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Videoüberwachung vom Arbeitgeber = sexuelle Belästigung?

 
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 21:55    Titel: Videoüberwachung vom Arbeitgeber = sexuelle Belästigung? Antworten mit Zitat

Videoüberwachung vom Arbeitgeber = sexuelle Belästigung?


Hallo, aus aktuellem Anlass, -
Geschockt
könnte man Videoüberwachung vom Arbeitgeber auf der Toilette
als sexuelle Belästigung betrachten?

Gr.
ZetPeO
P.S.
Da eventuell eine generelles (potentielles) Problem, - in diesem Forum.
Darf aber auch verschoben werden, wenn's sein muss.
eine moralische Verdammung ist gerne erwünscht.
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müsste definiert werden, was man unter "sexueller Belästigung" versteht.
Einen entsprechenden Straftatbestand gibt es nicht.
Ich würde sagen, es ist keine Belästigung in dem Sinne, weil das Opfer ja gar nichts davon mitbekommt. Also sich auch nicht belästigt fühlt.
Nach [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Belästigung#Rechtslage_in_Deutschland]dem hier[/url] könnte man es aber so sehen, wenn die entsprechende Motivation vorliegt.

Ich würde an §201a StGB denken.

Soweit ich es mitbekommen habe, wurde hier aber nicht auf der Toilette bzw. der Toilettengang gefilmt, sondern nur die Zahl der Toilettengänge von Extern gefilmt.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Also ich denke schon, dass man da strafrechtlich etwas machen könnte.

Vorschläge?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
...
Strafrechtlich träfe ja wenn, nur der von Dir erwähnte 201a zu!

Neben § 201a StGB käme § 201 StGB in Betracht. Nicht selten verfügen moderne Mini-Cameras über ein Mikrofon. Schauen wir mal, wie dieser Fall weiter geht.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man hier nicht eine Verletzung der persönlichen Ehre vermuten, sodass der Tatbestand einer Beleidigung in Betracht käme?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn aber das Opfer nichts mitbekommt und es auch nicht bekannt werden sollte?
Entwürdigend mag es sein, aber eine Beleidigung ist es für mich nicht.
_________________
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, stimmt, dazu müsste man sicher genaueres wissen.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn aber das Opfer nichts mitbekommt und es auch nicht bekannt werden sollte?
Entwürdigend mag es sein, aber eine Beleidigung ist es für mich nicht.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Art 1 Nr. 1 GG)

Ich hoffe inständig, daß dieser Menschen verachtende Discounter sowas von auf den Arsch kriegt, daß er sich davon nicht mehr erholt.

 
_________________
Shit happens
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
...
(Tschuldigung, ich weiß nicht, wie man URLs kürzt.

Dann schau mal bei Wiki unter BBCode (Verweise) nach. Winken
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