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ein Rechtsanwalt wird mit einem Verfahren beauftragt und möchte einen Betrag X für jede volle Stunde seiner Tätigkeit. Die Vollmacht wurde ihm schriftlich erteilt. Nach 3 Monaten stellt dieser eine unglaublich enorme Rechnung aus. Es ist nicht nachvollziehbar auf so eine hohe Stundenanzahl zu kommen. Kann man gegen die Rechnung Klage erheben?
Nein, braucht man nicht. Wenn der Anwalt sein Geld will, muss er klagen.
Hierbei muss er die Richtigkeit seiner Rechnung und die Wirksamkeit der Gebührenvereinbarung darlegen. Im Zweifel wird das Gericht ein Gutachten bei der Rechtsanwaltskammer anfordern.
Um das Prozesskostenrisiko zu minimieren, sollte man jedoch die Rechnung dahingehend überprüfen lassen, ob
a) die Gebührenvereinbarung wirksam geschlossen wurde (sonst gelten die gesetzlichen Gebühren)
b) ob der Anwalt bei Mandatsannahme hinsichtlich der Gebühren ggfs. Aufklärungspflichten verletzt hat
c) ob die abgerechneten Stunden realistisch sind. (Klar muss man einem Berufsanfänger nicht die Zeit bezahlen, die er braucht, um sich in eine neue Rechtsmaterie einzuarbeiten. Ein erfahrener und gründlicher Spezialist, der sich zum Rechtsfall die neuesten Urteile reinzieht, braucht dafür aber auch ordentlich Zeit) _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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