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Veterinäramt?
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genji
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin,

ich habe mal ein Zitat gelesen in dem jemand sagt, dass ein Hundezüchter, der kein Gewinn bei seiner Zucht einfährt mal sein betriebswirtschaftliches Können unter die Lupe nehmen sollte.

Wenn es so ist wie du es beschrieben hast, warum gibt es dann dauernd dieses Streitthema Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht? Wer betreibt ernsthaft ein Gewerbe, in dem er nur Verluste macht? Denn wenn ein Hund nicht kostendeckend ist sind es mehrere auch nicht. Dann haben diese Leute also tatsächlich Spass daran ihr Geld zum Fenster rauszuwerfen. Ausserdem hat ein Hobbyzüchter ja auch weniger Auflagen zu erfüllen.
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

@genji:
Du wirst es nicht glauben, es gibt aber tatsächlich Züchter, die das aus Freude an der Rasse und aus Spaß zum Hund machen.
Das Tierschutzgesetz gibt die Regelung für einen gewerblichen Züchter vor und nicht das Finanzamt. Das Finanzamt setzt nur fest, ab wann du mit MWST verkaufen mußt und Umsatzsteuerpflichtig bist.
3 Hündinnen, die jeweils 1x im Jahr werfen und eventuell auch nur 3 Welpen bekommen werden dich nicht zum Reichtum bringen.
Rechne dir mal aus, was dich ein Zuchthund kostet, bevor er das erste Mal eingesetzt werden kann oder wie oft ein Züchter sich vielleicht einen Hund großzieht, mit dem er züchten möchte, dies aber aus irgendwelchen Gründen (Zahnfehler, Gebäudefehler ect.) nicht kann.
Das Geld was du dort investiert hast, bekommst du nicht wieder raus.
Ebenso verhält es sich mit den alten Hunden. Soll man die einfach abgeben, einschläfern oder behält man sie?
Ein guter Züchter behält einen Großteil der alten Hunde (meist die, die vielleicht krank geworden sind).
Die kosten dich dann mehr, als 3 gesunde, junge Hunde.
Wenn die Hundezucht sich selbst trägt und finanziert, ist das schon super!
Also erzähl hier nichts von Sachen, bei denen du nichtmitreden kannst.

LG
Aileen
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Genji,

genji hat folgendes geschrieben::

ich habe mal ein Zitat gelesen in dem jemand sagt, dass ein Hundezüchter, der kein Gewinn bei seiner Zucht einfährt mal sein betriebswirtschaftliches Können unter die Lupe nehmen sollte.


Ich würde mal sagen, Du und derjenige, von dem dieses Zitat stammt, haben einen klitzekleinen Denkfehler. Denn ihr setzt voraus, daß eine Hundezucht rein aus betriebwirtschaftlichen Gründen betrieben wird. Die Möglichkeit, daß jemand aus ideelen Gründen züchtet, weil es ihm Spaß macht die Rasse zu erhalten und zu verbessern, laßt Ihr völlig außer acht.

Aus betriebswirtschaftlichen Gründen müßte ich z.B. zum nächstbesten Rüden um die Ecke gehen zum Decken. Aber steht für meine Hündin der optimale Zuchtpartner z.B. in Bratislava, Antwerpen, Dublin oder Roskilde, dann nehme ich zum Deckzeitpunkt kurzfristig Urlaub, setze mich in mein Auto, kutschiere mit meiner Hündin dorthin und quartiere mich dort ein paar Tage in einem Hotel oder einer Ferienwohnung ein. Betriebswirtschaftlich ein Fiasko, aber das einzig richtige was man machen kann wenn man wirklich gute und gesunde Hunde züchten und seinem persönlichen Zuchtziel möglichst nahe kommen möchte.

genji hat folgendes geschrieben::

Wenn es so ist wie du es beschrieben hast, warum gibt es dann dauernd dieses Streitthema Hobbyzucht oder gewerbliche Zucht? Wer betreibt ernsthaft ein Gewerbe, in dem er nur Verluste macht? Denn wenn ein Hund nicht kostendeckend ist sind es mehrere auch nicht. Dann haben diese Leute also tatsächlich Spass daran ihr Geld zum Fenster rauszuwerfen. Ausserdem hat ein Hobbyzüchter ja auch weniger Auflagen zu erfüllen.


Ich habe keinen Spaß daran mein Geld zum Fenster rauszuwerfen. Ich habe Spaß an meinem Hobby!!! Und das ist nun mal die Hundezucht und damit verbunden die Ausbildung der Hunde.

Im übrigen hätte ich überhaupt nichts dagegen, diese unsinnige Trennung zwischen Hobbyzüchter und gewerblichem Züchter aufzuheben. Warum wird nicht einach jegliches Einkommen in Deutschland gleich versteuert? Sprich die Einnahmen aus meinen Welpen- und auch Kaninchenverkäufen werden zu meinem beruflichen Gehalt hinzugezählt, und alle Aufwendungen, die ich für die Erzielung meines Gesamteinkommens (aus Beruf und Hunde-/Kaninchenzucht) habe, sind steuerlich absetzbar? Ich würde auch noch Topflappen aus Wollresten häckeln, diese auf dem Flohmarkt verkaufen und den Ertrag meinem Gesamteinkommen hinzurechnen. Hätte ich nicht im geringsten irgend etwas dagegen. Ich stände mich finanziell bedeutend besser als derzeit und niemand könnte mauscheln, alles wäre sehr viel besser überprüfbar.

LG Waschbärin
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Sehe ich genau wie du...jedes Hobby kostet Geld.
Ich denke, jeder Pferdehalter investiert auch Unsummen. Wenn er ab und an mal ein Fohlen zieht, wird er auch nicht reich.

LG
Aileen
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genji
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Aileen hat folgendes geschrieben::
@genji:
Also erzähl hier nichts von Sachen, bei denen du nichtmitreden kannst.

LG
Aileen


Wenn ich mitreden könnte, würde ich hier keine Fragen stellen.

Aileen hat folgendes geschrieben::
Das Finanzamt setzt nur fest, ab wann du mit MWST verkaufen mußt und Umsatzsteuerpflichtig bist.


Vergess die Gewerbesteuer nicht.
Und deine Gewinne sind Einkommenssteuerpflichtig, ob du Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht spielt dabei keine Rolle.


Zitat:
Voraussetzungen zur Zucht
Um eine Hundezucht zu betreiben, verpflichtet das deutsche Tierschutzgesetzte jeden Hundezüchter, die mehr als drei Hündinnen halten oder mindestes drei Würfe pro Jahr erzielen, eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetzt einzuholen. Für die Genehmigung, die beim örtlichen Veterinäramt beantragt wird, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Fachkenntnis der verantwortlichen Person
Das Veterinäramt verlangt, dass der Züchter mindestens eine Ausbildung zum Tierpfleger oder eine andere, abgeschlossene und staatlich anerkannt Ausbildung, die zum Umgang mit Hunden befähigt, vorlegen kann

Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person
Der Züchter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

Die Hunde müssen artgerecht gehalten werden, d.h. die Räumlichkeiten müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung gewährleisten
Soweit es zum Schutz des Tieres nötig ist, sind die Genehmigungen mit Fristen, Bedingungen und Auflagen verbunden. Einige Beispiele hierfür sind das Führen eines Tierbestandsbuches, eine Beschränkung nach Art, Gattung oder Zahl der Tiere.

Mit Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz wird auch eine gewerbsmäßige Hundezucht-Genehmigung erteilt. Ausschlaggebendes Kriterium ist hierbei die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen. Unberücksichtigt bleibt, ob der Züchter Hündinnen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben. Sobald er aber drei Würfe im Jahr zieht, ist er anmeldepflichtig.

Eine Gewerbsmäßigkeit setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Grundlage hierfür ist, dass die Tätigkeit

nach Außen in Erscheinung tritt
planmäßig und
fortgesetzt ausgeübt wird.
Wer die gewerbliche Hundezucht ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder gegen die Auflangen der Erlaubnis verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000€ bestraft werden.


Und dieser Anmeldepflicht bzw. Genehmigung kann man sich doch entziehen, wenn man höchstens zwei Würfe im Jahr zieht, oder sehe ich das falsch??
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Genji!
Zitat:
Und dieser Anmeldepflicht bzw. Genehmigung kann man sich doch entziehen, wenn man höchstens zwei Würfe im Jahr zieht, oder sehe ich das falsch??

Dann bist du vom Veterinäramt als Hobbyzüchter einzustufen.
Zitat:
Ausschlaggebendes Kriterium ist hierbei die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen

Das ist genau das, was ich im Beitrag vorher geschrieben habe.
Man muß hier nur ganz klar die Gesetze des Tierschutzes und die Steuergesetze kennen (die aber auch manchmal in einem Widerspruch zueinander stehen).
Bei 2 Würfen im Jahr wirst du auch kaum Gewinn erzielen.
Wenn du allerdings Welpen mit einem extrem hohen Preis verkaufst und diese Rasse viele Welpen bringt, und du dabei wieder über die magische Grenze von 17500 kommst, bist du vom Steuergesetz her kein Kleinunternehmer (egal wieviel Hunde du hast).
Allerdings vom Vetamt her bist du immer noch ein Hobbyzüchter und es bedarf keinem §11.1

Unter 17500 und einem angemeldeten Gewerbe, wird normalerweise eine G+V gemacht, es sei denn du hast freiwillig auf deinen Status als Kleinunternehmer verzichtet. Du gibst ja alle Ausgaben für deine Hunde (Futter,Zwinger,Strom, Wasser, TA, Zubehör, Fahrtkosten, Versicherungen,Ausstellungen, Prüfungen,Kauf eines Hundes,Werbung, usw.) mit an. Diese werden gegen die Einnahmen gerechnet.
Wenn du im Minus bist, bekommst du aber auch nichts zurückgezahlt (diese besondere Regelung gibt es nur in der Hundezucht). Das bleibt stehen, wenn du mal irgendwann zuviel verdienst wird es gegen gerechnent.
Meist wird das Ganze nach ein paar Jahren als Hobby eingestuft (wenn das Finazamt merkt, es bleibt unterm Strich nichts übrig), obwohl das Gewerbe bestehen bleibt.
Du mußt die Unterlangen dann auch nach wie vor 10 Jahre aufbewahren, brauchst aber keine Einkommensteuererklärung mehr zu machen.

Zitat:
deine Gewinne sind Einkommenssteuerpflichtig,

Das würde einen Gewinn erst einmal vorraussetzen. Den kannst du aber nur mit einer G+V errechnen. I.d.R. bleibt da unterm Strich nichts übrig, da man das Geld, was man einnimmt, irgendwo wieder in die Hunde investiert.

Du must hier ganz klar zwischen Gewinn und Umsatz und den Haltungseinheiten unterscheiden.

Zitat:
planmäßig und
fortgesetzt ausgeübt wird.

Das macht selbst ein Züchter, der eine Hündin hat und sie jedes Jahr belegen läßt. Das wäre wieder die unternehmerische Einstufung laut Kaufrecht.

Unternehmerisch kann auch ein Züchter sein, der alle 2 Jahre einen Wurf macht und seine Welpen im Internet anbietet. Zumindest laut Kaufrecht.

Du darfst auch nicht außer Acht lassen, daß es vielleicht Züchter gibt, die 10 Hündinnen haben, aber vom Veterinäramt die Auflage von maximal 5 oder 6 Würfen im Jahr haben.
Die Hunde kosten aber trotzdem Geld und unterm Strich zahlt der Züchter drauf und kann überhaupt keinen Gewinn erzielen.

Es ist also nicht zwangsläufig so, daß ein gewerblicher Züchter mit vielen Hunden auch gleichzeitig einen Gewinn erzielt.

Es gibt in diesem Bereich so viele Variablen X, daß man das nicht pauschal auf jeden Züchter anwenden darf.
Das wird regulär im Einzelfalle endschieden.

LG
Aileen
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Genji,

solange es Finanzämter und Hundezüchter gibt, wurden die Umsätze, Gewinne und Ausgaben gegeneinander aufgerechnet. Und unter'm Strich hat sich bisher ergeben, daß sich der Staat steuerlich nix holen kann beim Hundezüchter und daß Hundezucht i.d.R. eine brotlose Kunst ist, bezogen auf den Gewinn.

Anders sieht das aus im Ausbildungbereich und beim An- und Verkauf von Dienst-, Sporthunden etc.

LG Waschbärin
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