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Steuerrückerstattung

 
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Angela
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 22:44    Titel: Steuerrückerstattung Antworten mit Zitat

Ich habe gehört , das die Summe der Rückerstattung zum Jahreseinkommen gezählt wird und zar in dem Jahr, wo sie gezahlt wurde-gleichgültig für welches Veranlagungsjahr.Wenn ich mir jetzt den Steuerbescheid ansehe,wie kann ich ersehen bzw.errechnen, wieviel mir von der gezahlten Summe zusteht ? Wir sind 3und 5, mir wird bei der 5 ja bestimmt nicht die Hälfte der gezahlten Summe gehören,oder doch??Ist wichtig für mich ,wegen Unterhaltsberechnung.
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T.D.
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:09    Titel: Re: Steuerrückerstattung Antworten mit Zitat

Hallo,

das kann hier auch keiner sehen. Ohne genaue Daten kann mann sowieso nichts machen. Außerdem geht das Unterhaltsrecht eigene Wege. Dort geht es um Einnahmen, im Steuerrecht um Einkünfte. Ein riesen Unterschied.

Gruß T.D.
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