Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung Fitnessstudio wegen Umug und Krankheit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung Fitnessstudio wegen Umug und Krankheit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jura-Anni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 07:50    Titel: Kündigung Fitnessstudio wegen Umug und Krankheit Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe ihr könnt Frau A helfen. Sie hat sich auch schon in den anderen Themen informiert, dieser Fall ist aber noch etwas abstrakter:
Frau A hat einen 6monatigen Vertrag bei einem Fitnessstudio. Dieser sollte pausieren für einen Monat und statt bis Ende März bis Mitte April laufen. Mitte Februar reichte Frau A dann die Kündigung rein (6 Wochen vorher). Jetzt wurde der Mitgliedsbeitrag aber zum 7. Mal abgebucht und der Frau A wwurde mitgeteilt, sie hätte nicht fristgerecht gekündigt-aber der Vertag ruhte doch um einen Monat?!?!

Erste Frage: Kann das sein? Als Frau A die Kündigung reinreichte, wurde nämlich der Monat nicht pausiert, sondern sofort das letzte Mal abgebucht-das Fitnessstudio kann doch nicht tun was es will?!!?
Jetzt kommt hinzu, dass Frau A keinen Sport mehr machen darf, sie befindet sich in physiotherapeutischer Behandlung und muss danach ca. 18 Monate Krankengymnastik machen.

Zweite Frage: Wenn Frau A ein rückwirkendes Attest reinreicht (denn Frau A darf seit Anfang Februar keinen Sport mehr machen), darf sie den siebten Beitrag zurückfordern und die Lastschriftsermächtigung widerrufen?
Des Weiteren muss Frau A in zwei Wochen ihren Wohnsitz ummelden, da sie 230 km weiter weg zieht.

Dritte Frage: Dann müsste der Vertrag doch auch gekündigt werden oder? Das wurde Frau A damals beim unterschreiben so erklärt.
Mich interessiert, ob Frau A ihr Geld zurückfordern darf, ob sie die Einzugsermächtigung stornieren darf und ob dies Gründe sind, aus dem Vertrag rauszukommen? Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen Dank für Antworten!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 21.03.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Unzug über 230 km berechtigt zur außerordentlichen Kündigung. Eine dauerhafte Erkrankung, die keinen Sport im Fitnessstudio erlaubt, ebenfalls. Kündigungsfristen sind dabei nicht einzuhalten, aber der Betreiber ist umgehend zu informieren. Ruht eine Vertrag für eine gewisse Zeit, ist für diese Zeit keine Vergütung zu zahlen. Wenn die "Einzugsermächtigung" ein Lastschriftenzug ist, lässt sich dieser nicht kündigen, der "Andere" kann immer wieder einziehen. Frau A kann nur immer wieder zurückbuchen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.