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Hausrecht ein schrankenloses Rechtsgut?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jedes Rechtsgut / Grundrecht hat Schranken.


Art. 1 I GG?
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Jedes Rechtsgut / Grundrecht hat Schranken.


Art. 1 I GG?



Touché Ausrufezeichen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kann es keine Situation geben, in der die Wahrung der Würde des A ein Antasten der Würde des B verlangt?
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, zumindest niemals durch den Staat.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Weil nicht vorstellbar oder weil Grundgesetz?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Weil Artikel 1 Absatz 1 GG in diesem einen Fall eben (aus gutem Grund) keine Schranke vorsieht.

Letztlich trotzdem schwammig, da man sich in der Praxis über den Leitbegriff/ die Eröffnung des Schutzbereichs den Kopf zerbrechen muss (ich zum Glück nicht, das BVerfG bei Gelegenheit schon...).
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auch das Hausrecht kann beschnitten werden! Oder?


Da kennt ich zwei Beispiele:

Beispiel Nr. 1 -> Taschenkontrolle im Supermarkt.
Früher durfte das Kassenpersonal (oder auch andere Angestellten oder der Ladendetektiv) Taschenkontrolle bei den Kunden durchführen, unabhängig ob ein konkreter verdacht auf ein Diebstahl vorgelegen hat oder nicht. Und die Verweigerung der Taschenkontrolle durch das Personal wurde häufig mit Hausverbot geahndet.

Aber im Jahre 96 hat der BGH damit ein Ende gemacht, weil dies ein Eingriff in der Persönlichkeitsrechte des Kunden darstellt. Und die Taschenkontrolle darf nur durch die Polizei durchgeführt werden und der Kunde hat im diesem Fall das Recht drauf zu bestehen, dass diese gerufen wird und das Personal oder Ladendetektiv darf den Kunden für max. 2 Stunden Festhalten bist die Polizei eintrifft. Aber der Filialleiter kann leider weiterhin Hausverbote erteilen und Hausverbote müssen leider leider leider nicht begründet werden.

Beispiel Nr. 2 -> Eigene Getränke im Fitnessstudio.
Früher durften die Fitnessstudio-Besitzer das mitbringen von eigener Getränke verbieten, dies wurde auch durch das Hausrecht gedeckt. Aber das OLG Brandenburg hat auch damit ein Strich durch die Rechnung gemacht, siehe hier: [Link entf. von SH]
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Mfg Skayritera Winken
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nahezu jedes Grundrecht findet seine Schranken in kollidierenden Verfassungswerten (also z.B. anderen Grundrechten).

Und als Stammuser solltest Du die Regeln bezüglich dem Einstellen von Links eigentlich kennen.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Nahezu jedes Grundrecht findet seine Schranken in kollidierenden Verfassungswerten (also z.B. anderen Grundrechten).

Und als Stammuser solltest Du die Regeln bezüglich dem Einstellen von Links eigentlich kennen.

Sorry das wollte ich nicht.

Aber auf jeden Fall wollte ich sagen, dass dieses Hausrecht auch kein unbeschneidbares Rechtsgut ist. Oder?
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Mfg Skayritera Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Aber auf jeden Fall wollte ich sagen, dass dieses Hausrecht auch kein unbeschneidbares Rechtsgut ist. Oder?

Haben wir das nicht schon etliche Beiträge vorher festgestellt?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Doppelte Negation, juhu Winken

Wie aber vorher schon gesagt, kein Grundrecht ist schrankenlos.
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