Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.01.05, 11:29 Titel: Müssen die Dokumente vorgelegt werden?
Bundesland Rheinland-Pfalz / Grundschule / Dokumente können von der Schule nicht vorgelegt werden
Guten Tag,
folgende Ausgangssituation: ein Schüler (2.Kl GS) bekommt täglich eine schriftliche Beurteilung seines Verhaltes. Dieses Schriftstück, dass laut Absprache alle verhaltensrelevanten Vorkomnisse festhält, wird von Eltern und Klassenlehrerin
gegengezeichnet. Eine Beurteilung wird auch dann ausgestellt wenn es keine Vorfälle gibt (entsprechender Vermerk).
Von der Schulleitung werden per Brief verschiedene Verhaltensweisen bemängelt ( Stören des Unterrichts, Verhalten Lehrern gegenüber, allgemeines Sozialverhalten). Im Schreiben wird ausgeführt, dass diese Vorfälle schriftlich in den täglichen Beurteilungen festgehalten seien (Zitat: "wie in den täglichen Beurteilungen dokumentiert..."). Der Bitte der Eltern um Offenlegung der Dokumente, die als Beleg dienen, wurde nicht entsprochen. Die Beurteilungen liegen in Kopie vor. Zwischenzeitlich wurde auf "Vorschlag" der Schulleitung ein Schulwechsel vorgenommen.
Frage zur weiteren Vorgehensweise: ist die Schule verpflichtet die als Dokumente bezeichneten Beurteilungen vorzulegen? Was wäre zu tun wenn sie sich weiterhin weigert? Was wäre zu tun wenn die Vorwürfe sich als nicht haltbar erweisen würden? Die letztliche Konsequenz aus den Vorwürfen war der Schulwechsel.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.