Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geld für einen Betreuer - wie viel???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geld für einen Betreuer - wie viel???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gelchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 18:03    Titel: Geld für einen Betreuer - wie viel??? Antworten mit Zitat

Hallo!
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er war der Betreuer meiner Mutter, die durch einen Schlaganfall betreut werden muss (Pflegestufe 3). Wir sind vier Töchter und eine davon wird meine Mutter betreuen.
Meine Frage: Wie viel des Einkommens meiner Mutter (= Rente, Pflegegeld, Witwenrente) darf sie für sich und meine Mutter ausgeben?? Meine Mutter hat noch Bargeld und Sparguthaben geerbt, sowie noch eine Schuld durch einen Kredit. Wie wird dies gehandhabt? Kann meine Schwester das gesamte Vermögen ausgeben??
Wie ist hier die Rechtslage???
Vielen Dank
A.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 19:58    Titel: Re: Geld für einen Betreuer - wie viel??? Antworten mit Zitat

Gelchen hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er war der Betreuer meiner Mutter, die durch einen Schlaganfall betreut werden muss (Pflegestufe 3). Wir sind vier Töchter und eine davon wird meine Mutter betreuen.
Meine Frage: Wie viel des Einkommens meiner Mutter (= Rente, Pflegegeld, Witwenrente) darf sie für sich und meine Mutter ausgeben?? Meine Mutter hat noch Bargeld und Sparguthaben geerbt, sowie noch eine Schuld durch einen Kredit. Wie wird dies gehandhabt? Kann meine Schwester das gesamte Vermögen ausgeben??
Wie ist hier die Rechtslage???
Vielen Dank
A.

Weshalb sollte die Betreuerin für sich etwas vom Geld der Mutter ausgeben?
Sie ist verpflichtet im Sinne der Mutter zu handeln und ist dem Vormundschaftsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Betreuerin erhält lediglich die Aufwandspauschale in Höhe von ca. EUR 320,-- (auf Antrag).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Notaranwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:19    Titel: Re: Geld für einen Betreuer - wie viel??? Antworten mit Zitat

[quote="CruNCC"]
Gelchen hat folgendes geschrieben::

Die Betreuerin erhält lediglich die Aufwandspauschale in Höhe von ca. EUR 320,-- (auf Antrag).


323 Euro, das ist die Aufwandspauschale für eine ehrenamtliche Betreuung. Sie müssen als ehrenamtlicher Betreuer zwar keine Rechnungslegung machen aber eine Vermögensübersicht regelmäßig beim Vormundschaftsgericht einreichen. Denken Sie daran, dass sie die 323 Euro als Betreuerin nur auf Antrag einmal pro Jahr bekommen und dass Sie spätestens alle 15 Monate diese beantragen sollten.

Überrascht
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die erste Aufwandspauschale in Höhe von 323,00 Euro (in diesem Fall aus dem Vermögen des Betreuten) kann nach 12 Monaten ab Betreuungsübernahme beantragt werden, vorher nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gelchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Ausführungen.
1. Meine Mutter lebt künftig mit in der Mietwohnung meiner Schwester und sie muss doch auch anteilig Miete, Strom, usw. zahlen. Deshalb frage ich, wieviel kann sie anteilig ausgeben??
mfG
A.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

die meisten denken wahrscheinlich an den "gesetzlichen" betreuer aber ich glaube hier ist eine betreuende person gemeint (pflege, einkauf, kochen etc pp.)
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:11    Titel: Re: Geld für einen Betreuer - wie viel??? Antworten mit Zitat

Gelchen hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Wie viel des Einkommens meiner Mutter (= Rente, Pflegegeld, Witwenrente) darf sie für sich und meine Mutter ausgeben?? ... Kann meine Schwester das gesamte Vermögen ausgeben??


1. Wieviel die Schwester als (ehrenamtliche) Beteuerin "für sich" "ausgeben" darf, wurde bereits mit den vorherigen Antworten zur "Aufwandspauschale" beantwortet. Damit sollen die Mehraufwendungen eines Betreuers für die Wahrnehmung dieser Funtkion abgedeckt werden.

Zu den Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers (der Schwester) gehört jedoch nicht die Beherbergung oder Beköstigung des Betreuten (der Mutter), weshalb die Aufwandspauschale diese Kosten natürlich nicht beeinhaltet. (War das vielleicht das Missverständnis?)

2. Wieviel die Betreuerin (Schwester) für den Lebensunterhalt der Betreuten (Mutter) "ausgeben" darf, hängt einzig vom Bedarf für die Lebensführung und vom Willen der Mutter ab. Zu den Lebenshaltungskosten gehören nicht nur die "anteilige Miete, Strom usw." (incl. Schuldtilgung), sondern auch alle Ausgaben, die dem Interesse des Betreuten dienen und dessen mutmasslichem Willen entsprechen.

Dabei hat die Frage keine Rolle zu spielen, ob durch die Lebensführung der Mutter ggf. deren Vermögen abschmilzt und evtl. die spätere Erbmasse gemindert wird.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.