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Verfasst am: 19.08.08, 09:16 Titel: Liegt Anstiftung/Beihilfe bei nur vorgegebener Mithilfe vor?
Angenommen A bittet B um Mithilfe bei einem Wohnungseinbruch (§ 244 III).
B ist ebenfalls Kleinkrimineller, er arbeitet aber gleichzeitig als Kontaktmann für Polizeikommissar C. B täuscht vor, dass er dem A bei seiner Tat unterstützt, informiert aber gleichzeitig C. C vereinbart mit B, dass B mit A den Wohnungseinbruch begeht (soll Schmiere stehen). C will dann Kollegen vorbeischicken, welche A mit der Beute festnehmen sollen. B hingegen solle flüchten wenn er die Streifenwagen hört.
Die Tat verläuft wie geplant, A kann aber flüchten
Wie ist die Strafbarkeit von A, B und C?
Hat A sich Neben dem Wohnungseinbruchsdiebstahl auch wegen Anstiftung strafbar gemacht?
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