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Verfasst am: 23.03.08, 12:10 Titel: Zweitwohnung nicht angemeldet ?!?? Ordnungswidrigkeit??
Herr X ist vor 2 Jahren nach y gezogen um dort zu arbeiten und hat sich ein Zimmer genommen. Er hat seinen Erstwohnsitz noch in Z.
Er hat vergessen seinen Zweitwohnsitz zu melden. Soll er es jetzt noch tun oder hat er mit Konsequenzen zu rechnen? Sprich Ordnungswiderigkeit?
Man muss mit keinen Konsequenzen rechnen, wenn man angibt, gerade erst eingezogen zu sein (14-Tage-Frist). Zum Anmelden: ich empfehle das dringend, denn erstens kanns für die Steuererklärung wichtig sein und zweitens kanns teuer werden, wenn man "erwischt" wird. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bedroht ist, stellt ein "nicht-anmelden" auf jeden Fall dar... (beachte aber auch: Zweitwohnsitzsteuer, die manche Städte erheben!)
Um mich - gemäß Rückmeldung - genauer auszudrücken: Ich halt nichts davon, wenn man das Einwohnermeldeamt anlügt. In der Regel sind diese ganz froh, wenn man sich anmeldet und sehen von Bußgeld ab. Leider kann ich Ihnen nicht versprechen, dass dies immer und überall so ist.
Anmelden sollten Sie sich allerdings auf jeden Fall - die Wahrscheinlichkeit, dass ein "Nicht-Anmelden" bei seiner Zweitwohnung herauskommt ist zwar gering, aber durchaus gegeben.
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