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Zuletzt bearbeitet von NN_P am 21.03.08, 03:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.04.08, 23:10 Titel:
Hallo NN_P!
Vorab: Meine Datenschutzkenntnisse halten sich (leider) auch in Grenzen. Vielleicht gibt es hier aber auch ein anderes Forum, wo Datenschutz ab und zu behandelt wird? Weiß nicht.
Allgemein finde ich die Übersicht des bremischen Datenschutzbeauftragten über Datenschutz im Verein sehr hilfreich. Vielleicht kannst Du dort was finden.
Mein Verstand sagt mir folgendes: Jedes Datum ist schützenswürdig. Eine Datenübermittlung sollte eine Ausnahme darstellen. Für eine Datenübermittlung wäre ein genauer Grund zu nennen, warum diese Datenübermittlung erfolgen soll. EIn reiner Verzicht auf Werbung (was ohnehin unzulässig wäre) sollte nicht ausreichen. Die Datenübermittlung sollt nur genau dann erfolgen, wenn jede andere Variante erheblich umständlicher wäre.
Geht es zum Beispiel um das Anschreiben der Mitglieder, um eine Versammlung auf Wunsch einer Minderheit einzuberufen, würde es ausreichen, diese Nachricht dem Vorstand der Organisation mit der Bitte um Versand an alle Mitglieder zu übergeben. Es handelt sich hier um eine einmalige Sache - der Aufwand hält sich in Grenzen.
Geht es zum Beispiel um die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe, so ist es auch hier ausreichend, den Vorstand aufzufordern, dies anzukündigen und interessierte Mitglieder werden aktiv einer Datenübermittlung zustimmen respektive die Daten selbst übermitteln.
Geht es zum Beispiel um das Nutzen der persönlichen Daten als Login-Daten auf der Website einer Organisation, so wäre auch hier sicherzustellen, dass die persönlichen Daten die Organisation selbst nicht verlassen, der Zugriff Dritter auf diese Daten also verhindert wird. "Einfache Mitglieder" ohne satzungsmäßige Funktion würde ich hier als "Dritte" ansehen. Der Bürger als Verbraucher - also nicht allwissend - wäre davor zu schützen, eine (passive) Einwilligung für eine Datenübermittlung an Dritte zu geben, ohne mögliche Konsequenzen zu kennen. Ggf. wäre zu prüfen, ob hier andere Varianten des Logings in Frage kommen, wenn dies aber (aufgrund der Größe der Organisation) zu viel Arbeit machen würde, sollte einer Nutzung der Daten möglich sein, wenn auch die Daten dann nur für genau diesen Zweck den Dritten überlassen werden dürften und auch von diesem zu schützen wären.
Sonst beantworten die Datenschutzbeauftragten in den meisten Bundesländern oftmals gerne solche Anfragen. Hier in Berlin geht das eigentlich immer recht fix. Vielleicht findest Du dort kompetentere Antworten als nur ein paar Beispiel...
Es grüßt: Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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