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Wann muss ich mein Bachelorzeugnis bekommen?

 
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Blau
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 12:31    Titel: Wann muss ich mein Bachelorzeugnis bekommen? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich habe Ende Februar meine letzte Bachelorprüfung bestanden und von Anfang an immer wieder im Studienbüro angerufen und betont, dass ich mein Zeugnis dringend brauche, da ich mich direkt im nächsten Semester in einer anderen Uni für den Master einschreiben will.
Nachdem mir vor stark einer Woche zugesagt wurde, dass mir mein B.A.-Zeugnis in den nächsten Tagen geschickt wird, muss ich heute auf nochmalige Nachfrage erfahren, dass der Dekan, der das Zeugnis noch unterschreiben muss, noch über eine Woche im Urlaub ist und es keinen Weg gibt, mein Zeugnis früher zu bekommen.
Kann das sein, dass ich jetzt vielleicht, nur weil an meiner Uni in Baden-Württemberg ständig jemand im Urlaub ist, ich nicht direkt mit dem Master weiter machen kann?
Habe ich nach einer bestimmten Zeit ein Recht auf mein Zeugnis?
Das muss doch irgendwie geregelt sein, oder?
Grüße, Wibke
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.03.08, 21:10    Titel: Re: Wann muss ich mein Bachelorzeugnis bekommen? Antworten mit Zitat

Blau hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Das muss doch irgendwie geregelt sein, oder?


Vermutlich in der Prüfungsordnung der Fakultät -> nachschauen. 3 Wochen ist aber noch keine auffallend lange Zeit.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.03.08, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man sich "dringend" irgendwo einschreiben muss, kann man vom Prüfungsamt auch eine (vorläufige) Bescheinigung bekommen, dass man die Prüfung mit den Noten A, B, und F bestanden hat - oder so. Beim Promotionsverfahren ist das durchaus üblich, dass der Kandidat eine vorläufige Bescheinigung über bestandene Prüfungen erhält, in der dann aber auch steht, dass er erst berechtigt ist, den Titel zu führen, wenn soundsoviele Exemplare der Dissertation bei soundso abgegeben wurden ....
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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