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Verfasst am: 20.03.08, 08:38 Titel: Scheidung - Beratung für beide
Nehmen wir an, A ist sich mit Ehepartner B über Scheidung einig. Gemeinsam geht man zum RA. Der erteilt den Hinweis er könne und werde nur einen der beiden - ggf. parteilich - vertreten. A erklärt in Anwesenheit von B, er werde den RA bevollmächtigen und dieser berät dann beide Ehegatten über Scheidungsvoraussetzungen, Ablauf des Verfahrens und mögliche Folgesachen. A beauftragt dann RA, der ohne weitere vorgerichtliche Tätigkeit Scheidungsantrag stellt.
Nach Abschluss des Verfahrens erteilt RA eine Rechnung an A.
Er berechnet neben den üblichen Gebühren für gerichtliches Scheidungsverfahren eine Geschäftsgebühr RVG VV 2300 1,3 nach dem Wert von Hauptsache und Versorgungsausgleich für das vorgerichtliche Gespräch mit Teilnahme des Gegners B.
Die Anrechnung auf Verfahrensgebühr wird vorgenommen.
Kann RA, der über die gemeinsame Eingangsberatung hinaus nicht außergerichlich tätig war, diese Gebühr verlangen?
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