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75 Jahre Ermächtigungsgesetz
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 15:35    Titel: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich bin gerade auf diese Pressemitteilung des BMJ gestoßen: "75 Jahre Ermächtigungsgesetz: Erinnern an die parlamentarische Kapitulation vor Hitler"

Darin heißt es zum Schluß

Das BMJ hat folgendes geschrieben::
...
Nach den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus wurden tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats in einer sog. Ewigkeitsklausel besonders vor Missbrauch geschützt. Die Menschenwürde, das Demokratie-, Bundesstaats-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip sowie die Staatsform der Republik sind nach Art. 79 des Grundgesetzes einer Verfassungsänderung entzogen.


Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben m.E. ein sehr gutes Gesetz zur Verhinderung einer künftigen Diktatur geschaffen.

Meinungen?


____________
Vertiefend: Ermächtigungsgesetz und Grundgesetz
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Dipl.-Soz.,

ich stimme Dir zu, es ist ein gutes Gesetz. Nur habe ich angesichts der fortgesetzten Diskussion über die EU-Verfassung und die zwischenzeitliche Durchdringung aller Lebensbereiche durch EU-Recht die Befürchtung, daß das Grundgesetz in seiner jetzigen Form die nächsten fünfzig Jahre nicht - jedenfalls nicht in dieser Form - überleben wird. Und auch hinsichtlich des Bundesverfassungsgerichts, das ja schon seit Jahren seine Unabhängigkeit von europäischen Institutionen und deren Entscheidungen nicht müde wird zu betonen, hege ich die Befürchtung, daß es auf Dauer als zahnloser Tiger bzw. als Bettvorleger vor dem Kamin im europäischen Haus enden wird.

Und falls es jemand noch nicht gemerkt hat: ja, ich bin Euroskeptiker. Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 24.03.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
... Nur habe ich angesichts der fortgesetzten Diskussion über die EU-Verfassung und die zwischenzeitliche Durchdringung aller Lebensbereiche durch EU-Recht die Befürchtung, daß das Grundgesetz in seiner jetzigen Form die nächsten fünfzig Jahre nicht - jedenfalls nicht in dieser Form - überleben wird. ...

Lieber Frank,

nun, Art 23 GG (n.F. ab 1.9.2006) hat ja gerade den Weg für ein Vereintes Europa frei gemacht. Mit 16 Landesverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland leben wir eigentlich ganz gut. Darüber stehend hat sich m.E. das Grundgesetz ganz gut bewährt. Wichtig scheint mir, daß dem Absatz 1 des Art. 23 GG mehr Rechnung getragen wird.

Art 23 GG hat folgendes geschrieben::

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen* und dem Grundsatz der Subsidiarität* verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
...
    (*Links im Zitat sowie die nachfolgenden führen zur Wikipedia)
Die Regelungswut der EU geht mir zwar auch an vielen Stellen zu weit, aber der Zug zum Vereinten Europa ist m.E. nicht mehr aufzuhalten. Allerdings sollte dem Subsidiaritätsprinzip und dem Föderalismus mehr Rechnung getragen werden. Wobei ich bezweifle, daß dies bei der zunehmenden Globalisierung überhaupt noch möglich ist.

Metzing hat folgendes geschrieben::
... Und auch hinsichtlich des Bundesverfassungsgerichts, das ja schon seit Jahren seine Unabhängigkeit von europäischen Institutionen und deren Entscheidungen nicht müde wird zu betonen, hege ich die Befürchtung, daß es auf Dauer als zahnloser Tiger bzw. als Bettvorleger vor dem Kamin im europäischen Haus enden wird.

Und falls es jemand noch nicht gemerkt hat: ja, ich bin Euroskeptiker. Winken
...

Wir leben m.E. ebenfalls sehr gut mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, das mit einer EU-Verfassung auch ein EU-Verfassungsgericht geschaffen werden könnte (s.a. Verfassungsgerichtsbarkeit). Wie die anderen Mitgliedsstaaten dies sehen würden, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
... Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben m.E. ein sehr gutes Gesetz zur Verhinderung einer künftigen Diktatur geschaffen. ...

Sicher, die Mütter und Vater haben im Mai 1949 noch nicht an ein Vereintes Europa gedacht (vgl. hierzu auch Art. 24 GG - a.F. und Art. 24 GG - n.F.). So lautete der Art. 23 GG a.F. wie folgt:

Art. 23 GG - a.F. hat folgendes geschrieben::
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Würftemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Mit dem Beitrag der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland war Art. 23 GG gegenstandslos geworden und nun war Platz für den Europa-Artikel.

Würde jetzt nicht auch eine künftige Diktatur in einem EU-Mitgliedstaates durch eine EU-Verfassung erschwert?

Im übrigen bin auch ich persönlich ein "Euroskeptiker". Winken

Liebe Grüße

Klaus
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carn
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 00:56    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben m.E. ein sehr gutes Gesetz zur Verhinderung einer künftigen Diktatur geschaffen.

Meinungen?


Wenn Gesetze eine Diktatur verhindern koennen, dann ist dieses sicherlich tauglich.

Aber ich bezweifele, dass man eine Diktatur durch Gesetze verhindern kann. Meiner Ansicht nach, wuerde das GG lediglich bewirken, dass die Gegner einer drohenden Diktatur moralisch sicherer stehen und dadurch eher Erfolg haben.

Die grosse Schwaeche der BRD sehe ich von links her, weder im GG noch im StGB findet sich da viel, was man gegen eine Machtergreifung durch Sozialisten oder aehnliches einsetzen koennte. Eigentum verpflichtet schliesslich und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, da kann man es auch gleich fuer den sozialistischen Umbau der Gesellschaft einkassieren.
Und wir haben schon eine Partei im BT die eine sozialistische Gesellschaft haben will, die frueher mal SED hiess, und die heute noch mit Leuten zusammenarbeitet, die Stasi und Mauer zurueckwollen, also voellig ohne ist das nicht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 13:05    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
...
Aber ich bezweifele, dass man eine Diktatur durch Gesetze verhindern kann. Meiner Ansicht nach, wuerde das GG lediglich bewirken, dass die Gegner einer drohenden Diktatur moralisch sicherer stehen und dadurch eher Erfolg haben.

Die grosse Schwaeche der BRD sehe ich von links her, weder im GG noch im StGB findet sich da viel, was man gegen eine Machtergreifung durch Sozialisten oder aehnliches einsetzen koennte. Eigentum verpflichtet schliesslich und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, da kann man es auch gleich fuer den sozialistischen Umbau der Gesellschaft einkassieren. ...

Ich vertraue unserer wehrhaften Demokratie und glaube auch nicht, daß von den linken Parteien eine Machtergreifung möglich ist. Als letzte Möglichkeit sieht unser Grundgesetz in Art. 20 - Absatz 4 - Grundgesetz das Widerstandsrecht vor.

Art. 20 GG hat folgendes geschrieben::
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 14:12    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
...
Aber ich bezweifele, dass man eine Diktatur durch Gesetze verhindern kann. Meiner Ansicht nach, wuerde das GG lediglich bewirken, dass die Gegner einer drohenden Diktatur moralisch sicherer stehen und dadurch eher Erfolg haben.

Die grosse Schwaeche der BRD sehe ich von links her, weder im GG noch im StGB findet sich da viel, was man gegen eine Machtergreifung durch Sozialisten oder aehnliches einsetzen koennte. Eigentum verpflichtet schliesslich und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, da kann man es auch gleich fuer den sozialistischen Umbau der Gesellschaft einkassieren. ...

Ich vertraue unserer wehrhaften Demokratie und glaube auch nicht, daß von den linken Parteien eine Machtergreifung möglich ist. Als letzte Möglichkeit sieht unser Grundgesetz in Art. 20 - Absatz 4 - Grundgesetz das Widerstandsrecht vor.



Da die wehrhafte Demokratie ein Rechtstaat ist, darf sie nur gegen den wehrhaft sein, bei dem nahezu nachgewiesen werden kann, dass er Verfassungsfeindlich ist.
Bei Nazis ist das trivial, die wollen, dass Juden und nichtdeutschstaemmige mit deutschem Pass erheblich weniger Rechte haben wie alle rassisch deutschen mit oder ohne deutschen Pass. Das ist offensichtlich gegen die Verfassung, somit haben rechtsradikale Parteien grosse Probleme fuer ihre Ideen zu werben ohne gleich verboten zu werden.
Und selbst wenn sie sich durchmogeln und an die Macht kommen, sobald sie ihre Ziele versuchen umzusetzen, ist fuer jeden der Lesen kann offensichtlich, dass sie GG-feindlich sind und dass deswegen 20.4 greift - und insbesondere die Bundeswehr wird Klarheit haben wozu sie ihr Eid verpflichtet und dann sind die Chancen ganz gut, dass sich das Problem loest.

Linksradikale hingegen wollen die Produktionsmittel verstaatlichen, ansonsten wollen sie kein Grundrecht wirklich antasten. Und deswegen ist ihre Verfassungsfeindlichkeit nicht so offensichtlich, denn in den Ohren eines juristisch ungebildeten wird das Argument, dass die profitgeilen globalisierten Konzerne der Verpflichtung des Eigentumsrechtes nicht gerecht werden und deshalb enteignet werden muessen und duerfen, leicht glaubwuerdig klingen.
Da dann einige Versuchen werden ihre Schaefchen ins trockene zu bringen, hat man auch gleich den Anlass schaerfere Ueberwachung zu betreiben und wie man sehen konnte hat der Staat, wenn er versucht, mit halblegalen Methoden den gierigen Reichen das abzunehmen was dem Staat zusteht, sowieso die Oeffentlichkeit auf seiner Seite.
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
75 Jahre Ermächtigungsgesetz
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben m.E. ein sehr gutes Gesetz zur Verhinderung einer künftigen Diktatur geschaffen.

Meinungen?

Es soll deutsche Professoren geben, die meinen das Deutsche Reich existiere noch, da Deutschland nie rechtsverbindlich kapituliert habe, ganz so wie der schwarze Ritter in „Monty Python and the Holy Grail “ ... Dazu passt dann auch, dass FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher die Laudatio auf Tom Cruise hielt, als Dank für dessen Entscheidung Graf Claus Schenk Graf von Stauffenberg sein Gesicht zu leihen.

Stauffenberg in einem Brief an seine Frau Nina aus dem besetzten Polen:

„Die Bevölkerung ist ein unglaublicher Pöbel, sehr viele Juden und sehr viel Mischvolk. Ein Volk, welches sich nur unter der Knute wohlfühlt. Die Tausenden von Gefangenen werden unserer Landwirtschaft recht gut tun.“

Als Scientologe scheint Tom Cruise, der einen Bambi für „Mut“ erhielt, die perfekte Besetzung für Stauffenberg. Zahlreiche Kritiker im deutschsprachigen Raum werfen Scientology die Verbreitung einer totalitären Ideologie mit antidemokratischer Stoßrichtung vor. Stauffenberg ging es wie zahlreicher seiner Mitverschwörer nur darum, zu retten, was noch zu retten war, und darum nach Möglichkeit die Demokratie zu verhindern.


Zuletzt bearbeitet von Code Civil am 08.04.08, 13:23, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 13:20    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Eigentum verpflichtet schliesslich und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, da kann man es auch gleich fuer den sozialistischen Umbau der Gesellschaft einkassieren.


Wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient, ist nach Art. 14 Abs. 3 GG eine Enteignung ausdrücklich möglich.

Art. 15 GG spricht im Zusammenhang der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel noch nicht einmal von Wohl der Allgemeinheit. --> www.gesetze-im-internet.de/gg/art_15.html

Es ist durchaus sinnlos, im Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsform zu suchen. Man wird sie dort eher nicht finden. Infolgedessen gibt es nur einander widerstreitende Literaturmeinungen und das BVerfG. Und das BVerfG (BVerfGE 4, 7) spricht ausdrücklich von einer "wirtschaftpolitischen Neutralität" des Grundgesetzes.

Siehe zu dem Meinungsstreit z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsverfassung#_note-0

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Es soll deutsche Professoren geben, die meinen das Deutsche Reich existiere noch, da Deutschland nie rechtsverbindlich kapituliert habe, ....


Bis zur Wiedervereinigung war die Fortexistenz des Deutschen Reiches auch die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.])

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Stauffenberg ging es wie zahlreicher seiner Mitverschwörer nur darum, zu retten, was noch zu retten war, und darum nach Möglichkeit die Demokratie zu verhindern.


Das ist nicht neu und offenbar auch einer der Gründe für den schwierigen Umgang mit dem Widerstand gegen Hitler.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Code Civil
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 21:33    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Es soll deutsche Professoren geben, die meinen das Deutsche Reich existiere noch, da Deutschland nie rechtsverbindlich kapituliert habe, ....


Bis zur Wiedervereinigung war die Fortexistenz des Deutschen Reiches auch die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.])

Den Entscheidungen ist nicht zu entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht davon ausginge, dass das Deutsche Reich auch noch neben der Bundesrepublik existierte. Es wird lediglich davon ausgegangen, dass es nicht unmittelbar mit der Kapitulation aufhörte zu existierten, sondern das es bis zur Gründung der Bundesrepublik noch einen "nicht geregelten Restbestand von Rechtsbeziehungen" gab (BVerfGE 3, 288 ). Was soll den zwischen 1945 und 1949 auch rechtlich gewesen sein, wenn nicht das besetzte Deutsche Reich? Die Bundesrepublik wurde 1949 als Rechtnachfolger des Deutschen Reichs gegründet und erhob immer Anspruch, der einzig legitime deutsche Staat zu sein. Die Vorstellung das Deutsche Reich existiere noch ist auch schon daher absurd, da dann noch sämtliche französische Republiken existieren müssten, denn die haben meines Wissens nicht die Rechtsnachfolge der jeweiligen Vorgänger-Republik übernommen, mit der Folge, dass zahlreiche Franzosen erhebliche Verluste machten, da Staatsanleihen nicht zurück gezahlt wurden.

Bei der Frage der Weiterexistenz des Deutschen Reichs geht es ja darum, der Bundesrepublik die Legitimation absprechen zu wollen, die deutsch-polnische Grenze rechtsverbindlich anzuerkennen. Wer so absurd argumentiert nimmt wahrscheinlich auch den nächsten Weltkrieg in Kauf. Im übrigen scheint es sich aber um ein hartnäckiges Gerücht zu handeln, dass Professoren die Weiterexistenz des Deutschen Reichs neben der Bundesrepublik bejahen würden.
Zitat:

Aus BVerfGE 2, 1 vom 23. Oktober 1952:

„Diese Einlassung beweist aber nur, daß Vorstandsmitglieder der SRP die Dolchstoßlüge wider besseres Wissen verbreiten ließen, um im Bewußtein des Volkes die Verantwortung für Deutschlands Schicksal von "ihrer groBen Vorgängerin", der NSDAP, auf die Gegner des Nationalsozialismus abzuwälzen.

g) Die gleiche Absicht wird verfolgt, wenn Redner der SRP in öffentlichen Versammlungen darauf hinweisen, daß im Jahre 1945 nur die Wehrmacht und nicht die damalige (Begriff nicht erlaubt!) Dönitz kapituliert habe und daß infolgedessen die Regierung Dönitz Rechtens noch im Amt sei. Die SRP hat sich damit verteidigt, daß dieselbe Auffassung von bekannten Rechtslehrern und Historikern vertreten werde. Das trifft jedoch nicht zu. In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinnität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist. Nirgends ist ernstlich behauptet worden, die Regierung Dönitz sei Rechtens noch im Amt. Vielmehr geht man allgemein davon aus, daß sie niemals als rechtsmäßige deutsche Regierung habe angesehen werden können. Das trifft zu. Von der rechtlichen Fragwürdigkeit aller von Hitler als "Führer" in Anspruch genommenen Kompetenzen abgesehen, konnte er keinesfalls durch einfachen Erlaß seinen Nachfolger bestimmen. Die von Dönitz in Anspruch genommene Führergewalt ist auch nie zu einer tatsächlichen Staatsgewalt geworden, da die Dönitz-Regierung nur in den wenigen Wochen der totalen Auflösung von Flensburg aus auf einem täglich sich verengenden Teilgebiet Deutschlands und auf beschränkten, vor allem militärischen Sachbereichen versucht hat, Geltung zu gewinnen. Auch der Umstand, daß alliierte Stellen vorübergehend mit der sogenannten Regierung Dönitz verhandelt haben, kann ihr keine staatsrechtliche Bedeutung verleihen, zumal diese Verhandlungen vornehmlich militärische Fragen betrafen und damit endeten, daß die Legitimität seiner Regierung nicht anerkannt wurde.“


Eine weitere Variante potentieller Kriegsbefürworter ist in Bezug auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 zu behaupten, dass man völkerrechtlich verbrecherische Kriege führen dürfe ohne territoriale Verluste befürchten zu müssen. Daher existiere Deutschland zumindest noch in den Grenzen zum Stichtag 31.12.1937 . Siehe z.B.:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f96388.html#frage98517

Redfox hat folgendes geschrieben::

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Stauffenberg ging es wie zahlreicher seiner Mitverschwörer nur darum, zu retten, was noch zu retten war, und darum nach Möglichkeit die Demokratie zu verhindern.


Das ist nicht neu und offenbar auch einer der Gründe für den schwierigen Umgang mit dem Widerstand gegen Hitler.


Es gibt einfach nur wenige bekannte Mitglieder des Widerstands, deren politische Überzeugung in die heutige Zeit passt, was im übrigen das Versagen der bürgerlichen Schichten spiegelt. Spontan fallen mir nur die Geschwister Scholl ein. Adenauer hat übrigens nach dem ersten Weltkrieg um die von Deutschland ausgehende Kriegsgefahr zu dämmen bereits die Teilung Deutschlands befürwortet um den Einfluss der ostpreußischen Großgrundbesitzer zu begrenzen. Später hat er aber dennoch mit alten Wehrmachtsoffizieren die Bundeswehr aufgebaut, weshalb die Wehrmachts- bzw. Reichswehrtradition dort zum Teil weiterlebt. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, soll Adenauer sinngemäß geantwortet haben, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab. Beim Aufbau der Bundeswehr hätte aber komplett auf die Beteiligung von Wehrmachtoffizieren verzichtet werden können, wenn die Alliierten die Ausbildung übernommen hätten. Große Teile der Bundeswehr gehören meines Wissens mittlerweile zu den glühenden Verehrern des Nicht-Demokraten Stauffenberg, der in diesen Kreisen zunächst als Verräter galt.

Zitat:
Dieser grundsätzliche Unterschied legt die Erwägung nahe, daß sich aus den politisch neutralen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen der Berufssoldaten trotz ihres Erlöschens gewisse rechtliche Nachwirkungen ergeben könnten. Angesichts des Verbots jeder militärischen Betätigung würde es sich dabei allerdings nur um einen gesetzlich nicht geregelten Restbestand von Rechtsbeziehungen versorgungsähnlichen Inhalts zum Deutschen Reich handeln können. - BVerfGE 3, 288 vom 11. Mai 1951


Bei dieser Passage ist wohl eher der Wunsch einer politisch neutralen Armee Vater des Gedankens, denn politisch neutral war die aus der Reichswehr hervorgegangene Wehrmacht keinesfalls, sondern ein Staat im Staate dessen Funktionäre vieles taten um die Demokratie zu destabilisieren.
Reichswehr (Wikipedia)
http://de.wikipedia.org/wiki/Stahlhelm%2C_Bund_der_Frontsoldaten
http://de.wikipedia.org/wiki/Harzburger_Front
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
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BeitragVerfasst am: 09.04.08, 07:49    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::

Den Entscheidungen ist nicht zu entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht davon ausginge, dass das Deutsche Reich auch noch neben der Bundesrepublik existierte. Es wird lediglich davon ausgegangen, dass es nicht unmittelbar mit der Kapitulation aufhörte zu existierten, sondern das es bis zur Gründung der Bundesrepublik noch einen "nicht geregelten Restbestand von Rechtsbeziehungen" gab (BVerfGE 3, 288 ). Was soll den zwischen 1945 und 1949 auch rechtlich gewesen sein, wenn nicht das besetzte Deutsche Reich? Die Bundesrepublik wurde 1949 als Rechtnachfolger des Deutschen Reichs gegründet und erhob immer Anspruch, der einzig legitime deutsche Staat zu sein. Die Vorstellung das Deutsche Reich existiere noch ist auch schon daher absurd,


BVerfG vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1: " Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. "

Diese Rechtsprechung dürfte sich durch die Wiedervereinigung überholt haben, allerdings auch erst dann.
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BeitragVerfasst am: 09.04.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Diese Rechtsprechung dürfte sich durch die Wiedervereinigung überholt haben, allerdings auch erst dann.

Nur in Bezug auf den Viermächtestatus. Die Identität Deutsches Reich = Bundesrepublik bei territorialer Teilidentität hat sich natürlich nicht geändert.

Beste Grüße

Metzing
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
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BeitragVerfasst am: 09.04.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der Streit mit dem Reichs-Kladderadatsch hat sich m.E. mit der neuen Präambel zum Grundgesetz erledigt.

Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat folgendes geschrieben::
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassung(s)gebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Sicher würde das Bundesverfassungsgericht die Frage/Entscheidung von 1973 heute anders bewerten. Die Frage nach dem "Deutschen Reich" hat daher m.E. nur noch historischen Wert. Winken
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 08:48    Titel: Re: 75 Jahre Ermächtigungsgesetz Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Eigentum verpflichtet schliesslich und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, da kann man es auch gleich fuer den sozialistischen Umbau der Gesellschaft einkassieren.


Wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient, ist nach Art. 14 Abs. 3 GG eine Enteignung ausdrücklich möglich.

Genau das macht die Schwaeche von links her aus, die ich meine, denn wer entscheidet was dem Wohl der Allgemeinheit dient?
Am Ende Parlament und die vom Parlament bestimmten BVG-Richter, ob eine Entscheidung wirklich dem Wohl der Allgemeinheit dient ist fuer den einzelnen Buerger schwierig und demnach kann er nicht beurteilen, wann eine Regierung mit ihren sozialistischen Ideen zu weit geht.
Hingegen beim Ausweisen, Enteignen oder aberkennen der Staatsbuergerschaft von Millionen nicht-Ethnodeutschen (was ja eine rechtsradikale Regierung anstreben wuerde) ist fuer den Buerger sehr einfach zu erkennen, dass die Regierung gegen das GG agiert.
Redfox hat folgendes geschrieben::


Es ist durchaus sinnlos, im Grundgesetz eine bestimmte Wirtschaftsform zu suchen. Man wird sie dort eher nicht finden. Infolgedessen gibt es nur einander widerstreitende Literaturmeinungen und das BVerfG. Und das BVerfG (BVerfGE 4, 7) spricht ausdrücklich von einer "wirtschaftpolitischen Neutralität" des Grundgesetzes.

Siehe zu dem Meinungsstreit z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsverfassung#_note-0



Meiner Ansicht nach, liesse sich im Prinzip der Meinungsstreit beilegen, sofern der Nachweis gelingen wuerde, dass Sozialismus mit dem aktuell existierenden homo sapiens nicht im Rahmen der Grunderchte und ohne Hungertote klappen kann, voellig egal wie er legitimiert ist und wie moralisch einwandfrei die Politiker sind. Da unser GG sowohl Genmanipulationen im grossen Stil als auch Gehirnwaesche im grossen Stil als auch gezielte erzeugten Selektionsdruck(=Massenmord) verbietet waere der Sozialismus damit nicht mit dem GG vereinbar.

Aber zugegeben, die Beweislage ist ein bischen duerftig, es gab ja erst ca. 50 nicht wissenschaftlich sauber aufgebaute Experimente und es ist nicht mal klar ob es jetzt eher 10 Millionen oder eher 100 Millionen den Beweis stuetzende Indizien gibt, also ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man den aktuell noch laufenden oder demnaechst anfangenden Experimenten wohlwollend zur Seite steht, denn da kann man dann weitere Indizien zaehlen und sich darueber klarer werden, warum denn diesmal der Sozialismus wieder nicht funktioniert hat.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Der Streit mit dem Reichs-Kladderadatsch hat sich m.E. mit der neuen Präambel zum Grundgesetz erledigt.


Auch wenn es die Deutsche Reichsbahn inzwischen auch nicht mehr gibt, ist es für die Frage, ob das Deutsche Reich neben der Bundesrepublik existiert ja letztlich gleich, ob das Grundgesetz für eine Übergangszeit gelten soll oder bis zum Inkrafttreten einer neuen Verfassung. So man davon ausgeht, dass das Deutsche Reich neben der Bundesrepublik existiert(e), wird das Deutsche Reich nicht nur 1000 Jahre sondern ewig existieren, und mit ihm das Ermächtigungsgesetz, dass am 10. Mai 1943 ohne Zeitbeschränkung verlängert wurde, es sei denn es wird noch mal Auferstehen um seinen Untergang selbst zu verkünden. So wie der schwarze Ritter in „Monty Python and the Holy Grail “ wird das Deutsche Reich aber natürlich nie aufgeben und kann daher nach absurder anscheinend von deutschen Professoren geteilter Meinung nicht untergehen. Muss man nun davon ausgehen, dass die Deutschen sobald sie ihren nächsten Führer des Deutschen Reichs proklamieren einfach sämtliche Entscheidungen der Bundesrepublik für unverbindlich erklären? Hätte man auf Genscher hören und Deutschland lieber doch nicht die volle Souveränität zuerkennen sollen?

Redfox hat folgendes geschrieben::

BVerfG vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1: (...) Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.


Klar, es fehlt z.B. der Führer ... Sämtlich hier durch das Bundesverfassungsgericht zitierten Entscheidungen geben allerdings nicht her, dass das Deutsche Reich neben der Bundesrepublik existierte. Wie soll der Bundestag als Parlament der Bundesrepublik Ansprüche gegen das Deutsche Reich regeln können (BVerfGE 3, 288), wenn dieses neben der Bundesrepublik existierten würde? Wenn die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs wäre, wieso wird der Beschwerdeführer in dem Verfahren BVerfGE 3, 288 nicht einfach an das Reichsgericht verwiesen und wieso sollte Verträge des Deutschen Reichs in der Bundesrepublik bestand haben müssen (BVerfGE 6, 309)?

Ich dachte immer das man davon ausging:

„Sie [die Bundesrepublik] hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert, die bisher allein in Freiheit wieder errichtet werden konnte.“ - BVerfG vom 22. August 1950 (1 BvL 104/52; BVerfGE 2, 266).

Aber:

„Zur politischen These vom "Alleinvertretungsanspruch" hat sich das Bundesverfassungsgericht niemals geäußert. Es hatte und hat auch jetzt keinen Anlaß zu prüfen und zu entscheiden, ob sich aus dem Grundgesetz rechtlich ein Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland für Gesamtdeutschland begründen läßt.“ - BVerfG vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1).

Klar, wenn davon ausgegangen wird:

Sie [die DDR] hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert, die bisher allein in Unfreiheit wieder errichtet werden konnte.

Bundesrepublik und DDR sind in der Vorstellung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 also keine Nachfolgestaaten des Deutschen Reichs sondern Stellvertreterstaaten des Deutschen Reichs, das als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig ist, u.a. da es keinen Führer gibt, der nach dem Ermächtigungsgesetz regieren kann, weil das Alliierte Vorbehaltsrecht dagegen steht? Kann ich mir nicht vorstellen, auch wäre der Zwei-plus-Vier-Vertrag unter diesen Umständen nichtig, mit der Folge, dass Deutschland sofort wieder besetzt werden dürfte um dann hoffentlich für immer von der Landkarte zu verschwinden, so wie es Deutschland schon nach dem zweiten Weltkrieg verdient hätte.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Der Streit mit dem Reichs-Kladderadatsch hat sich m.E. mit der neuen Präambel zum Grundgesetz erledigt.


Auch wenn es die Deutsche Reichsbahn inzwischen auch nicht mehr gibt, ist es für die Frage, ob das Deutsche Reich neben der Bundesrepublik existiert ja letztlich gleich, ob das Grundgesetz für eine Übergangszeit gelten soll oder bis zum Inkrafttreten einer neuen Verfassung. So man davon ausgeht, dass das Deutsche Reich neben der Bundesrepublik existiert(e), wird das Deutsche Reich nicht nur 1000 Jahre sondern ewig existieren, und mit ihm das Ermächtigungsgesetz, dass am 10. Mai 1943 ohne Zeitbeschränkung verlängert wurde, es sei denn es wird noch mal Auferstehen um seinen Untergang selbst zu verkünden. So wie der schwarze Ritter in „Monty Python and the Holy Grail “ wird das Deutsche Reich aber natürlich nie aufgeben und kann daher nach absurder anscheinend von deutschen Professoren geteilter Meinung nicht untergehen. ....

An der politischen Agitation beteilige ich mich nicht. Wenn überhaupt, hat das "Deutsche Reich" allenfalls nur noch eine historische Bedeutung. In den letzten 2000 Jahren sind viele Kriege und Eroberungskriege geführt worden. Grenzen wurden hin und her geschoben. Das deutsche Kaiserreich wurde von der Weimarer Republik abgelöst. Dem folgte der Nationalsozialismus. Die Geschichte Polens darf m.E. in dieser Diskussion nicht unberücksichtigt bleiben (s.a. Westverschiebung Polens).

Code Civil hat folgendes geschrieben::
Muss man nun davon ausgehen, dass die Deutschen sobald sie ihren nächsten Führer des Deutschen Reichs proklamieren einfach sämtliche Entscheidungen der Bundesrepublik für unverbindlich erklären? Hätte man auf Genscher hören und Deutschland lieber doch nicht die volle Souveränität zuerkennen sollen?

Einen nächsten Führer wird es m.E. nicht (nie mehr) geben, auch wenn ewig gestrige davon träumen. Mit Art. 23 GG - (Europa-Artikel) ist das politische Ziel der Bundesrepublik formuliert. In dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag wurde die Oder-Neiße-Grenze völkerrechtlich festgelegt. Damit ist eine Diskussion über das deutsche Reich und die Ostgebiete m.E. nur noch im Geschichtsunterricht oder für Historiker interessant.

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