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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.01.05, 16:35 Titel: Wäsche trocknen |
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Hallo!
Wie sieht es denn aus, kann der Vermieter dem Mieter das Wäschetrocknen (auf Wäscheständer) in der Wohnung verbieten und
verlangen, dass der Mieter sich einen Wäschetrockner zulegt?
(Mieter ist Azubi, hat also nicht wirklich das Geld für einen Trockner- VM wusste das von Anfang an.)
Oder muss der VM im Gegenzug einen Raum zum Trocknen/ Waschen zur Verfügung stellen? |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.01.05, 16:49 Titel: |
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Das Eine schliesst doch das Andere aus: Stellt der VM keinen geeigneten Raum zum Trocknen der Wäsche zur Verfügung, so kann er das Trocknen in der Wohnung auch nicht verbieten.
Die Anschaffung eines Trockners kann vom VM nicht vorgeschrieben werden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.01.05, 17:17 Titel: |
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ehm.. hab ich vorher vergessen.. :
.. auch wenn im mietvertrag steht, dass es nicht erlaubt ist?? |
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matfis FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 100 Wohnort: Halle / Saale
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Verfasst am: 24.01.05, 17:18 Titel: Re: Wäsche trocknen |
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Black Star hat folgendes geschrieben:: | kann der Vermieter dem Mieter das Wäschetrocknen (auf Wäscheständer) in der Wohnung verbieten |
wie Susanne schon geschrieben hat, kann er das nicht. Viel interessanter ist die Frage: woher weis er das? Kommt er in Deinen Wohnung und schaut nach? Was geht es Ihn an, was DU in DEINEN 4 (gemieteten) Wänden machst (wenn Du nix kaputt machst)? NIX.
Viel interessanter ist es, ob der VM das trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten kann.... |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.01.05, 17:27 Titel: |
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Jetzt mal meine Frage:
Im Mietvertrag steht, dass das Trocknen von Wäsche in der Wohnung nicht erlaubt ist, der VM stellt aber auch keinen geeigneten Trockenraum zur Verfügung? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.01.05, 17:30 Titel: |
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mieter wohnt in der einliegerwohnung- vm kann also über den garten in das
wohnzimmer schaun.
das problem ist, ende letzten jahres ist schimmel an den aussenwänden aufgetreten.
das führt der vm eben jetzt aufs wäsche-in-der-wohnung-trocknen und falsch lüften zurück...
balkon hab ich leider nicht.. (nur ne treppe vor der tür, wo der wäscheständer den kompletten zugang versperren würde.. ) |
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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.01.05, 17:32 Titel: |
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yip, stimmt susanne. so ist es.
mieter hat ja nicht mal einen keller, garage oder einen abstellraum, zum zb. müll lagern/abstellen.. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 24.01.05, 17:51 Titel: |
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Mir scheint, dass das gewünschte Ergebnis die Argumentation hier etwas zu stark beeinflusst.
Ein mietvertragliches Verbot, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen, wird als Formularklausel vermutlich unwirksam sein. Eine Individualvereinbarung dagegen dürfte wirksam sein. Hinweise auf die Art der Vereinbarung sind der Sachverhaltsschilderung nicht zu entnehmen. Ob oder wie die Einhaltung einer Vereinbarung geprüft werden kann, soll hier nicht weiter erörtert werden.
Liegt eine wirksame Vereinbarung vor, ist es auch absolut unerheblich, ob ein Trockenraum im Haus zur Verfügung steht. Gegenstand des Mietvertrags ist hier offensichtlich eine Wohnung ohne jegliche Neben- oder Gemeinschafträume. Wenn der Vertrag für diesen Umfang der Mietsache abgeschlossen wurde, kann der Mieter nicht nachträglich die Bereitstellung eines Trockenraums verlangen. Vermutlich würde nicht einmal ein Mieter auf den Gedanken verfallen, dass er nach Anschaffung eines PKW plötzlich Anspruch auf die Bereitstellung einer Garage durch den Vermieter hätte.
Ist die Vertragsklausel unwirksam, gibt es kein Verbot und dei Wäsche darf in der Wohnung getrocknet werden. Dies befreit den Mieter allerdings nicht von seinen Sorgfaltspflichten. Das Heiz- und Lüftungsverhalten müsste vom Mieter den Gegebenheiten angepasst werden. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.01.05, 19:12 Titel: |
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Was beeinflusst denn, ob die Formularklausel wirksam ist oder nicht?
Grundsätzlich kann der Vermieter ja den Trockner beim Mieter nicht voraussetzen, wobei die Argumente der Schimmelbildung durchaus ja auch auf einen Trockner in der Wohnung zutreffen.
Bei meinem Kondenstrockner z.B. ensteht beim Trockenvorgang eine deutlich erhöhte Luftfeuchtigkeit, die ich auch mit Lüften ausgleichen muss, ist m.E. mit einem Wäschereck in der Wohnung vergleichbar, nur auf einen anderen Zeitraum.
Außerdem scheint der VM ja schon längere Zeit das Trocknen in der Wohnung zu dulden.
Problem ist nur immer bei den Einliegerwohnungen, dass der VM unbegründet kündigen kann.... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Hope0815 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.12.2004 Beiträge: 22
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Verfasst am: 24.01.05, 21:30 Titel: |
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Hallo zusammen
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, dafür aber ein Mensch mit gesunden Sachverstand.
Wie soll der Mann sonst seine Wäsche trocknen?
Entweder im Trockner(kein Geld), oder in den eigenen 4 Wänden.
Andere Alternativen hat er ja wahrscheinlich nicht.
Ich würde sagen in den eigenen 4 Wänden.
Warum?
Wo wäscht sich der Mensch im allgemeinen?
In den eigenen 4 Wänden.(Badezimmer)
Da ist auch mit einer erhöhten Schimmelbildung zu rechnen.
Wie schon von Susanne und RM gesagt wurde, kann man dieses durch lüften bereinigen.
Oder verbietet der VM auch die körperliche Reinigung? (Könnte ja Schimmel auftreten)
Der Vergleich mit dem Auto, Garage kann so nicht stehen lassen. (Äpfel, Birnen Vergleich)
Lösung des Problems:
Ich würde so ein Wäschereck im Badezimmer aufstellen und dort meine Wäsche trocknen. Das sieht es der VM nicht und die Wäsche wird auch trocken. Aber das lüften nicht vergessen.
Nun habe ich spontan auch noch ein paar Fragen:
Kann der VM vom Mieter verlangen, die Wäsche im Waschsalon zu reinigen und zu trocknen?
Der Mieter muß zu Verwandten gehen, oder zu Eltern um dies zu erledigen zu lassen?
Muß sich der Mieter neue Kleidung kaufen, wenn die alte zur Reinigung ruft?
Gruß Hope0815  |
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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.01.05, 22:07 Titel: |
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Hope0815 hat folgendes geschrieben:: |
Lösung des Problems:
Ich würde so ein Wäschereck im Badezimmer aufstellen und dort meine Wäsche trocknen. Das sieht es der VM nicht und die Wäsche wird auch trocken. Aber das lüften nicht vergessen.
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lüften... ja weiss nicht wieoft ich dieses wort in den letzten wochen hören musste..
im bad befindet sich allerdings kein fenster, nur eine lüftung.. und ob das besser ist wage ich zu bezweifeln?!!? |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 24.01.05, 22:37 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | Was beeinflusst denn, ob die Formularklausel wirksam ist oder nicht?
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Ein mögliche Antwort auf diese Frage könnte lauten: die Tagesform des zuständigen Gerichts. AGB-Recht ist weitestgehend Richterrecht mit den damit verbundenen Unwägbarkeiten. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind §§ 305 ff BGB. Für das konkrete Thema könnte man annehmen, dass die Unwirksamkeit einer Formularklausel auf § 307 Abs. 2 BGB gestützt werden könnte.
Zitat: |
Grundsätzlich kann der Vermieter ja den Trockner beim Mieter nicht voraussetzen, wobei die Argumente der Schimmelbildung durchaus ja auch auf einen Trockner in der Wohnung zutreffen.
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Aus der Sachverhaltsschilderung kann man schließen, dass der Vermieter die Anschaffung eines Wäschetrockners verlangt hat. Zwingend ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht. Klar scheint nur zu sein, dass der Vermieter auf die Beachtung des mietvertraglichen Verbot besteht. Dass dann ein Trockner angeschafft werden muss, könnte bereits Interpretation des Mieters sein. Selbstverständlich kann der Vermieter vom Mieter nicht die Anschaffung eines Wäschetrockner verlangen. Für die Frage der Wirksamkeit eines vereinbarten Verbots zum Wäschetrocknen in der Wohnung ist es allerdings völlig unerheblich.
Zitat: |
Außerdem scheint der VM ja schon längere Zeit das Trocknen in der Wohnung zu dulden.
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Duldung über einen angeblich längeren Zeitraum ist immer eine wohlfeile Einrede. Allerdings haben wir im Sachverhalt keine konkreten Angaben über eine Zeitrahmen der angeblichen Duldung. Es ist dabei auch auffällig, dass eine stillschweigende Vertragsänderung durch Duldung immer fast immer im Mieterinteresse vorgetragen wird um Vertragsverletzungen zu rechtfertigen. Im Vermieterinteresse werden die Anforderungen für die Annahme einer stillschweigenden Vertragsänderung regelmäßig wesentlich höher gesetzt.
Zitat: |
Problem ist nur immer bei den Einliegerwohnungen, dass der VM unbegründet kündigen kann.... |
In der Tat könnte hier das Problem eines Mieters liegen, der Vereinbarungen nicht einhalten will. |
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Hope0815 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.12.2004 Beiträge: 22
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Verfasst am: 24.01.05, 23:50 Titel: |
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Hallo zusammen
Zitat: | im bad befindet sich allerdings kein fenster, nur eine lüftung.. und ob das besser ist wage ich zu bezweifeln?!!? |
Umso besser für dich, wo kein Zuschauer, da kein Kläger, ergo kein Richter.
Trockne deine Wäsche im Badezimmer und gut ist es.
Gruß Hope0815  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 25.01.05, 11:11 Titel: |
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Kleinwäsche darf in der Wohnung getrocknet werden (LG Frankfurt WM 90, 271) unter Umständen auch auf dem Balkon (LG Nürnberg-Fürth WM 90, 199) Für die größere Wäsche muss grundsätzlich auf die dazu vorhandene Einrichtungen (Speicher, Trockenkeller usw. zurückgegriffen werden.In der Gemeinschaftswaschküche darf der Mieter im Regelfall keinen eigenen Wäschetrockner aufstellen (LG Hamburg WM 89, 9). Der Mieter darf aber grundsätzlich einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen. |
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Black Star Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25.01.05, 15:41 Titel: |
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was genau darf man denn unter klein- & grosswäsche verstehen?
t-shirts, jeans, socken usw. und dann zb. bettwäsche?
eine vorhandene einrichtung wie zb. speicher, trockenkeller zum ausweichen besteht in der einliegerwohnung allerdings nicht. dazu müsste ich beim vm ins haus, um in seinen keller und in einen evtl vorhandenen raum zu gelangen.. |
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