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Verfasst am: 28.03.08, 15:58 Titel: Vertrauensschutz bei nachträglichen Notargebühren
Besteht Vertrauensschutz (Kalkulationsirrtum), wenn vom Notar die Gebührenrechnung (August 2005) für einen Wohnungskauf falsch erstellt wurde und die Fehlberechung aufgrund einer Notarprüfung aufgefallen ist. Dürfen die Notargebühren nacherhoben werden ? Wie ist die Rechtslage?
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