Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Angebliche Randale
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Angebliche Randale

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Convertible73
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:46    Titel: Angebliche Randale Antworten mit Zitat

Hallo,

zu folgender Konstellation interessiert mich die Rechtslage:

Person A, B und C verlassen nachts eine Kneipe. An der nächsten Kreuzung gehen B und C nach links, A geht nach rechts. Jeder begibt sich danach direkt auf den Heimweg.

Ca. 3 Minuten später wird Person A von einer Polizeistreife angehalten. Es sind zwei Polizisten. Die Polizisten fragen Person A wo sie herkommt und ob sie vor 10 - 15 Minuten etwas "Dummes" gemacht habe. Person A sagt, dass sie aus Kneipe xy komme und nichts "Dummes" gemacht habe.

Die Polizisten sagen, dass ein Bewohner einer benachbarten Straße gemeldet habe, dass vor 10 - 15 Minuten eine Person mit Kapuze dort randaliert habe. Unglücklicherweise Traurig trägt Person A einen Anorak mit Kapuze, hat aber nicht randaliert.

Die Polizisten lassen sich den Ausweis von Person A zeigen und die Hände??? Die Hände zeigen keine Schürfungen o.ä.

Die Polizisten sagen, dass sie den Schaden nun begutachten würden und nun ja wissen wo Person A zu finden sei.

Personen B und C könnten bezeugen, dass Person A zum "Tatzeitpunkt" noch in der Kneipe war.

Wie ist die Rechtslage, besonders im Hinblick auf folgende Teilaspekte:

- Hat A, besonders im Hinblick auf das schwache Indiz "Kapuze" Schritte gegen sich zu befürchten?
- Wie würden diese im schlimmsten Fall aussehen?
- Person A ist über das sehr vorverurteilende und unfreundliche Verhalten der Polizisten verärgert, was kann A tun?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 13:00    Titel: Re: Angebliche Randale Antworten mit Zitat

Convertible73 hat folgendes geschrieben::

- Hat A, besonders im Hinblick auf das schwache Indiz "Kapuze" Schritte gegen sich zu befürchten?
- Wie würden diese im schlimmsten Fall aussehen?
- Person A ist über das sehr vorverurteilende und unfreundliche Verhalten der Polizisten verärgert, was kann A tun?


1.) Person A hat erstmal nichts zu befürchten, wenn sie nichts gemacht hat. Wenn die Polizei eine Person mit einer Kapuze sucht und mit A gefunden hat, so kann sie sich natürlich die persönlichen Daten von A zu weiteren Ermittlungszwecken notieren. Solange A noch kein genauer Tatvorwurf gemacht wurde, hat A auch mit keinen Konsequenzen zu rechen.

2.) siehe unter Nr. 1. Wenn A tatsächlich als Täter in Frage kommt, so wird er zum Sachverhalt vernommen werden (muss aber nichts sagen). In diesem Zug kann A ja auf seine Freunde B und C verweisen, die ihm ein Alibi geben können. Damit wäre er ja aus dem Schneider.

3.) Er kann sich über die Polizisten beschweren, am besten bei deren vorgesetztem Dienststellenleiter. Allerdings sollte man beachten, dass eine gewisse "Vorverurteilung" ja nötig ist, um Straftaten aufzuklären. Somit ist nunmal jemand, auf den die Personenbeschreibung passt, einfach erstmal im Kreise der "Verdächtigen" und gewissermaßen "vorverurteilt", wenn man es unbedingt so ausdrücken möchte. Über die Unfreundlichkeit alleine kann man sich klar beschweren und Dampf ablassen. Ich würde allerdings nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und nochmal ne Nacht drüber schlafen, solange keine Beleidigungen o. Ä. im Raum stehen.

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:30    Titel: Re: Angebliche Randale Antworten mit Zitat

Convertible73 hat folgendes geschrieben::
Hat A, besonders im Hinblick auf das schwache Indiz "Kapuze" Schritte gegen sich zu befürchten?

Ja, A hat zu befürchten, dass ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung oder dergleichen gegen ihn eingeleitet wird.
Convertible73 hat folgendes geschrieben::

- Wie würden diese im schlimmsten Fall aussehen?

Person A wird wegen Sachbeschädigung (oder was auch immer) verurteilt, weil der Tatzeuge (der Bewohner) A vor Gericht identifiziert hat.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.