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Verfasst am: 27.03.08, 16:44 Titel: Steueraffäre scheitert am UWG?
Hallo
These zur aktuellen Steueraffäre
Herr Z wird bei seinem Prozess freigesprochen. Begründung:
die auf der DVD befindlichen Daten sind nicht verwertbar, da hier der der Straftatbestand der Geheminishehlerei vorliegt § 17 Abs. 2 UWG. Die Nichtverwertbarkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass hier staatliche Stellen tätig geworden sind um Straftaten aus Steuergeldern zu belohnen. Soweit die Daten durch den BND erlangt wurden sind sie nicht mit den Ermittlungsbefugnissen der StPo vereinbar und ebenso nicht verwertbar.
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