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Müssen die Dokumente vorgelegt werden?

 
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bytheway
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.01.05, 11:29    Titel: Müssen die Dokumente vorgelegt werden? Antworten mit Zitat

Bundesland Rheinland-Pfalz / Grundschule / Dokumente können von der Schule nicht vorgelegt werden


Guten Tag,

folgende Ausgangssituation: ein Schüler (2.Kl GS) bekommt täglich eine schriftliche Beurteilung seines Verhaltes. Dieses Schriftstück, dass laut Absprache alle verhaltensrelevanten Vorkomnisse festhält, wird von Eltern und Klassenlehrerin
gegengezeichnet. Eine Beurteilung wird auch dann ausgestellt wenn es keine Vorfälle gibt (entsprechender Vermerk).

Von der Schulleitung werden per Brief verschiedene Verhaltensweisen bemängelt ( Stören des Unterrichts, Verhalten Lehrern gegenüber, allgemeines Sozialverhalten). Im Schreiben wird ausgeführt, dass diese Vorfälle schriftlich in den täglichen Beurteilungen festgehalten seien (Zitat: "wie in den täglichen Beurteilungen dokumentiert..."). Der Bitte der Eltern um Offenlegung der Dokumente, die als Beleg dienen, wurde nicht entsprochen. Die Beurteilungen liegen in Kopie vor. Zwischenzeitlich wurde auf "Vorschlag" der Schulleitung ein Schulwechsel vorgenommen.

Frage zur weiteren Vorgehensweise: ist die Schule verpflichtet die als Dokumente bezeichneten Beurteilungen vorzulegen? Was wäre zu tun wenn sie sich weiterhin weigert? Was wäre zu tun wenn die Vorwürfe sich als nicht haltbar erweisen würden? Die letztliche Konsequenz aus den Vorwürfen war der Schulwechsel.

Gruß
btw
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