun glaubt oder nicht)

Dummerchens Aussage bleibt weiterhin richtig:
Die Polizei ist kein (Tat-) Zeuge!
Durch die Polizei kann lediglich das Nachtatverhalten, evtl. Verletzungen, die offenkundige Stimmung der Tatbeteiligten usw. beschrieben werden.
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

ChristianSturz hat folgendes geschrieben::
Hallo Danke erstmall für deine Antwort

Zitat:
Auch das "Mittel" (schweizer Messer) war verhältnismäßig in dieser Situation.


Hm was meinst du genau damit , könnten die nicht auch argumentieren das ich mich auch ohne Messer hätte wehren können?


Nein, der "Notwehrende" darf sich dem Mittel bedienen, dass er zur Hand hat, solange es nicht völlig unverhältnismäßig ist. Wäre das ein "Bowie-Messer" gewesen, wäre es auch O.K. Einen Angriff auf "sein Leben" darf man mit so gut wie allem verteidigen.

Nicht O.K. ist es, wenn man den 8jährigen Kirschendieb (auch Eigentum -Kirschen am Baum- ist notwehrfähig) mittels Panzerabwehrrakete unter Beschuss nimmt, da dass dann nicht mehr verh#ltnismäßig wäre Sehr böse
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mit frdl. Grüßen

J.A.
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ChristianSturz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Erstmall vielen Dank für eure Hilfe.
Das Problem bei der Geschichte ist das ich genau aus diesem Grunde vor ca 3 Jahren zu Bewährung verurteilt worden bin.Zwar waren keine Waffen im Spiel allerdings trotzdem ein gefährliche Köperverletzung.Was das ganze zunehmend schwierig macht ist das meine Bewährung genau 5 Tage vorher ausgelaufen ist , allerdings hat der zuständige Richter zu der Zeit mir noch keinen abschliesende Brief geschickt.Jetzt weis ich eigentlich nicht ob ich noch unter Bewährung stehe da die Zeit ja abgelaufen ist mein Bewährungshelfer sagte dazu nur das es die Zustimmung des Richters erfordert.Grund dafür kann sein das das Amtsgericht vor 2 wochen abgebrannt ist ^^ immoment wird nichts bearbeitet.Ist das nicht ein wenig unfair schlieslich habe ich ja meine Zeit hinter mir und war nicht mehr Straffällig naja das ist wohl ein anderes Thema Ich hoffe das ganze geht gut aus , und falls es zu einer verhadlung kommt hoffe ich das ich nicht einen der total realitätsfremden Richter bekomme (I)


Gibt es den Anwälte die sich auf Notwehr spezialisiert haben ? bzw könnt ihr mir einen empfehlen ?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Leeven Christian,

wenn Deine Bewährung abgelaufen ist, so heißt das nicht, dass Du Dich jetzt wieder straflos prügeln darfst. Der Sinn der Bewährung liegt darin, dass Du Dich daran gewöhnst, Deine Konflikte ohne Prügel zu regeln.

Mit Notwehr hat das überhaupt nichts zu tun. Notwehren darfst Du Dich auch, wenn Du gerade aus dem Gericht kommst, Bewährung kassiert hast, und vor Dir steht einer mit gezücktem Messer und verlangt von Dir die Herausgabe von Brieftasche, Handy, Lederjacke oder was sonst ihn an Deinem Eigentum interessiert. Deswegen wanderst Du nicht in den Knast, weil das keine rechtswidrige Handlung ist, wenn Du Dich notwehrst.

In den Knast wanderst Du dann, wenn Du meinst, einer habe Dich schief angeguckt und ihm deswegen eine rein haust. Denn das ist rechtswidrige Körperverletzung.
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Grüße,
Abrazo
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich an der Sache ein bisschen befremdet, ist dass man gleich zusticht, wenn einen jemand schubst oder einen auf den Rücken klopft, so wie es hier beschrieben wurde. Ob das dann auch Notwehr ist?

Ich kann natürlich schon verstehen, dass Du Angst vor dem Mann hattest und er Dich vorher bedroht hat usw. usf. Aber dann in dem Fall ohne erkennbaren Grund sofort mit dem Messer zustechen.....
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
er hat mich sofort angegriffen und angefangen von hinten auf mich einzuschlagen

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ChristianSturz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Also was die Bewährungsstrafe angeht wurde das wohl falsch aufgefasst.Ich habe damals Bewährung bekommen und habe diese als 2. Chance gesehen entlich mal einen richtigen und vernüftigen weg einzuschlagen.Ich denke ich habe alles was in meiner macht stand getan um dieser Bewährug würdig zu sein.Ich denke auch auf keinenfall das ich jetzt wo ich keine Bewährunhabe wieder drauflos schläger kann , im gegeteil ich finde das ganze ist abgesehen von der bewährung eine einstellungs sache. Ich stehe heute der Gewalt im allg. sinne sehr viel differentzierte gegenüber als ich es mit 17 getan habe.


Zitat:
Ich kann natürlich schon verstehen, dass Du Angst vor dem Mann hattest und er Dich vorher bedroht hat usw. usf. Aber dann in dem Fall ohne erkennbaren Grund sofort mit dem Messer zustechen.....


Genau darum geht es !!
wie ich bereits gsagt habe hatte ich in diesem moment Panik und wusste mich nicht anderst zu wehren.Jetzt wo man Zeit hat darüber in ruhe nachzudenken sieht man die ganze Sache aus einem anderen Blickwinkel und viel gefasster.Zwar bin ich nicht der Meinung das es ohne Grund war schlieslich springt man nicht ohne grund jemanden an den Hals und fängt an auf in einzuschlagen.Allerdings denke ich das es vieleicht eine unangemeßene Gewalteinwirkung meinerseits war bzw eine zu gefährliche Notwehr.Das ist auch der grund warum ich mir sorgen mache wie die Verhandlung ausgeht.Vieleicht kann der Richter es nicht nachvolziehen das ich keinen anderen weg gesehen habe mich zu wehren.Wenn ich das ganze mal rein objektiv betrachte könnte ich vielicht das ganze nachvolziehen.Ich denke wäre es eine normale Kneipenschlägerrei gewesen hätte ich mich bestimmt nicht so gewehr allerdings ist das eine ganz andere sache schlislich stand er ca 40 min davor vor meinem Haus und hat im beisein meiner Mutter dinge gesagt wie ich schneide dir alle finger ab usw.


Falls jemand einen guten Anwalt kennt der sich auf Notwehr spezialisiert hat wäre das klasse.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wozu brauchst Du einen Anwalt, wenn Du die Wahrheit gesagt hast?
Warte doch erst einmal, ob da überhaupt noch etwas nachkommt.
Andere Leute sind ja auch nicht doof, ne?
Und wenn sich alles tatsächlich so verhalten hat, wie Du sagst, dann sollte es mich wundern, wenn man Dich deswegen überhaupt belangen will.
In dem Fall kannste Dir dann immer noch einen Anwalt nehmen, würde ich Dir dann empfehlen.
Aber solange Du nicht weißt, ob der Staatsanwalt sich überhaupt für Dich interessiert, is dat rausgeschmissen Geld.
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Grüße,
Abrazo
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