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Verfasst am: 27.03.08, 10:09 Titel: Erweiterung der Betreuung
Hallo liebes Forum,
kann mir jemand sagen, was ein Gericht alles prüfen muss, wenn es die Betreuung erweitern will. Also meinetwegen bisherige Betreuung für alles außer Postangelegenheiten und zukünftig soll auch dieser Aufgabenbereich vom Betreuuer abgedeckt werden.
Vielleicht eine Frage für das Mitglied "Vormundschaftsrichter".
Aber ich nehme jede Antwirt gerne an.
Danke im Vorraus. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Verfasst am: 30.03.08, 21:24 Titel: Re: Erweiterung der Betreuung
Hallo Notaranwärter,
da der VMR offenbar bisher verhindert war, nehme ich mal den Ball auf, wenn es genehm ist...
Notaranwärter hat folgendes geschrieben::
kann mir jemand sagen, was ein Gericht alles prüfen muss, wenn es die Betreuung erweitern will.
Grundsätzlich die gleichen Dinge, die bei der Einrichtung einer Betreuung zu überprüfen sind, (§ 1896 - 1908k BGB); u.a. die Standardfragen:
- Ist die Erweiterung der Betreuung notwendig? Gibt es andere Mittel bzw. Hilfen, welche die Erweiterung entbehrlich machen könnten?
Hier verschafft sich der kluge VMR i.d.R. entweder Rat durch einen Sozialbericht des Sozialen Dienstes der Stadt/Gemeinde, ein ärztliches Attest oder Gutachten. Was davon er für seine Entscheidung für erforderlich hält, entscheidet der VMR.
- Ist der Betreute mit einer Erweiterung einverstanden? Gibt es anderenfalls zwingende Gründe, die Erweiterung trotzdem anzuordnen?
- Ist der Betreuer geeignet, die Aufgaben auch im erweiterten Umfang wahrzunehmen? Falls nicht, wer kann die Betreuung dann übernehmen?
Was darüber hinaus noch geprüft werden muss, hängt von der Kenntnis der konkreten Umstände ab.
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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