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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.03.08, 17:15 Titel:
In derselben Sache darf er nicht beide Parteien vertreten.
Grundsätzlich sollte ein RA allerdings solchen Konstellationen aus dem Wege gehen, da immer die Gefahr besteht, aus dem einen Verfahren Insiderkenntnisse zu erlangen, die ihm im anderen Verfahren nützen könnten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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