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Wenn ein Anwalt ein Familienmitglied vertritt, - Mandat angenommen, 2 Gebühren Vorschuss erhalten, Prozess geführt, - dann im Prozess Fehler macht, die dazu führen das der Prozess abgewiesen wird,-- könnte der Anwalt sich damit rausreden, dass er das ganze weil ja Familie, nur als Hobbymandat gesehen hat und das Rechtsrat deswegen nicht verbindlich war und das er sich nicht mit der Sache befast hat, weil er nicht vor Ort war und deswegen, weil er sich nicht auskannte ja einen Verkehrsanwalt eingeschaltet hat.
Gruß Omle
,-- könnte der Anwalt sich damit rausreden, dass er das ganze weil ja Familie, nur als Hobbymandat gesehen hat und das Rechtsrat deswegen nicht verbindlich war und das er sich nicht mit der Sache befast hat, weil er nicht vor Ort war und deswegen, weil er sich nicht auskannte ja einen Verkehrsanwalt eingeschaltet hat.
Nein, kann er natürlich nicht. Wenn er als Anwalt ein Mandat annimmt, dann ist er verpflichtet, seinen Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen. So steht es in der Berufsordnung der Rechtsanwälte. Und um dies zu gewährleisten, hat er jede Sache ernst zu nehmen, egal ob nun Familie oder nicht. Die Vorschusszahlung hat er ja auch ernst genommen oder?
Danke für die Meinung, so seh ich das auch , so sagt es mir mein Rechtsempfinden, so kann man es nachlesen in der Berufsordnung ok, ----aber gibt es eine Kombination in der es so gesehen werden könnte. Es gibt ja viele Möglichkeiten wo es heißt Jaaaaaaaa aaaaaaaber
Gruß Omle
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.02.08, 16:38 Titel:
omle hat folgendes geschrieben::
aber gibt es eine Kombination in der es so gesehen werden könnte
Nein. IMO nicht mal dann, wenn der RA es dem Mandanten vorher so gesagt hätte. Ein RA kann einen Prozeß nicht "nur als Hobby" führen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Soweit so gut, Angenommen, er kommt damit trotzdem, wenn er es so schildert durch, und die Sache mit Hobbymandat usw. macht nichts.
Kann es dann so sein, das angenommen es handelt sich um einen simplen Sachverhalt, wie z.B. man muß nur den Unterschied zwischen Feucht und Überschwemmt kennen, also keine großen fachlichen Kenntnisse erforderlich sind, sondern nur etwas Menschenverstand, etwas Verfolgen des Prozesses und etwas Gutachten lesen können und falls man das Gutachten nicht versteht, Hilfe annehmen in Form eines vorhandenen Gegengutachtens oder den Gutachter weiter zu Hilfe zu nehmen ,diesen jederzeit anzusprechen, nicht annimmt, sondern er es in seiner Unkenntnis selber weiter versucht „falsch“ dar zu stellen, so dass durch dieses alles der Prozess so richtig in die Hose geht?
Kann man das von einem technischen Laien, der ein Anwalt bei Fragen nach überschwemmt oder feucht ja wohl ist, trotzdem erwarten das er das verstehen kann?
Wenn er es nicht verstehen kann, was kann man erwarten was er tut?
Kann es sein, angenommen dass, wenn Hauptanwalt und Korrespondenzanwalt beide im Gericht anwesend sind , dass einer der Anwälte kein Fragerecht hat und somit niemand verantwortlich dafür ist, dass deswegen von keinem der Anwälte Fragen an einen anwesenden Gutachter gestellt werden können?
Kann es dann so sein, das angenommen es handelt sich um einen simplen Sachverhalt, wie z.B. man muß nur den Unterschied zwischen Feucht und Überschwemmt kennen, also keine großen fachlichen Kenntnisse erforderlich sind, sondern nur etwas Menschenverstand, etwas Verfolgen des Prozesses und etwas Gutachten lesen können und falls man das Gutachten nicht versteht, Hilfe annehmen in Form eines vorhandenen Gegengutachtens oder den Gutachter weiter zu Hilfe zu nehmen ,diesen jederzeit anzusprechen, nicht annimmt, sondern er es in seiner Unkenntnis selber weiter versucht „falsch“ dar zu stellen, so dass durch dieses alles der Prozess so richtig in die Hose geht?
Glückwunsch zum längsten Satz des Tages, aber leider ist er zumindest für mich, nicht mehr verständlich. _________________ Nothing for Ungood
Tschulligung ich versteh ihn auch nicht , also noch mal
angenommen es handelt sich um einen simplen Sachverhalt, wie z.B. man muß nur den Unterschied zwischen Feucht und Überschwemmt kennen.
Also keine großen fachlichen Kenntnisse ,sondern nur etwas Menschenverstand, etwas weniger Hobbymandat, sondern echte Arbeit. Also normales verfolgen des Prozesses und etwas Gutachten lesen und falls man das Gutachten nicht versteht, Hilfe annehmen in Form eines vorhandenen Gegengutachtens oder den Gutachter weiter zu Hilfe zu nehmen ,oder diesen jederzeit anzusprechen zu können.
Er nimmt das alles nicht an, sondern in seiner Unkenntnis versucht er weiter „falsch“ dar zu stellen, so dass durch dieses alles der Prozess so richtig in die Hose geht?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.03.08, 14:45 Titel:
Wenn er einen gewinnbaren Prozeß "verbockt" hat, muß er haften und kann das hinterher nicht als "Gefälligkeit" deklarieren, erst recht nicht, wenn er sich dafür hat bezahlen lassen.
Das ist Fakt, da braucht man gar nicht mehr die Details des Einzelfalls zu diskutieren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wenn ein Anwalt ein Familienmitglied vertritt, - Mandat angenommen, 2 Gebühren Vorschuss erhalten, Prozess geführt, ...
... macht er dies in seiner beruflichen Eigenschaft als Anwalt. Ein Anwalt sollte m.E. schon zwischen Beruf und Familie trennen können. Im Gericht wird er als "Anwalt" aufgetreten sein und nicht als Familienangehöriger.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das ist Fakt, da braucht man gar nicht mehr die Details des Einzelfalls zu diskutieren.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.03.08, 17:57 Titel:
omle hat folgendes geschrieben::
Wie ist es mit Technischer Laie beim einfachen Sachverhalt?
Worauf zielt die Frage ab? Die Haftungsfrage ist doch schon geklärt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Es wird erst mal die Geschichte mit dem Hobbymandat dargestellt.
Dann wird behauptet das für die Fehler die gemacht wurden der Korrespondenzanwalt haftbar ist, weil er, also der Hobbyanwalt, fachlicher Laie beim Sachverhalt war und er außerdem kein Fragerecht vor Gericht hatte um die notwendigen Fragen an den Gutachter im Gerichtsaal zu stellen. Handakte hat er nicht, Unterlagen kann er auch nicht mehr vorlegen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.03.08, 20:12 Titel:
omle hat folgendes geschrieben::
Dann wird behauptet das für die Fehler die gemacht wurden der Korrespondenzanwalt haftbar ist,
Ich kenne die Rechtsprechung nicht, würde aber vermuten, daß der RA dem Mandanten haftet, wenn von ihm beauftragte Dritte etwas verbocken.
omle hat folgendes geschrieben::
weil er, also der Hobbyanwalt, fachlicher Laie beim Sachverhalt war und er außerdem kein Fragerecht vor Gericht hatte
Er war doch sowieso nicht vor Ort, schrieben Sie oben.
omle hat folgendes geschrieben::
Handakte hat er nicht, Unterlagen kann er auch nicht mehr vorlegen.
Das dürfte dann sein Problem sein, wenn er den Beweisen des Mandanten keine eigenen entgegenzusetzen hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Er war doch sowieso nicht vor Ort, schrieben Sie oben.
Er hatte vor dem Gericht am Anfang des Prozesses noch keine Zulassung, deswegen Kollegen vor Ort. Er war jedoch bei den Verhandlungen anwesend .Im Vertrag der Beiden stand:
Der weitere Schriftverkehr wird unmittelbar mit dem Büro des Unterzeichners geführt.
Die Schriftsätze werden von hier aus vorbereitet und von Ihnen, ggf. nach Korrektur beim Landgericht eingereicht
.....
Die Zustimmung des Mandanten wird entweder unmittelbar durch diesen. oder nach
Rücksprache mit dem Unterzeichner erfolgen.
Vergleichsverhandlungen führte er auch. Rauswinden will er sich nun erst wo die Fehler auf dem Tisch liegen.
Er hatte vor dem Gericht am Anfang des Prozesses noch keine Zulassung, deswegen Kollegen vor Ort.
Das heißt er hatte, als er sich beauftragen ließ, noch gar keine Zulassung als Rechtsanwalt? Deshalb gab es dann einen "wirklichen" Anwalt, der die Sache vor Gericht vertreten hat und dem will er jetzt die Schuld in die Schuhe schieben?
Also mal dieses ganzen Wirrwars ungeachtet kann sich ein Anwalt, nachdem er das Mandat angenommen hat, nicht damit rausreden er wäre ein fachlicher Laie. Im Zweifel hätte er dann wie sie, meine ich, schon schrieben sich anderswo Rat holen müssen.
Was die Korrespondenzanwälte angeht, kenne ich das nur so, dass dieser eine KOPIE der Handakte bekommt, in der alle Unterlagen drin sind und man bespricht sich vor der Verhandlung. Der Korrespondenzanwalt kann meines Erachtens nur so gut sein, wie die Korrespondenz, die man mit ihm geführt hat. Ihm bei mangelnder Vorbereitung dann das Scheitern des Prozesses in die Schuhe zu schieben finde ich höchst unkollegial.
Meint, kopfschüttelnd,
die Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
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