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ich habe vor einigen Tagen einen Flug nach Spanien gebucht. Ich wollte über die deutsche Internetseite des Anbieters buchen, jedoch gab es Aufbaufehler, weshalb ich auf die spanische Seite wechseln musste. Ich habe dort auf die entsprechenden Flughafen geklickt und die Buchung durchgeführt. In der folgenden Buchbestätigung per Mail habe ich bemerkt, dass der Abflug- mit dem Ankunftsflughafen vertauscht ist. Das ist zwar sicherlich meine Schuld, aber das wäre mir auf der deutschen Seite nicht passiert.
Ich habe also gleich am nächsten Tag zu Arbeitszeiten mit dem Telefonservice gesprochen, ob man die Flughäfen umbuchen könnte. Das würde mich angeblich 42,- Euro pro Flug, also insgesamt 84,- Euro kosten. Das ist mehr als mich der Flug gekostet hat. Ich habe daraufhin eine eMail an den Konzern geschrieben und darum gebeten, mir den Flug kostenlos umzubuchen, da die Fehlbuchung aufgrund eines Sprachproblems durch einer nicht funktionierenden deutschen Homepage entstanden ist. Selbstverständlich würde ich evt. Differenzbeträge der Flüge zahlen. Bisher wurde mir noch nicht auf meine eMail geantwortet. In Ihren Beförderungsbedingungen distanziert sich das Unternehmen jedoch vollständig von der Rückerstattung oder kostenlosen Umbuchung.
Nun meine Fragen: In wie fern ist es mir aufgrund des "alten" Fernabsatzgesetzes im BGB möglich, von der Buchung zurückzutreten? Könnte ich zum Beispiel einfach das eingezogene Geld von Visa zurückfordern? Laut der Bank würde dies funktionieren, aber in wie weit ist das rechtens? Zu berücksichtigen ist, das es sich um ein spanisches Unternehmen handelt. Zählt da das deutsche oder spanische Recht?
Nun meine Fragen: In wie fern ist es mir aufgrund des "alten" Fernabsatzgesetzes im BGB möglich, von der Buchung zurückzutreten?
Wahrscheinlich wurde auf der spanischen Seite auch beim spanischen Unternehmen gebucht? Dann hätte das deutsche BGB kaum Gültigkeit... Oder ist es schon das deutsche Unternehmen und lediglich die Sprache war spanisch?
Tja... wie gesagt... es ist ein spanisches Unternehmen und auch in den deutschen AGBs wird immer auf die spanische Rechtsgrundlage hingewiesen. Wie stehen denn da meine Chancen?
Was mich mal interessieren würde.
Angenommen, jemand bucht ein Flug für eine Person die im Europäischen Ausland wohnt, aber ein Deutsches Konto besizt. Diese Person will den Flug aber nicht antreten.
Was könnte diese Person jetzt tun, damit das Geld nicht vom Konto abgebucht wird und was passiert, wenn sie das Geld von der Bank zurückholen lässt?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.04.08, 16:27 Titel:
Die Person kann stornieren und muss die Stornogebühren dafür bezahlen.
Wenn man daran denkt, die Lastschrift der Fluggesellschaft zu widerrufen, wird es Probleme mit der Airline geben, das ist gewiss. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Umbuchungen/Änderungen bis 2 Stunden vor Abflug im Servicecenter gegen eine Gebühr von EUR 25,00 (internationale Flüge) / EUR 29,75 (innerdeutsche Flüge) pro Person und Segment sowie eventueller Aufpreis für einen höheren Tarif.
Stornierungen sind nicht möglich.
...
Kann die Person nicht angeben, das sie nichts von der Buchung wusste und daher das Geld hat zurück gehen lassen?
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