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Wo ist der Unterschied zwischen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Rechtsanwaltsgebührenordnung ? Und wonach wird ein Ehevertrag abgerechnet ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.01.05, 11:35 Titel:
BRAGO war früher (bis 1.7.04 glaube ich), RVG ist jetzt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Genau, die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) hat bis zum 30.06.2004 Geltung. Seit dem 01.07.2004 ist an dessen Stelle das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getreten.
Wenn ein Ehevertrag bei einem Notar abgeschlossen wird, findet die KostO (Kostenordnung) Anwendung.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 10.02.05, 14:34 Titel:
Rpfl hat folgendes geschrieben::
Genau, die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) hat bis zum 30.06.2004 Geltung. Seit dem 01.07.2004 ist an dessen Stelle das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getreten.
Wenn ein Ehevertrag bei einem Notar abgeschlossen wird, findet die KostO (Kostenordnung) Anwendung.
Man könnte Ihren Nick, "Rpfl.",
leicht mit der Berufsbezeichnung Rechtspfleger verwechseln. Das sollten Sie sich gut überlegen.
Zur Sache: Die BRAGO gilt auch weiterhin für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit, die vor dem 1.7.2004 in einer bestimmten Angelegenheit begonnen wurde.
Vielleicht habe ich mich mit der Gültigkeit des RVG`s bzw. der BRAGO nicht deuttlich genug ausgedrückt. Selbstverständlich sind die Übergangsvorschriften zu beachten.
Gemäß § 60 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet ist.
Somit erfolgen auch jetzt, über ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des RVG noch viele Kostenfestsetzungen nach der BRAGO, da die Beauftragung vor dem 01.07.2004 erfolgte.
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