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Urlaubstag + Erkrankung

 
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Backgammon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 20.03.08, 07:51    Titel: Urlaubstag + Erkrankung Antworten mit Zitat

Fall:
Ein Beamter des Landes NRW stellt für Mittwoch einen Urlaubsantrag.
Am Dienstag erkrankt er und ist auch am Mittwoch krank. Die Krankmeldung ist unverzüglich erfolgt.
Ein Attest grundsätzlich erst ab dem 4. Tag notwendig.
§ 10 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen sagt:
"Erkrankt eine Beamtin oder ein Beamter während des Urlaubs und zeigt dies unverzüglich an, so wird die Zeit der krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet. Über die Erkrankung ist ein ärztliches, auf Verlangen ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis beizubringen."

Da der Beamte jedoch nicht während, sondern schon vor seinem Urlaubsantritt erkrankt ist, wäre m.E. § 10 nicht anzuwenden, oder ?
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sischi55
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.02.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.03.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Beamte krank ist, dann kann er doch den Urlaub nicht antreten ! Somit ist doch auch der Urlaubstag nicht anzurechnen.
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Stoffi1977
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 15:25    Titel: Erkrankung Kind Antworten mit Zitat

Hallo,

da diese Frage bei Erkrankung des beamten ja eigentlich recht eindeutig geregelt ist, würde ich sie gern um eine Frage erweitern.

Also der Beamte hat für einen Mittwoch Urlaub eingereicht, am Wochenende werden seine Kinder Krank, so dass er Montags einen Kinderarzt aufsucht welche durch Krankenschein festlegt das eine Beaufsichtigung durch den Vater notwenidg ist. Dieser Krankenschein wird sofort weitergeleitet.

Nach gesundung der Kinder wieder im Diesnt stellt der Beamte einen Antrag auf Sonderurlaub unter Weiterzahlung der Bezüge nach §12 Abs 3.
Es werden alle tage der Krankheit der Kinder als Sonderurlaub bewilligt, bis auf den Tag welcher vor der Erkrankung schon als Erholungsurlaub bewilligt war.

Begründung Sonderurlaub für den .... kann ich Ihnen nicht bewilligen, da Sie an diesem tag bereits Erholungsurlaub hatten.

Ist dies so in ordnung?? Falls ja, Was wäre die Alternative? den Urlaub mir der Mitteilung das Kind krank geworden ist zurücknehmen???

Meiner Meinung nach ist es ja für den Sinn udn Zweck des Erholungsurlaubs (nämlich der Erholung) unerheblich ob man selbst erkrankt oder ein Kind...

Ich bedanke mich im Vorraus für Antworten

Gruß Stoffi
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Entscheidung ist korrekt. Der Sonderurlaub wird ja nur gewährt, wenn keine andere Betreuung des erkrankten Kindes möglich ist.

Ist der Beamte (zu Hause) wegen Urlaub, dann kümmert er sich auch um das Kind (auch wenn es gesund ist).

Hans
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