Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Scheidung - Beratung für beide
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Scheidung - Beratung für beide

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Staudinger
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Norddeutschland

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 08:38    Titel: Scheidung - Beratung für beide Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, A ist sich mit Ehepartner B über Scheidung einig. Gemeinsam geht man zum RA. Der erteilt den Hinweis er könne und werde nur einen der beiden - ggf. parteilich - vertreten. A erklärt in Anwesenheit von B, er werde den RA bevollmächtigen und dieser berät dann beide Ehegatten über Scheidungsvoraussetzungen, Ablauf des Verfahrens und mögliche Folgesachen. A beauftragt dann RA, der ohne weitere vorgerichtliche Tätigkeit Scheidungsantrag stellt.

Nach Abschluss des Verfahrens erteilt RA eine Rechnung an A.

Er berechnet neben den üblichen Gebühren für gerichtliches Scheidungsverfahren eine Geschäftsgebühr RVG VV 2300 1,3 nach dem Wert von Hauptsache und Versorgungsausgleich für das vorgerichtliche Gespräch mit Teilnahme des Gegners B.
Die Anrechnung auf Verfahrensgebühr wird vorgenommen.

Kann RA, der über die gemeinsame Eingangsberatung hinaus nicht außergerichlich tätig war, diese Gebühr verlangen?

S.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.