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Verfasst am: 29.03.08, 00:10 Titel: Rückziehung einer Anzeige
Hallo!
Stellt euch doch mal bitte folgenden Fall vor:
Person A zeigt Person B an.
Die Anzeige von Person A reicht dem Richter einen Durchsuchungsbeschluss zuerteilen und einen Computer sicherzustellen.
Person B weiß das die Beamten keine Beweise auf dem Computer finden allerdings hat Person B einige raubkopierte Filme und Software auf dem Computer.
Die Beamten werten die Daten aus. Aber bevor das ganze zum Staatsanwalt geht, zieht A seine Anzeige zurück.
Kann Person B trotzdem noch für die kopierten Filme und Software einen vorn Latz kriegen?
Hinsichtlich der Filme (oder auch Musik) müßte die Staatsanwaltschaft jedoch erstmal nachweisen, dass es sich nicht um rechtmäßige Kopien handelt. Und da gibt's viele Möglichkeiten (-> eigene DVD gespeichert, alles was unter das Thema zulässige Privatkopie fällt usw.). Das ist also ggf. nicht so einfach. Ein Freibrief ist's natürlich dennoch nicht.
Bei Software wird's dann schon kritischer, da es in diesem Bereich z.B. keine Privatkopieregelung (also: an meinen besten Freund darf ich eine Kopie meines Büro2007-Pakets weitergeben) gibt, sondern wir hier im Lizenzbereich sind.
Was die eigentliche Frage betrifft vielleicht ein Beispiel: Natürlich wäre es ein Problem für 'nen Hausbesitzer, wenn die Polizei den Keller hinsichtlich möglicherweise gestohlener Gegenständen durchsucht, davon zwar keine findet aber zufällig hinter der Waschmaschine 'ne Leiche entdeckt, auch wenn sie _danach_ nicht gesucht hat. Was sollen die Ermittler denn sonst tun? Einfach sagen "wegen 'ner Leiche sind wir nicht hier, also ist uns das egal"?
hmm ich dachte mir jetzt da die den Computer ja nicht hätten ohne die Anzeige wären die bereits gesammelten Beweise ungültig und könnten erst nach erneutem Einzug genutzt werden.
Änderung:
was die Sache mit den Filmen angeht: Die liegen leider noch im "Incoming" Ordner von gewissen Tauschbörsen Programmen
hmm ich dachte mir jetzt da die den Computer ja nicht hätten ohne die Anzeige wären die bereits gesammelten Beweise ungültig und könnten erst nach erneutem Einzug genutzt werden.
Nun denn - um bei oben genanntem Beispiel zu bleiben wäre das ungefähr so, wie wenn die Polizisten sagen würden "Diebesgut haben wir nicht gefunden aber wegen der Leiche kommen wir übermorgen mit 'ner neuen Durchsuchungsanordnung wieder und wenn wir die Leiche dann nochmal finden haben Sie ein Problem". Macht irgendwie keinen Sinn, oder?
Was den Incoming-Ordner betrifft: Würde mir zumindest verdächtig vorkommen und ob 'ne Aussage wie "In den Ordner speicher ich alle meine Sicherungskopien" da was hilft, weiß ich nicht. Theoretisch möglich wäre es jedoch.
Letztlich entscheiden muss es im Fall der Fälle aber ein Gericht in freier Beweiswürdigung bzw. für wie glaubhaft es entsprechende Aussagen hält, falls das denn entsprechend verfolgt wird.
Gruß
Rena
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 29.03.08, 00:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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