Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.02.08, 22:00 Titel: Hausarbeit, Uni HD
Hallo allerseits,
ich habe ein großes Problem mit dem Sachverhalt im Staatsrecht I. Dabei muss ich die Hausarbeit bestehen, sonst wird mir ein Schein für meine Uni fehlen. Kann mir jemand sagen (wenigstens) was ist das für ein Verfahren. In unserem Staatssystem gibt's kein Bundesrat, und innerhalb eines Semesters das ganze kennen zu lernen war doch zu viel und vor allem für nicht Deutschmuttersprachige.
Wäre schön wenn jemand den Sachverhalt überfliegen könnte.
Sachverhalt
In einem 150 km langen Streifen entlang der Grenze zwischen dem deutschen Bundesland L und der französischen Republik befinden sich ausgedehnte Wälder und ergiebige Jagdgründe. Auf Betreiben deutscher und französischer Jägerverbände entschließen sich die Bundesregierung und die französische Regierung zum Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, in dem einheitliche Schonzeiten für die beiderseitige Grenzregion vorgegeben werden sollen. Für diesen Vertrag vereinbaren Deutschland und Frankreich einen Ratifikationsvorbehalt.
Nach ordnungsgemäßer Unterzeichnung des Vertrags, der allerdings keine Anhörung des Landes L vorausgegangen ist, leitet die Bundesregierung den Entwurf eines Vertragsgesetzes zunächst dem Bundesrat zu, der auf eine eigene Stellungnahme verzichtet. Im Deutschen Bundestag wird der Entwurf nach der ersten Lesung dem Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Als dieser keine Einwände gegen den Entwurf erhebt, stimmt der Bundestag dem Entwurf durch Beschluss vom 6.3.2007 ohne weitere Beratung zu. Nachdem auch der Bundesrat keinen Einspruch einlegt, fertigt der Bundespräsident das Gesetz nach ordnungsgemäßer Gegenzeichnung am 28.3.2007 aus; am 30.3.2007 wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Kurz darauf wird der Vertrag ratifiziert.
Bald erheben indes diverse Naturschutzverbände gravierende Einwände gegen die ihres Erachtens nicht artgerecht festgesetzten Schonzeiten.
Als die ihnen nahestehende G-Partei, die bislang in der Opposition war, bei den Landtagswahlen in L im Mai 2007 einen erdrutschartigen Sieg erzielt und an der Regierung beteiligt wird, beschließt die Landesregierung von L, die Einführung artgerechter Schonzeiten zu betreiben. Dazu legt sie dem Landtag den Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vor, das die Schonzeiten abweichend festsetzt.
In der Sitzung des Landtags vom 26.9.2007 befinden sich zur Zeit der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf wegen einer gleichzeitigen Live Übertragung von der Damen-Fußball-Weltmeisterschaft nur 12 Mitglieder des Landtags im Plenarsaal. Von ihnen stimmen 11 Abgeordnete, die sämtlich der G-Partei angehören, für den Gesetzentwurf; der Landtagspräsident enthält sich der Stimme. Obwohl der Ministerpräsident über die Umstände des Gesetzgebungsverfahrens nicht glücklich ist und wochenlang zögert, das vom Landtag beschlossene Gesetz in das Kabinett einzubringen, entschließt er sich auf Drängen der G-Partei doch dazu. Kurz vor Weihnachten wird das Gesetz im Kabinett von dem Ministerpräsidenten und allen Ministern unterzeichnet. Am 2.1.2008 wird es im Gesetzblatt verkündet.
Im Februar 2008 kommt es in Jägerkreisen zu heftigen Diskussionen darüber, welche Schonzeiten nun in den Grenzwäldern zu Frankreich zu beachten sind. Einige passionierte Wochenendjäger, bei denen es sich vor allem um die Amtsrichter und Rechtsanwälte aus einer grenznahen Kreisstadt handelt, möchten sich nur an die bundesrechtlich festgesetzten Schonzeiten halten.
Sie machen geltend, dass Vorgehen des Landesgesetzgebers sei nicht verfassungskonform gewesen. Bundesrecht breche schließlich Landesrecht. Das Grundgesetz sehe im Bereich des materiellen Jagdrechts auch keine Beteiligung des Bundesrates oder gar der Länder an der innerstaatlichen Inkraftsetzung völkerrechtlicher Verträge vor. Die Pflege der auswärtigen Beziehungen sei Sache des Bundes. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verbiete es den Gesetzgebern in Bund und Ländern, von einem auch inner-staatlich anwendbaren völkerrechtlichen Vertrag abzuweichen, solange dieser – wie hier – nicht gekündigt sei. Durch den offenen Bruch des Völkerrechts habe L dem Ansehen Deutschlands immerhin erheblichen außenpolitischen Schaden zugefügt. Zudem liege auch ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor, da bei der Abstimmung im Landtag nicht einmal 10 Prozent aller Abgeordneten zugegen gewesen seien.
Angesichts zunehmender öffentlicher Kritik an dem rigorosen Festhalten des örtlichen Oberförsters an der neuen landesgesetzlichen Regelung sieht sich der für die Jagdaufsicht zuständige Landwirtschaftsminister von L schließlich zu einer gründlichen Prüfung der Rechtslage genötigt. Er bittet den zuständigen Referatsleiter um ein Gutachten zu der Frage, ob in den Wäldern entlang der Grenze nun die landesgesetzlich geregelten Schonzeiten, die bundesgesetzlich geregelten Schonzeiten oder gar beide Regelungen nebeneinander zu beachten seien.
Aufgabe 1: Erstatten Sie das erbetene Gutachten! 90 %
Aufgabe 2: Auf welchen Wegen kann der Minister eine gerichtliche Klärung der Rechtslage herbeiführen? 10 %
Vermerk für die Bearbeiter:
Es ist zu unterstellen, dass in L baden-württembergisches Recht gilt und dass das Landesgesetz mit dem – völkerrechtlich wirksamen – Vertrag nicht in Einklang steht.
Ist das "Prüfung eines Gesetzes" oder welches Schema kann ich verwenden.
Für jede Hilfe bin ich sehr sehr dankbar.
Euch eine schöne Woche.
Wieso hast du hier nicht auch noch den Sachverhalt aus'm Zivilrecht gepostet?
Wenn du dann noch schreibst, welche Formalien einzuhalten sind (also Seitenanzahl, Schriftgrösse, Zeilenabstand und Seitenränder) bekommst du das Ergebnis sicherlich zugemailt.
Dafür
Just:me hat folgendes geschrieben::
OK, Lehrbücher sind recht gut, aber bin ich etwas lazy das zu lesen.
hat doch jeder Verständnis.
Vielleicht sollte hier ein Zusatzthread eröffnet werden à la "Wer schreibt mir meine Hausarbeit?"????
Verfasst am: 19.02.08, 15:41 Titel: besser konntest du nicht machen
Hättest du dir Zeit gespart! Oder hattest du nichts anderes zu tun als so einen Beitrag zu schreiben? Du Top-Clever, gehe nach Ausland wo ganz anderes Rechtsystem ist und wie zu Recht kommen würdest will ich gar nicht wissen.
Verfasst am: 19.02.08, 15:59 Titel: Re: besser konntest du nicht machen
Just:me hat folgendes geschrieben::
Oder hattest du nichts anderes zu tun als so einen Beitrag zu schreiben?
Wenn ich hier Beiträge schreibe, habe ich nie was anderes zu tun, sonst würde ich ja nicht schreiben.
Just:me hat folgendes geschrieben::
gehe nach Ausland wo ganz anderes Rechtsystem ist und wie zu Recht kommen würdest will ich gar nicht wissen.
Ich würde nie auf die Idee kommen, zumal mir schon das deutsche Recht mehr als genug Beschäftigung bietet.
Aber im Ernst: Meinst du nicht, man kann von einem Austauschstudenten erwarten, dass er sich ins ausländische Recht reinkniet, wie jeder andere auch? Schliesslich will sich der Gaststudent ja gerade von Anderen abheben, indem mit Kenntnissen im ausländischen Recht "geworben" wird.
Weisst du, es ist nicht schlimm, wenn man etwas nicht versteht oder vielleicht auch einen faulen Tag hat und deswegen etwas nicht verstehen will.
Aber einen gesamten Hausarbeitssachverhalt zu posten und in einem anderen Foren kundzutun, man sei zu "lazy" Bücher in die Hand zu nehmen, ist wirklich dreist. Zumindest sehe ich das so.
Ich konnte es schon zu meiner Unizeit nicht leiden, wenn Wildfremde auf einmal freundlich wurden, weil's um irgendwelche Zusammenhänge mit Hausarbeiten ging und sich diese Freundlichkeit dann postwendend mit Abgabe der Hausarbeit wieder einstellte. _________________ Null Komma
***
nix
Verfasst am: 19.02.08, 16:30 Titel: Re: besser konntest du nicht machen
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Just:me hat folgendes geschrieben::
Oder hattest du nichts anderes zu tun als so einen Beitrag zu schreiben?
Wenn ich hier Beiträge schreibe, habe ich nie was anderes zu tun, sonst würde ich ja nicht schreiben.
Just:me hat folgendes geschrieben::
gehe nach Ausland wo ganz anderes Rechtsystem ist und wie zu Recht kommen würdest will ich gar nicht wissen.
Ich würde nie auf die Idee kommen, zumal mir schon das deutsche Recht mehr als genug Beschäftigung bietet.
Aber im Ernst: Meinst du nicht, man kann von einem Austauschstudenten erwarten, dass er sich ins ausländische Recht reinkniet, wie jeder andere auch? Schliesslich will sich der Gaststudent ja gerade von Anderen abheben, indem mit Kenntnissen im ausländischen Recht "geworben" wird.
Weisst du, es ist nicht schlimm, wenn man etwas nicht versteht oder vielleicht auch einen faulen Tag hat und deswegen etwas nicht verstehen will.
Aber einen gesamten Hausarbeitssachverhalt zu posten und in einem anderen Foren kundzutun, man sei zu "lazy" Bücher in die Hand zu nehmen, ist wirklich dreist. Zumindest sehe ich das so.
Ich konnte es schon zu meiner Unizeit nicht leiden, wenn Wildfremde auf einmal freundlich wurden, weil's um irgendwelche Zusammenhänge mit Hausarbeiten ging und sich diese Freundlichkeit dann postwendend mit Abgabe der Hausarbeit wieder einstellte.
Da ein "grüner" nicht möglich ist, drücke ich auf diesem wege meine volle Zustimmung aus! _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Könnte sich hier vielleicht jemand finden, der zwischen dem 23. und 30. Mai ein wenig Zeit erübrigen mag-- ich schreib da meine Abschlussklausuren und... naja... nicht so, als könnte ich nicht selbst etwas lernen- aber.... hmmm.... ich hab auch nicht so Lust und müsste mich eigentlich doch um so viele andere Sachen kümmern....
Und dann muss ich noch am 23.4. ein Referat über Windmühlen fertig haben- vll. macht das hier ein Freiwilliger und mail es mir rasch zu....???
Ach danke, das ist soo nett!!!
Mir fällt dazu auch noch was ein:
Ich hab ja ein langes Wochenende und deswegen keinen Bock zu arbeiten. Auch in der kommenden kurzen Woche würde ich lieber frei machen. Könnte deswegen jemand mein Tagesgeschäft übernehmen. Hab auch nur 2 Klageerwiderungen zu schreiben.
Und nebenbei: Wäre toll, wenn jemand meinen Schönfelder nachsortieren könnte und noch meine Hemden bügeln würde.
Die Auswahl der Bewerber folgt nach dem Eingang der Bewerbung....
Bis jetzt noch nicht. Die Anzeige erscheint aber auch als Chiffre-Anzeige in der nächsten Ausgabe der NJW. Ich halte dich auf dem Laufenden... _________________ Null Komma
***
nix
Wenn die Streitwerte ab 10 T€ liegen, übernehme ich die Erwiderungen gegen Gebührenteilung gerne...
So war das ja nicht gemeint. Ich dachte eher an ein Praktikum. Alternativ könnte bei mir auch das Ref. nachgeholt werden. _________________ Null Komma
***
nix
PS: Ob ich die Staatsexamina nun habe oder nicht, seit ich mir einen Anwaltsbriefkopf angeschafft habe, fragt doch danach eh keiner mehr... _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.