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Verfasst am: 29.03.08, 17:29 Titel: Sachmagel bei umgerüsteten Auto
Hallo Forum,
Kauf eines Neuwagens beim Händler unter der Prämisse, daß sobald wie möglich eine Umrüstung auf Autogas durchgeführt wird.
Nach erfolgter Umrüstung durch denselben Händler (4 Monate nach Erhalt des KFZ) traten nach weiteren 3 Monaten Mängel bei der Gasanlage auf.
Nach 4- maliger Nachbesserung bestehen die Mängel weiterhin.
Inwieweit das Auto selber Schaden durch die Fehlfunktion der Gasanlage genommen hat ist nicht bekannt.
- Wer ist nun für den Sachmangel haftbar zu machen?
Der Autohersteller, der Gasanlagenhersteller oder der Händler als Vertragspartner?
- Erstreckt sich der Anspruch nur auf die Gasanlage oder auch auf das Auto, da
dem Händler bekannt war, daß der KV für das Auto nur unter der Bedingung der
Umrüstung zustande kam?
- Welche Möglichkeiten zur Regelung (Rücktritt etc.) kommenn in Frage?
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