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nachträgliche Änderung bereits offiziell bestätigter Noten

 
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 17:47    Titel: nachträgliche Änderung bereits offiziell bestätigter Noten Antworten mit Zitat

hallo,

aufgrund eines vorfalls in meinem umfeld würde ich gerne mal eure meinung zu folgendem sachverhalt wissen:

an einer universität in bayern werden prüfungen geschrieben. nachdem diese korrigiert wurden, werden die noten in ein portal online gestellt, sodass jeder student seinen persönlichen notenspiegel einsehen kann. die dort stehenden noten sind bereits vom jeweiligen prüfer offiziell bestätigt.
bei einer prüfung stellt sich im nachhinein (nachdem die noten online gestellt und offiziell bestätigt wurden) heraus, dass bei der benotung oder dem online stellen irgendetwas schief gelaufen ist und einige studenten eine falsche note eingetragen bekommen haben.

daraufhin werden die noten noch einmal abgeändert, sodass einige studenten eine schlechtere note haben als vorher.

meine frage nun: ist dies rechtens, nachdem die noten davor ja bereits offiziell bestätigt wurden?

mir ist schon klar, dass jeder die note bekommen sollte, die ihm auch zusteht, aber mir geht es hierbei nur ums rechtliche....

monsta
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt "offiziell bestätigt"? Vom Prüfungsamt? Als "Schein"? In welcher Form ist das geschehen?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.03.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vermuten, die bloße (Online-)Mitteilung erwirbt noch nicht das Verbot der reformatio in peius wie bei einer richtigen Urkunde (wobei auch das AFAIK der Korrektur wegen Irrtums - nicht wegen Nachkorrektur oder Neubewertung - unterliegt). Geprüft oder nicht, schon Übertragungsfehler können hier zu Problemen führen (mal abgesehen davon, daß nicht klar ist, ob sich "geprüft" nur auf die Noten vor der Übermittlung oder auch für die tatsächliche Online-Veröffentlichung bezieht).
Dumm gesagt, wenn einer in der "geprüften" Liste eine 3.0 hat und sich beim Prof telefonisch nach dem Ergebnis erkundigt und der rutscht eine Zeile zu tief und sagt "1.5", hat man damit auch keinen Anspruch auf die 1.5, egal wie viele Zeugen man dafür möglicherweise haben mag. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

@ mitternacht:
was in diesem fall "vom prüfer offiziell bestätigt" heißt, kann ich auch nicht ganz genau sagen, aber logisch erscheint mir, dass die prüfung korrigiert und bewertet wurde und die daraus reslutierende note vom prüfer bestätigt wurde im sinne von korrekt, der korrigierten prüfung zuzuordnen, etc..

ps: scheine gibts da nich mehr....


@michaela schaffrath:
dass man bei einer bloßen mitteilung der note (auf welchem weg auch immer) nicht erwarten kann oder sollte, dass dies auch tatsächlich die richtige ist auf die man einen anspruch hat, ist schon klar.
aber in dem beschriebenen online portal gibt es neben der möglichen bemerkung "vom prüfer offiziell bestätigt" auch die mögliche bemerkung "vom prüfer noch nicht offiziell bestätigt", sprich, dass die note wohl nur vorläufig ist und sich noch ändern könnte...
also so würde ich es verstehen...

monsta
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht unterscheiden sich die beiden Status auch darin, dass das eine eine vorläufige Note ist, weil z.B. nur ein Korrektor aber noch nicht der "offiziell" prüfende Prof drübergeschaut hat oder weil die Note sich noch ändern kann, weil sich Notengrenzen aufgrund eventueller Gleitklauseln o.ä. noch ändern können.

Dass der "bestätigt"-Status aber z.B. eine Änderungs wegen Irrtums verhindern kann, wage ich zu bezweifeln.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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