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Verfasst am: 10.11.07, 14:51 Titel: Klage gegen ungesunden Schichtdienst und Thema Nebenjob
Guten Tag ich habe ein Muster Problem.
Beamter Mustermann ist ein kleiner Beamter A4 Bereich Bund und muss bedingt durch Scheidung/Unterhalt einen Nebenjob ausüben.
Nur an die so perfekten Kollegen hier im Forum: Mit dem Finanzproblem kann leider jeden passieren und es tut weh wenn sich Kollegen über einen Nebenjob lustig machen.
[...]
Klar wenn der Beamte noch eine Partnerin hätte die auch Geld verdient, oder eine höhere Besoldungsgruppe dann bräuchte er natürlich nicht nebenbei zu arbeiten.
Und zum Ansehen des Nebenjobs : Ist es den für das Ansehen besser wenn der Beamte , Pillen, Reinigungsmittel ,an der Tanke steht, Leichen waschen, Versicherungen, oder Hamburger verkaufen würde oder Taxi fahren ???
Es gibt nun mal Beamte die nur die A4 haben und dadurch nur 1700 Netto verdienen minus Krankenversicherung und 400 Euro Unterhalt.
Und das Schicksal Scheidung und Unterhalt ist ja auch nicht Lustig!!
Nun mal eine Frage nicht nur an die Kritiker dieser Nebentätigkeit, sondern an die Mitglieder die ein Gerechtigkeitsempfinden haben, oder sachlich genug sind um mir Bitte einen Tipp zu geben.
Das Problem was der Beamte Mustermann hat, ist das er bedingt durch seinen unmöglichen Schichtrythmus nur einen Ausschlaftag hat und einen Freien Tag.
Dadurch bleibt Ihn nichts anders üblich als einen Job von zu Hause auszuüben. Gerne würde der Beamte Mustermann auch eine andere Nebentätigkeit ausüben, oder eine Schicht dranhängen. Nun werden bei Beamten nur die Überstunden als Gutzeit aber nicht als Geld vergütet.
...
Spätdienst von [Uhrzeit] Uhr am nächsten Tag gleich Frühdienst vom 0500-1100 Uhr und am selben Tag !!! Nachtdienst von [Uhrzeit] Uhr dann diesen Tag Ausschlafen und einen Tag frei. Ein freies WE gibt es alle 5-6 Wochen.
Viele Kollegen von Ihm sind schon Krank geworden und sind Schichtdienstuntauglich und landen in der Poststelle. Der Dienstherr sagt dass dieser Dienst schon seit den Siebzigern Jahren gefahren wird und es der Europäischen Norm entspricht.
...
Leider trauen sich nicht viele Kollegen was zu sagen weil Sie keine Beamten sondern Tarifbeschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen sind.
Nun meine Frage: Würde es was bringen wenn der Beamte Mustermann gegen den Dienstherrn klagt damit er einen gesünderen Schichtrythmus bekommt.
Der Beamte Mustermann möchte es sich nicht so einfach machen bedingt durch Gesundheitsbeschwerden in der Poststelle zu landen.
Leider zählen diese Kollegen weiterhin auf die Planstellen der Beamten im Wachdienst.
Ist das Argument mit der EU Norm und den Sonderstatus Bundesbeamte bei Bedarf so einzusetzen richtig??
Der Bedarf ist bei diesen Beispielfall schon seit den Siebziger Jahren
Kann es berufliche Nachteile geben?
Ist es unüblich wenn ein Beamter gegen den Dienstherrn Klage erhebt.
Der Beamte Mustermann ist auch in der GDP und will sich mal nach Rechtschutz erkundigen. Der Personalrat sagt auch das dieser Schichtrythmus nicht gerade Ideal ist.
Der Beamte Mustermann könnte bei der Beförderung sowieso nur noch die A5 bekommen.
...
Also kann es noch Jahre dauern bis der Beamte Mustermann die A5 bekommt
Das Pikante daran ist, dass viele Kollegen hinter den Rücken meckern aber keiner traut sich aus den oben genannten Gründen dagegen zu klagen obwohl immer mehr Kollegen Krank werden.
Wer Ahnung hat weiß es doch selber das es viele bedauerlich unverschuldet Kranke Beamte gibt die aufgrund von Gesundheitsproblemen in den Innendienst kommen aber Planstellen im aktiven Bereich besetzen. Dadurch fehlen natürlich die aktiven Beamten an den Kontrollstellen.
Der Beamte Mustermann hat aber Freude an seiner Tätigkeit und möchte seinen Dienstherrn und dem Steuerzahler voll zur Verfügung stellen und nicht Dauerkrank werden.
Leider besteht jede konkrete Regelung ( Absatz 3 ) aus Ausnahmen ( Absatz 4 ).
Man müsste erst abprüfen, ob diese Berufsgruppe unter die Ausnahmen fällt.
Wenn ja, Pech gehabt.
Wenn nein, über die GDP wäre man rechtschutzversichert, falls mit einer Klage Aussicht auf Erfolg bestünde.
Ansonsten dürfte der Dienstherr wenig Verständnis für die zusätzlichen privaten und finanziellen Probleme des Beamten haben.
Das Wort " Fürsorgepflicht " existiert zwar irgendwo im Papier, ist aber ein sehr dehnbarer Begriff.
Oft gäbe es für diese Probleme meist nur einen gangbaren Weg , den überforderte Personalräte in ihrer Erklärungsnot gerne mit " Ticket " umschreiben................
Man könnte z.B. den arbeitsmedizinischen Dienst einschalten.
Wer dafür bei einer Bundesbehörde zuständig ist, weiß ich allerdings nicht.
Aber z.T. aus eigener Schichtdiensterfahrung aber auch z.T. aus der Presse (z.B. bei Schichtdienstplänen von Berufsfeuerwehren) weiß ich, dass die ab und an einiges erreichen können.
letztlich muss sich jede arbeitszeitregelung am fürsorgeprinzip messen lassen, dass nun mal ein ausfluss aus dem grundgesetz ist.
in meinen augen läuft eine dauerhafte arbeitszeitregelung, in der am selben tag früh- und nachtschicht zu absolvieren sind, der fürsorgepflicht zuwider.
von daher wäre ein besuch bei einem spezialisierten anwalt ratsam _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Diesen Schichtdienst gibt es auch bei anderen Berufgruppen. Und, eine gesundheitsverträgliche Form eines Schichtdienstes mit einer begrenzten Anzhal von Leuten zu machen ist einfach unmöglich. Ich habe den gleichen Schichtdienst 25 Jahre lang "durchgezogen" und hab mich dann in den Tagesdienst versetzen lassen mit geregelter Arbeitszeit. Wenn man diesen Beruf wählt, weiß man im voraus, auf was man sich einläßt. Ist nicht bös gemeint, aber es gibt halt für jeden Beruf Berufsbilder, an denen man sich orientieren kann.
Ich kann auch nicht sagen, wenn ich aufs Land ziehe und meinHaus neben einem Bauernhof erstelle, der Bauernhof muß weg, weil mir der Mist stinkt.
Also, es gibt nur 2 Möglichkeiten: entweder in den Tagesdienst versetzen lassen oder eben eine andere Berufsvariante wählen.
Hallo,
auch ich bin Bundesbeamter und kenne die Dienstzeiten, die Du beschreibst.
Früh-Spät-Nacht.... da ist kaum ein Schichtplan ungünstiger.
Nun gibt es ja seit Anfang dieses Jahres eine novellierte Arbeitszeitverordnung und die sagt in §5 (3)
"1Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren. (2Pro Siebentageszeitraum ist zusätzlich eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren. 3Für die Ruhezeit nach Satz 2 gilt ein Bezugszeitraum von 14 Tagen.)"
Und diese 11 Stunden zusammenhängende Mindestruhezeit ist bei dieser Schichtfolge nicht erfüllt! Ich habe auch einige Jahre nach diesem Schema Dienst gemacht und seit letztem Jahr haben wir uns auf eine "gesündere" Schichtfolge verständigt -
nämlich Früh,Früh, Spät,Spät, Nacht, Nacht
Hoffe, ich liege mit der Auslegung der AZV richtig.
Viele Grüße
Ich habe den gleichen Schichtdienst 25 Jahre lang "durchgezogen" und hab mich dann in den Tagesdienst versetzen lassen mit geregelter Arbeitszeit.
LG sischi
Das ist schön, das dies geklappt hat bzw. es war bis vor einiger Zeit auch auf Wunsch des Beamten im Vernehmen mit der Verwaltung Usus.
Mittlerweile laufen den Behörden aber reihenweise die Wechseldienst - Beamten weg, weil es neben dem gesundheitlichen Aspekt auch ( im Verhältnis zum Grundgehalt im Innendienst ) sehr schlecht zusätzlich vergütet ist ( ich erinnere an die lächerlichen Nachtstunden bzw. Wochenend/ Feiertags Zuschläge ), die Freizeit immer weiter für immer weniger Realverdienst beschnitten wird und die Verwaltungen auf die Beamten und Personalräte rigerosen Druck ausüben, aus persönlichen Gründen niemand mehr " raus " zu lassen.
Weiterhin haben diese Beamten das Gefühl, für Alles nur noch " verbraten " zu werden, seien es zunehmende bundesweite Abordnungen und die seit Jahren betriebene undurchsichtige Prämien / Beförderungsgspraxis.
Wenn das nicht irgendwo krank macht.............
@ Christian- Recht
Der § 5 (3 ) gilt NICHT für die Ausnahmen aus § 5 (4) AZV.
Dort muss man zuerst ansetzen.
Ich könnte jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen, welche Berufsgruppe ausgeschlossen ist.
Zuletzt bearbeitet von torritt am 11.11.07, 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
Meines Wissens sind die Ausnahmen auch in der europ. Arbeitszeitrichtlinie erläutert.
Das betrifft z.B. existentiell wichtige Dienste wie Feuerwehren u.ä.
Aber es sind nunmal Ausnahmen.
Meines Wissens sind die Ausnahmen auch in der europ. Arbeitszeitrichtlinie erläutert.
Das betrifft z.B. existentiell wichtige Dienste wie Feuerwehren u.ä.
Aber es sind nunmal Ausnahmen.
Wenn ich erst immer prüfen müßte, ob dienstliche Belange irgendetwas rechtfertigen, brauche ich Vorschriften wie die AZV nicht, sondern teile die Beamten nur nach Gutdünken ein. Dienste, zwischen denen man nicht vernünftig schlafen kann sind ungesund und vom Gesetzgeber nicht gewollt. Nicht umsonst wurde die AZV in diesem Punkt geändert. Früher standen da 8 oder 9 Stunden, glaube ich.
Ich habe 28 Jahre Wechseldienst bei der Polizei gemacht, mit den entsprechenden sozialen und gesundheitlichen Nachteilen, welche durch die kurzfristig ändernden Dienstzeiten hervorgerufen werden. Daher will ich mich nur zur Überschrift: "Klage gegen ungesunden Schichtdienst und Thema Nebenjob" einlassen, ohne mich über die rechtliche Frage auszulassen.
Als ich vor 30 Jahren Polizeibeamter wurde, war mir klar, dass ich Schichtdienst mit allen Nachteilen versehen muss, ich hatte mich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile in beruflicher und arbeitstechnischer Hinsicht für Polizei entschieden. (Beamter auf Lebenszeit, gesicherter Arbeitsplatz, halbwegs gesicherte Alterversorgung usw.)
Da frage ich mich völlig wertfrei, wie kann ich mich erst für den Job (hier offenischltich BGS) entscheiden und dann irgendwann gegen den Stress durch Schichtdienst klagen. Mir ging das im Laufe der Jahre, man wird älter und weniger widerstandsafähig, auch auf den Sack, aber ich wusste, das hat Du Dir ausgesucht, hättest ja auch etwas anders machen können.
Bgzl. Nebenjob, das ist ja rechtlich alles geregelt, aber i.S. Schicht ne Klage anstreben, das halte ich doch für sehr weltfremd und in keinem Fall von Erfolg gekrönt. Nicht umsonst wehren sich alle Landerregierungen gegen selbst in Auftrag gegebene Studien bzgl. ( arbeitmedizinischer) Belastungen durch Schicht, diese anzuerkennen und die entsprechende Wertschätzung durch Umgestaltung der Arbeitszeitmodelle oder berufsbedingten Erkrankungen anzuerkennen.
Das Gepostete ist aber nur meine persönliche Meinung, die auch meine Einstellung zum dienstrechtlichen Verhältnis zu meinem Dienstherrn wiederspiegelt. Der will nicht immer mein Bestes, nur ich kann nicht in jungen Jahren hergehen und alle Vorteile des sicheren Arbeitplatzes für mich abonnieren und nach einigen Jahren meckern, dass dieses Arbeitsmodell nicht mehr zu meiner Lebensauffassung passt. Uns geht es als Beamte, trotz der rückgängigen Versorgung, immer noch recht gut im Vergleich zur restlichen privatwirtschaftlich arbeitenden Bevölkerung, damit will ich unsere hinzunehmenden Kürzungen nicht schön reden, ich bin damit auch nicht einverstanden.
Bezgl. der von torrit erwähnten Einkommenseinbußen, weil man nicht mehr im Schichdienst verwendet ist, da scheißt der lebensältere Beamte drauf,weil die arbeitsmedizinisch gesündere Arbeitszeit kann mit keinem Euro die Nachteile des Schichtdienstes aufwiegen....und wie Du schon selbst schreibst, ist das Salär für den Schichtdienst eine unterbezahlte Frechheit.l
Ich hab für rund 130 € zusätzlich zum Regelgehalt einen Monat Schicht abgerissen, dass ist eine lächerliche Bezahlung im Vergleich zu Facharbeitern in der freien Wirtschaft. Aber wen interessiert das...........
Hallo noch mal
erstmal vielen Dank für Eure sachlichen Antworten. Ich erlaube mir einiges zurecht zurücken. Der Beamte ist seit 1985 im Schichtdienst/ und als Waffenträger beschäftigt.
Der Beamte Mustermann war Gott sei dank noch nie einen Tag Krank oder Krankheitsbedingt nicht zum Dienst erschienen. Es geht Ihm einfach um das Prinzip.
Ihm macht der Dienst sehr viel Freude aber er bemerkt in letzter Zeit das viele seiner Kollegen schichtbedingt Krank werden bzw.
Schichtdienstuntauglich.
Nur noch mal als Erklärung: Der Dienst geht von 1100 Uhr bis Abends 1900 Uhr am nächsten Morgen um 0500 Uhr bis 1100 Uhr und am selben Tag!!!! um 1900- 0500 Nachtschicht.
Der Beamte muss auch noch am Frühdienst gegen 0330 aufstehen da er ja noch sich Duschen Rasieren usw. muss. Auch die Fahrzeiten sind ja nicht immer nur 5 Minuten.
Sagt mir bitte nicht, das so ein Rhythmus vernünftig dazu beiträgt das der Beamte Mustermann dann am Abend voll wachsam seine Streifen fährt oder Ausweise kontrollieren kann!!!!
Unter anderen muss der Beamte Mustermann am selben Tag 2-mal hin und zurück zur Dienststelle fahren.
Dann zählt der Tag wenn er aus der Nachtschicht kommt schon als Frei obwohl er ja schlafen muss.
Der nächste Tag ist dann richtig Frei. Das zum Thema Erholung zwischen den Schichten !!!!
Es ist auch falsch von mir erläutert worden, der Beamte Mustermann will nicht aus dem Schichtdienst es ist Ihm schon bewusst gewesen dass Schichtdienst Berufsüblich ist,
sondern er möchte ein anderes Schichtsystem beispielsweise 3x8 oder 12 Stunden.
Alle diese Vorschläge wurden vom Dienstherrn abgelehnt und deshalb die Gedanken an die Klage!!
Meines Erachtens Arbeiten die Mehrzahl der Kollegen der Landespolizei 12 Stunden Dienste also von 0600-1800 oder 1800-0600 Uhr oder 8 Stunden Alternativen ist das Korrekt???
Es kann doch nicht sein dass schon fast 10 % der Kollegen Schichtdienstuntauglich werden und die Planstellen der aktiven Kollegen blockieren.
Das ist das Problem vom Mustermann. Es geht einfach um die Ignoranz des Dienstherrn und seiner Leiter die ja im Büro MO-Fr Glaz arbeiten.
Wenn in einer Wachgruppe von 13 Mann fast immer 3 Kollegen Krank sind und 2 als Dauer kranke Mitzählen bleiben fast immer nur 7-8 im Einsatz ( Beispiel)
Da häufen sich dann auch die Überstunden an. Und Dienstausgleich kann wegen dem Mangel an Kräften nicht gemacht werden!!
Und es kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein dass dann die aktiven Stellen von den Kranken besetzt werden und dem Beamten in den Wachgruppen fehlen die Leute??
Ein neues Schichtdienstmodell ist in Absprache von Personalrat und Dienstvorgesetzten möglich, falls die hohe Führung das überhaupt will. Starte doch mit Eurem Personalrat eine Mitarbeiterbefragung innerhalb Deiner Organinsationseinheit, wenn sich die Mehrheit für ein anderes Modell, mit dem sich dennoch alle Aufgaben erfüllen lassen, ausspricht, kann der Behördenleiter daran nicht so einfach vorbei.
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