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Reservierung und Buchung

 
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 14:50    Titel: Reservierung und Buchung Antworten mit Zitat

Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen einer Zimmerreservierung und einer Zimmerbuchung?
Es melden sich immer mehr Leute in dem Hotel in dem X arbeitet und sagen "ich habe ja nur reserviert, das ist nicht verbindlich" um Stornogebühren nicht zu bezahlen.
Ich persönlich sehe da keinen Unterschied...
Grüße
Claudia
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schon.
In meinen Augen bedeutet "resvieren" eben noch nicht kaufen, sondern "erstmal freihalten, ich entscheide dann später". Ähnlich wie "zurücklegen lassen" in einem Geschäft.
Oft ist es so, dass eine nicht bestätigte Reservierung(dann im Sinne einer Buchung) eine gewisse Zeit vorher verfällt, damit der Anbieter sei noch anderweitig an den Mann bringen kann. So verfallen online reservierte Kinokarten im Lichtspielhaus meines Vertrausens z.B. eine halbe Stunde vor Filmbeginn wenn sie nicht abgeholt wurden. Kauft man die Karte hingegen gleich online, passiert das natürlich nicht.

Was das jetzt konkret für den eigenen Betrieb bedeutet, muss man eben mit seinen Kunden/Gästen klären.
Eine grundsätzliche Regelung gibt es meines Wissens nicht.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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keno
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 21.03.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du eine reservierung wüscht ohne das diese verbindlich wird, ist es zu empfehlen eine unverbindliche reservierungsanfrage zustellen mit einer frist ( bestimmtes datum, vielleicht 10 tage) um dich entscheiden zu können, ob du es zur buchung kommen lassen möchtest. so sind beide fronten geklärt der gastgeber kann es dir reserviert halten, hat aber die option wenn du dich nicht meldest ab dem bestimmten tag, es weiterhin anzubieten zb Doppelzimmer. jeder vernünftige gastgeber läßt sich darauf ein, wenn nicht, würde ich dort gar nicht erst anfragen.
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juradina
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich war und bin immer der Meinung gewesen, eine Reservierung sei verbindlich? Wenn ich zum Beispiel im Zug einen Sitzplatz reservier, bleibt der Platz ja auch für mich reserviert und ich kann mich nicht mehr umentscheiden.

Ich würd auch nie ein Zimmer reservieren, ohne es dann nicht auch zu benutzen.

Vielleicht ist das einfach ein Missverständnis im Begriff. Ich denke aber, ein nicht unwesentlicher Teil an Hotelpersonal wird sicher eine Reservierung als bindend verstehen. Oder sonst einfach beim Reservieren gleich nachfragen um das sicherzustellen.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vielleicht ist das einfach ein Missverständnis im Begriff.

Das ist es. Wie gesagt, es ist ein Frage dessen, was diejenigen, die den Vertrag abschließen unter "reservieren" verstehen.
Im Zweifel würde ich immer nachfragen, welche Verbindlichkeit das, was ich da abschließe - egal wie es heißt, hat und welche Verpflichtungen sich daraus ergeben.

Was die Bahn unter "reservieren" versteht, ist in meinen Augen ein Buchen. Schließlich bezahlt man den Platz. Anders als im Beispiel mit den Kinokarten.
Aber es ist eben eine Wortklauberei, da es nicht offiziell geregelt ist, sondern am einen Ort so und am anderen so üblich ist.
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juradina
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, drum würd ich auch am ehesten noch sagen: falsch kann man nichts machen, wenn man einfach beim Reservieren fragt, wie fix das nun ist. Notfalls auch noch den Namen erfragen wenn man telefonisch reserviert oder sich das ganze halt schriftlich bestätigen lassen. Sonst kann ja das stornieren schnell ins Auge gehen.
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keno
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

der gast fragt an, ob ein zimmer frei ist ..... unverbindliche reservierungsanfrage

der gast sagt ... ich möchte das zimmer reservieren ..... es wird verbindlich, da es eine zusage vom gast ist.

bleibt genug zeit, die buchungsunterlagen zu verschicken ... gast erhält diese, unterschreibt, schickt zurück ist es zur buchung gekommen.

ist nicht genug zeit, zb gast kommt morgen schon, dann gilt die buchung am telefon als vetraglich abgeschlossen.

wenn du einen platz im zug reservierst dann bezahlst du diesen auch, also vertraglich abgesichert.

eine nichtrücksendung der buchungsunterlagen entbindet nie von der buchung, dafür gibt es fristen die bis zum gewissen datum kostenlos sind ( stornierungsgebühren) um vom entstandenen vertrag zurückzutreten.

reservieren tut man tische, sitzplätze usw
buchen tut man reisen, flüge usw.

falls man sich ein zimmer nur warm halten will, sollte man unbedingt klären, das dies eine unverbindliche sache ist innerhalb einer frist, meldet sich der gast nicht mehr, ist das zimmer futsch.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

keno hat folgendes geschrieben::
der gast sagt ... ich möchte das zimmer reservieren ..... es wird verbindlich, da es eine zusage vom gast ist.
(...)
ist nicht genug zeit, zb gast kommt morgen schon, dann gilt die buchung am telefon als vetraglich abgeschlossen.
(...)
reservieren tut man tische, sitzplätze usw
buchen tut man reisen, flüge usw.

Wenn der Gast unter "reservieren" nur das mit Tischen und Sitzplätzen versteht, ist auch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, weil er ja nie buchen wollte.
Wie da jetzt in einem Rechtsstreit entschieden würde, weiß ich nicht. Es müsste eben diskutiert werden, was bei welchem Begriff in welchem Genre als "selbstverständlich" gilt und was die Gegenseite für Schlüsse daraus ziehen darf.
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keno
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

zum glück gibts ja agb`s die man sich vorher durchlesen sollte und nicht danach.

die rechtslage ob reserviert oder nicht ist so ne sache.

sieht schlecht für den gast aus, wenn er sich nicht informiert und fragt.

wenn man fragt und darauf aufmerksam macht, dass man eine unverbindliche anfrage stellt ist kein vertrag zustande gekommen.

ein sitzplatz im restaurant kann der wirt innerhalb von minuten neu belegen. ein "reserviertes" zimmer welches bis 19:30h ( meist die richtzeit für bestellte zimmer ) reserviert gehalten wird, ist nicht so leicht wieder loszuwerden als gastgeber. außerdem hängen da noch einige anderen sachen dran, wie frühstück, personenzahl usw auch das hat man im restaurant nicht, da der gast erst am tisch bestellt.

vielleicht sollten sich die leute und gäste von morgen einfach nur die allgemeinen geschäftsbedingen der hotelerie durchlesen, die übrigens, im jeden land auf den punkt gebracht, inhaltlich gleich sind.

dann gibts auch keine probleme, für beide seiten nicht.
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