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Gänse auf fremdem Grundstück

 
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raboe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 18:37    Titel: Gänse auf fremdem Grundstück Antworten mit Zitat

Guten Tag,

angenommen ein Nachbar hält einige Gänse (5 oder mehr) auf seinem Grundstück. Allerdings ist dieses nicht ausreichend eingezäunt, sodass die Gänse immer in den Garten einer anderen Person gelangen und dort fressen. Natürlich verbleiben auch immer Exkremente dieser Gänse auf dem Rasen und an den Blumen picken diese auch herum.
Ns Grundstück liegt nicht direkt neben Ps Garten, dazwischen liegen etwa 15 Meter Ackerland einer dritten Person.

Als P die Gänse das erste mal bemerkte, hat er bei N angerufen und ihn darauf hingewiesen, dass seine Gänse wohl ausgebrochen sind. Da P vorher noch keine Gans auf seinem Grundstück gesehen hat, ist er von einem unbeabsichtigen Versehen ausgegangen. Doch bereits einige Tage später gelangten die Gänse wieder auf Ps Grundstück, gefolgt von einem erneuten Anruf bei N mit der Aufforderung doch seine Tiere von dem fremden Grundstück zu entfernen. Dies ereignete sich so noch drei weitere male innerhalb einer Woche. N kam der Aufforderung, die Tiere von Ps Grundstück zu entfernen jedoch stets (wenn auch widerwillig, schätzt P) nach.
Nach der fünften Aufforderung die Gänse doch zu entfernen und endlich einen Zaun zu bauen, erdreistete sich N jedoch der Aussage "Ach, die [Gänse] finden schon allein zurück, wenn sie fertig sind."

Welche Möglichkeiten hat P weitere Besuche von Ns Gänsen zu unterbinden? Kann P die Kosten für die Entfernung des Kots, die Kosten für die beschädigten Pflanzen o.Ä. bei N geltend machen?


Gruß
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

§ 833 BGB:
Zitat:
§ 833 Haftung des Tierhalters
1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Bei 5 Gänsen besteht der Verdacht, dass es sich um Tiere handelt, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen, und das bedeutet eingeschränkte Haftung. Man müsste also erst einmal klären, warum der Tierhalter die Gänse hält.

Dann besteht die Frage nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Das kann, je nach Gegend, verschieden sein. Wenn es dort üblich ist, Hühner, Enten und Gänse frei laufen zu lassen, dann könnte es sein, dass die Absicherung Deines Gartens Dein Problem ist, dass also Du Dir einen Zaun zulegen musst, willst Du von den Gänsen verschont bleiben.

Ich würde mich an Deiner Stelle erst mal bei der Kommunalverwaltung erkundigen, wie die Sache aussieht, was dort noch als ordnungsgemäß gilt und was nicht mehr.
_________________
Grüße,
Abrazo
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