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Verfasst am: 22.01.05, 19:28 Titel: Darf der gegn. RA dem Finanzamt täuschen?
A und B sind im Streit in Auflösung ihrer GbR. A führt das Unternehmen weiter als Einmann-Firma. B's RA behauptet dem Finanzamt gegenüber, A und B seien einig in der Auflösung und Ausseinandersetzungsbilanz. Die Behauptung ist falsch, denn A und B sind alles nur nicht einig. Nachweislich natürlich, denn B's RA streitet am selben Tag A gegenüber der gesamten Ausseinandersetzungsbilanz ab. Das Finanzamt fragt A nicht, ob er tatsächlich mit B einig sei und erlässt seinen Bescheid in gutem Glauben, dass das stimmt, was B's RA behauptet.
Es ist klar, dass A sofort Widerspruch gegen den Bescheid erhebt.
Meine Frage, darf B's RA überhaupt solche Behauptungen betätigen? Gibt es eine jur. Bezichnung für solche Handlung? Ist B's RA belangbar
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