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Verfasst am: 22.03.08, 23:12 Titel: Frage zu Sachverhalt
Hallo zusammen.
Momentan schreibe ich eine Anfängerhausarbeit. Grundsätzlich bin ich mit ihr fertig. Jedoch bin ich mir bei zwei Fragen ziemlich unsicher, deshalb schreibe ich den Teilsachverhalt (der fehlende Teil hat für die genannten Fragen keine Bedeutung) kurz nieder:
Als der Kamin im April eingebaut wurde, orderte A schon mal 2 Ster Kaminholz vom örtlichen Holzhändler B, der Lieferung im Juli zusagt. Trotz aller Bemühungen wird die Zusage von B indessen nicht eingehalten.
1. Kann A die Abnahme und Bezahlung des Holzes verweigern, wenn B erst Ende Dezember liefert?
2. Kann A Schadensersatz von B verlangen, wenn sich im Juli herausstellt, dass nur noch beim örtlichen Baumarkt Kaminholz für den doppelten Preis erhältlich ist?
Es wäre schön, wenn mir jemand die Anspruchsgrundlagen nennen könnte, die er für die Lösung der Fragen heranziehen würde.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.03.08, 23:29 Titel:
Da soll ja wohl die Problematik, ob ein Fixgeschäft vorliegt, geprüft werden. Also wäre entscheidend, ob ein fester Liefertermin vereinbart worden ist.
Erstmal vielen Dank.
Das relative Fixgeschäft habe ich in Frage 1 (bei der Prüfung ob ein Rücktritt vom Vertrag wegen Entbehrlichkeit der Fristsetzung möglich ist) angesprochen, aber verneint. Ich hoffe, dass dieses Ergebnis vertretbar erscheint.
Mich interessiert außerdem vor allem eins: Ist es angezeigt, irgendwo den Verzug (§286) anzusprechen? Für den Rücktritt in Frage 1 ist er unnötig und in der zweiten Frage finde ich für diese Norm keine Verwendung.
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