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zu folgender Konstellation interessiert mich die Rechtslage:
Person A, B und C verlassen nachts eine Kneipe. An der nächsten Kreuzung gehen B und C nach links, A geht nach rechts. Jeder begibt sich danach direkt auf den Heimweg.
Ca. 3 Minuten später wird Person A von einer Polizeistreife angehalten. Es sind zwei Polizisten. Die Polizisten fragen Person A wo sie herkommt und ob sie vor 10 - 15 Minuten etwas "Dummes" gemacht habe. Person A sagt, dass sie aus Kneipe xy komme und nichts "Dummes" gemacht habe.
Die Polizisten sagen, dass ein Bewohner einer benachbarten Straße gemeldet habe, dass vor 10 - 15 Minuten eine Person mit Kapuze dort randaliert habe. Unglücklicherweise trägt Person A einen Anorak mit Kapuze, hat aber nicht randaliert.
Die Polizisten lassen sich den Ausweis von Person A zeigen und die Hände??? Die Hände zeigen keine Schürfungen o.ä.
Die Polizisten sagen, dass sie den Schaden nun begutachten würden und nun ja wissen wo Person A zu finden sei.
Personen B und C könnten bezeugen, dass Person A zum "Tatzeitpunkt" noch in der Kneipe war.
Wie ist die Rechtslage, besonders im Hinblick auf folgende Teilaspekte:
- Hat A, besonders im Hinblick auf das schwache Indiz "Kapuze" Schritte gegen sich zu befürchten?
- Wie würden diese im schlimmsten Fall aussehen?
- Person A ist über das sehr vorverurteilende und unfreundliche Verhalten der Polizisten verärgert, was kann A tun?
- Hat A, besonders im Hinblick auf das schwache Indiz "Kapuze" Schritte gegen sich zu befürchten?
- Wie würden diese im schlimmsten Fall aussehen?
- Person A ist über das sehr vorverurteilende und unfreundliche Verhalten der Polizisten verärgert, was kann A tun?
1.) Person A hat erstmal nichts zu befürchten, wenn sie nichts gemacht hat. Wenn die Polizei eine Person mit einer Kapuze sucht und mit A gefunden hat, so kann sie sich natürlich die persönlichen Daten von A zu weiteren Ermittlungszwecken notieren. Solange A noch kein genauer Tatvorwurf gemacht wurde, hat A auch mit keinen Konsequenzen zu rechen.
2.) siehe unter Nr. 1. Wenn A tatsächlich als Täter in Frage kommt, so wird er zum Sachverhalt vernommen werden (muss aber nichts sagen). In diesem Zug kann A ja auf seine Freunde B und C verweisen, die ihm ein Alibi geben können. Damit wäre er ja aus dem Schneider.
3.) Er kann sich über die Polizisten beschweren, am besten bei deren vorgesetztem Dienststellenleiter. Allerdings sollte man beachten, dass eine gewisse "Vorverurteilung" ja nötig ist, um Straftaten aufzuklären. Somit ist nunmal jemand, auf den die Personenbeschreibung passt, einfach erstmal im Kreise der "Verdächtigen" und gewissermaßen "vorverurteilt", wenn man es unbedingt so ausdrücken möchte. Über die Unfreundlichkeit alleine kann man sich klar beschweren und Dampf ablassen. Ich würde allerdings nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und nochmal ne Nacht drüber schlafen, solange keine Beleidigungen o. Ä. im Raum stehen.
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