Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Jugendliche Cliquentreffs
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Jugendliche Cliquentreffs

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Friedmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 13:25    Titel: Jugendliche Cliquentreffs Antworten mit Zitat

Hallo, ich weiss nicht, wo das Thema hingehört, wenn ich hier also falsch bin, dann bitte verschieben Geschockt Geschockt

Also Tatort Miethaus. Es handelt sich hierbei um einen Mehrfamilienhaus. die erste Wohnung in der Pattere liegt knapp über dem Erdboden. Ebenso liegen die Fenster so niedrig das beim vorbeigehen Jedermann in die Wohnung sehen kann. Das Haus grenzt direkt an einen Fußweg, also kein Vorgärten etc.
In der unteren Wohnung wohnt Familie A.
Im Nebenhaus wohnen auch mehrere Familien. Vor dem Haus finden stets reguläre Cliquentreffen der Jugendlichen statt. Dies ist verbunden mit Lärm und Dreck. Dies alles toleriert Familie A, wenn sich die Jugendlichen nicht ständig in ihrer Fenster setzen würden. Sie sitzen im küchen und Wohnfenster, die ja sehr niedrig sind. Familie A fühlt sich dadurc gestört. Die Jugendlichen rücken der Familie zu sehr auf die Pelle. Sämtliche Bitten an die Jugendlichen haben nichts geholfen Es kommen Argumente wie "Wir können doch ruhig hier sitzen, von den Fensterbänken geht doch nichts von ab" und "Sie sind ganz schön unhöflich" zurück.
Familie A fühltr sich dadurch sehr eingeschränkt und machtlos. Was kann Familie A tun ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder die Polizei rufen oder http://www.ibl.uni-stuttgart.de/selfstudy/fileadmin/immobilie/da_thyes/Diplomarbeit%20(HTML)-Dateien/image057.jpg anbringen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Friedmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

oder.....den Link kann ich nicht öffnen... Geschockt
Mit welchem Argument ruft man dann die Polizei?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Friedmann hat folgendes geschrieben::
oder.....den Link kann ich nicht öffnen... Geschockt


Man muß die ganze Adresse in die Adresszeile übertragen.

Da kann man dann ein Taubenabwehrsystem sehen.

Friedmann hat folgendes geschrieben::
Mit welchem Argument ruft man dann die Polizei?


Man kann das Problem da einfach schildern.

Vielleicht ist § 117 OWiG --> www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html einschlägig.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.