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Streitwert

 
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 16.03.08, 13:48    Titel: Streitwert Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

stellen wir uns mal folgenden fiktiven Sachverhalt vor.

Es geht um Arbeitsrecht. Ein ehemaliger Arbeitnehmer klagt auf Erstattung zuwenig gezahlter Löhne. Laut Arbeitsvertrag wurde ein Nettolohn vereinbart. Ungewöhnlich, aber machbar.

Er geht nun zum Anwalt um eine fiktive Summe von ausstehenden Nettolöhnen über 5000 Euro nachzufordern.
Der Anwalt sagt nun, man könne nur Bruttolöhne einfordern. Man klage also auf ca 10000 Euro.

Der ehemalige Arbeitgeber verliert Prozess und geht in Berufung. Anwalt berechnet seine Gebühren nach einem Streitwert von 10000 Euro.

Vor der Berufungsverhandlung wird dem Anwalt mitgeteilt, das man nur auf die ausstehenden Nettolöhne klagen kann, da ein Nettolohn laut Arbeitsvertrag vereinbart war. Also doch diese 5000 Euro wie der Kläger von Anfang an wollte.

Man klagt also auf diese 5000 Euro.
Es wird ein Vergleich von 5000 Euro erzielt. Widerrum berechnet der Anwalt seine gebühren aus einem Streitwert von 10000 Euro, sodas dem Kläger nach Abzug der Anwalts und Gerichtskosten nichts übrig bleibt.
Der Anwalt also, ist der einzige Gewinner dieser Verhandlung.

Meine Frage nun:
Darf der Anwalt die Klagesumme so hoch ansetzen um seine Gebühren hoch zu halten?
Darf der Anwalt in der Berufungsinstanz nochmals 10000 Euro Streitwert ansetzen, obwohl nur auf 5000 geklagt wird?
Ist es nicht die Schuld des Anwaltes, das er die anfängliche Klagesumme so hoch ansetzt, obwohl der Kläger nur auf den Nettolohn, also auf 5000Euro verklagen wollte?
Was kann Kläger nun machen, denn der Anwalt sieht sich natürlich im Recht.

Vielen Dank für Antworten
roleover
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Differenzierung ist nur rein formaler Natur und nur für den Antragswortlaut entscheidend. Entweder, ich klage 10.000,- brutto ein, oder ich klage auf "das sich aus 5.000,- netto ergebende Bruttogehalt". Wenn ich auf "5.000 € netto" klage, versteht es sich von selbst, dass ich vom Arbeitgeber erwarte, tatsächlich auf diese 5.000,- € Sozialabgaben zusätzlich zu zahlen. D.h.der Klageantrag entspricht inhaltlich dem Beispiel 2.

Wenn ich "nur" 5.000,- € einklage, wird dieser Betrag hinterher versteuert und mit Sozialabgaben belegt. .

D.h., dass der Anwalt hier tatsächlich auch die Sozialabgaben "miteinklagt", da nur so unterm Strich 5.000,- € auf dem Konto des Klägers landen können. Diese Sozialabgaben erhöhen aber den Streitwert.

Der Grund für den richterlichen Hinweis: Wenn der Anwalt 10.000 Brutto einklagt, könnte das ja unterm Strich auf 4.900,- € netto oder 5.100 € netto rauslaufen, je nachdem, wie hoch die Kassenbeiträge, das Jahresgesamteinkommen für den Lohnsteuereinbehalt usw. sind. Das kann der Richter natürlich nicht ausurteilen, wenn schwarz auf weiß steht, dass beim Arbeitnehmer 5.000,- € auf dem Konto landen müssen.


Zitat:

Man klagt also auf diese 5000 Euro.
Es wird ein Vergleich von 5000 Euro erzielt.


Wurde hier ein Vergleich über 5.000, brutto oder netto geschlossen?
Sollte hier nämlich ein Vergleich über 5.000,- netto geschlossen worden sein, wäre die Kostenaufhebung in zweiter Instanz misstrauisch zu beäugen.

Ansonsten kann ich nur zustimmen: Auf Grund der Kostenaufhebung in 1. Instanz sind bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten bei Arbeitnehmern ohne Rechtschutz oder PKH immer die Anwälte die Gewinner.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Ansonsten kann ich nur zustimmen: Auf Grund der Kostenaufhebung in 1. Instanz sind bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten bei Arbeitnehmern ohne Rechtschutz oder PKH immer die Anwälte die Gewinner.

Und die Partei, die den Prozeß nicht verliert (und deswegen z. B. über Jahre weiterbeschäftigt wird = mehr an Gehalt, als der Anwalt kostet oder die als AG kein Gehalt mehr zahlen muß und dadurch selbst mit Anwaltskosten erhebliche "Ersparnisse" hat, oder..... ) Mr. Green
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.03.08, 20:02    Titel: Vergleich Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die antwort.
Beide anwälte unterhielten sich auf eine sprache, der ich leider nicht mächtig bin. Im endeffekt einigte man sich auf eine nachzahlung von spesen in höhe von glatt 5000 euro netto damit, wie mein anwalt mir mitteilte, das steuergedöns gespart werden könne.
Viele grüße
Roland
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