Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ulrich Wehner von der Berliner Anwaltskanzlei Buchheim und Partner schätzt das anders ein: "Beim Einsammeln der Fingerabdrücke und deren Verwendung bis hin zur Herstellung einer Fingerabdruckattrappe besteht die Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat zu begehen"
Owi?
Straftat?
(Von dem Glasdiebstahl mal abgesehen) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
irgendwie erinnert mich die Sache an den berühmten Stromdiebstahlsfall. Mangels Strafnorm dürfte die Sache mit dem Diebstahl des Fingerabdruckes ins Leere gehen. Anders wäre es, wenn dieser Abdruck tatsächlich eingesetzt würde. Dann wäre sicher an Computerbetrug o.Ä. zu denken.
Das mag sein. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wie wäre es denn rechtlicht zu bewerten (zumal der CCC laut Spiegel-Angaben meint, dass würde auch bei Grenzkontrollen funktionieren), wenn es gelingt, den Schäuble Abdruck unentdeckt bei der Meldebehörde als eigenen zu hinterlassen? Oder so eine Attrappe in Zusammenhang mit einem der mobilen Fingerabdruckscanner der Polizei zu verwenden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.