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Gesetztesverstoß oder nicht?

 
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Martin.S
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 16:01    Titel: Gesetztesverstoß oder nicht? Antworten mit Zitat

Hi ihr,

folgende Idee.

In einer großen Strafsache vertritt der Star-Rechtsanwalt Reich R den Ali A. A hat mit dem Bernd B Straftaten begannen die nun vor Gericht verhandelt werden sollen. Beide z.Zt. in U Haft.

A war der Haupttäter und hat ne Menge Kohle zur Verfügung.
B ist der blöde Mittäter gewesen der quasi mittellos ist.

Annahme es werden getrennte Verfahren geführt und der B belastet den A durch Aussagen bei der Polizei und vor Gericht.

Jetzt denkt sich der R. Ha, ich vertrete einfach auch den B um Akteneinsicht zu gelangen. Dieser stimmt zu, da der R sagt das mit dem Geld das hat der A geregelt.
Sinn und Zweck: RA weiß nun, was B über den A sagt. Geld bekommt er zwar nicht von B, aber die Erfolgsprämie von A wäre ja auch um ein vielfaches Höher.

Er bekommt also Akteneinsicht und legt anschließend sein Anwaltsmandat ggü dem B nieder. Jetzt hat er genügend informationen um das beste für den A zu erlangen. Und B wundert sich bei seiner Gerichtsverhandlung warum kein RA da ist, da die Niederlegung des Mandats ihm nicht mitgeteilt wurde.

Verstößt der RA hier gegen irgendetwas
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 14.03.08, 17:58    Titel: Re: Gesetztesverstoß oder nicht? Antworten mit Zitat

Martin.S hat folgendes geschrieben::

Jetzt denkt sich der R. Ha, ich vertrete einfach auch den B um Akteneinsicht zu gelangen. Dieser stimmt zu, da der R sagt das mit dem Geld das hat der A geregelt.
Sinn und Zweck: RA weiß nun, was B über den A sagt. Geld bekommt er zwar nicht von B, aber die Erfolgsprämie von A wäre ja auch um ein vielfaches Höher.


Das ist so was von völliger Unsinn. Der Verteidiger von A erhält selbstverständlich alle belastenden Aussagen gegen seinen Mandanten. Dazu braucht er keine Vollmacht von B.

Zitat:

Er bekommt also Akteneinsicht und legt anschließend sein Anwaltsmandat ggü dem B nieder. Jetzt hat er genügend informationen um das beste für den A zu erlangen. Und B wundert sich bei seiner Gerichtsverhandlung warum kein RA da ist, da die Niederlegung des Mandats ihm nicht mitgeteilt wurde.

Verstößt der RA hier gegen irgendetwas


Der Anwalt darf keine zwei Mittäter gleichzeitig verteidigen. D.h. sobald er merkt, dass der eine Mandant der gleichen Straftat beschuldigt wird wie der andere, muss er eins der Mandate niederlegen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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