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Fingerabdruck "stehlen" und veröffentlichen

 
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:41    Titel: Fingerabdruck "stehlen" und veröffentlichen Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,544244,00.html

Zitat:
Ulrich Wehner von der Berliner Anwaltskanzlei Buchheim und Partner schätzt das anders ein: "Beim Einsammeln der Fingerabdrücke und deren Verwendung bis hin zur Herstellung einer Fingerabdruckattrappe besteht die Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat zu begehen"


Owi?
Straftat?
(Von dem Glasdiebstahl mal abgesehen)
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gammaflyer

irgendwie erinnert mich die Sache an den berühmten Stromdiebstahlsfall. Mangels Strafnorm dürfte die Sache mit dem Diebstahl des Fingerabdruckes ins Leere gehen. Anders wäre es, wenn dieser Abdruck tatsächlich eingesetzt würde. Dann wäre sicher an Computerbetrug o.Ä. zu denken.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag sein.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn rechtlicht zu bewerten (zumal der CCC laut Spiegel-Angaben meint, dass würde auch bei Grenzkontrollen funktionieren), wenn es gelingt, den Schäuble Abdruck unentdeckt bei der Meldebehörde als eigenen zu hinterlassen? Oder so eine Attrappe in Zusammenhang mit einem der mobilen Fingerabdruckscanner der Polizei zu verwenden?
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