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Anwaltskosten berechtigt ?

 
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Oliver
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 15:17    Titel: Anwaltskosten berechtigt ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich hatte einen Erbschaftsstreit mit einem streitwert in Höhe von 136.000€, es kam zu einer Einigung vor Gericht und es wurde eine Zahlung von 25.000 festgesetzt. Nun erhielt ich die Rechnung von der rechtsanwältin die sich in jedem punkt au den Streitwert von 136.000 beruft und somit ueber 6.000€ haben möchte, bei einer zahlung von gerade mal 25.000€ ... ist das so in ordnung ?

Gruss,
Oliver
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Alba
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Anwalt Angaben gemacht woraus (§§ und ähnliches) er es herleitet?

Über den Daumen gepeilt könnte das hinkommen.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Oliver
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

1. VV-Nr. 3100 1,3 Gebühren Verfahrensgebühr
2. VV-Nr. 3104 1,2 Gebühren Terminsgebühr
3. VV-Nr. 1003 1,00 Gebühren Einigungsgebühr
4. VV-Nr. 7002 Auslagenpauschale

dabei hat er sich stehts auf den ursprünglichen streitwert bezogen.
ist das, wenn es bezahlt ist, alles, oder kommen dann dort noch gerichtskosten hinzu, über die ich noch keine rechnung habe ?

gruss,
Oliver
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 09.02.05, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

So leid es mir tut - die Rechnung kann hinkommen. Wenn da Gericht die 136.000€ als Streitwert festgesetzt hat, ist das die Grundalge, auf der gerechnet wird.

Und leider sind das die reinen Anwaltsgebühren.

Unter folgendem Link finden Sie einen einfachen Kostenrisikorechner nach RVG. Der hilft zwar nur in einfachen Fällen von Zivilstreitigkeiten. Z.B. kann man damit nicht direkt die Kosten einers Vergleichs errechnen. Aber die können zumindest die anderen Gebühren prüfen.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Berechnung der Gebühren kommt es nicht auf den Wert an, der in dem Vergleich rauskommt, sondern auf den Wert, um den sich ursprünglich gestritten wurde.

Somit sollte die Rechnung rechtens sein.
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