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Bilderdiebstahl - Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

 
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Bilderrahmen
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Anmeldungsdatum: 27.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 16:24    Titel: Bilderdiebstahl - Vorwurf der Urheberrechtsverletzung Antworten mit Zitat

Folgender Fall ist bitte zu bewerten:

2 gewerbliche Verkäufer für gleiche Artikel im Internetauktionshaus.
Verkäufer A sucht im letzten Jahr einfach mal im Netz nach Fotos. Er entdeckt mehrere, welche er zunächst nur kopiert.
Verkäufer B hat eines der Bilder, welches A kopiert hat, anfertigen lassen.

Verkäufer A kopiert besagtes Bild nicht etwa von Verkäufer B, sondern ohne überhaupt die genaue Herkunft zu kennen von einer ausländischen Seite.
Das Bild ist nicht komplett, sondern nur ein Ausschnitt des Bildes von Verkäufer B.

Verkäufer A verwendet dieses Bild, also den Ausschnitt, in wenigen Auktionen in 2008.

B meldet dies dem Auktionshaus mit der Folge das A's Auktionen beendet werden.
A meldet sich bei B und entschuldigt sich zunächst einmal, er wollte nicht absichtlich Bilder stehlen oder anderes geschütztes Eigentum verwenden.

B meldet sich zurück und macht Druck. Er kann entweder vor Gericht gehen oder bietet außergerichtliche Einigung an.
Er will Entschädigung für die Nutzung. Dabei setzt sich diese folgend zusammen:
Erstellung vom Fotografen + Bearbeitung Webdesigner + Entschädigung für B.

Der Webdesigner ist gleichzeitig auch der Fotograf.
Die angebotene Summe ist höher als ein Bild im Normalfall kostet !
Dazu gesellen sich noch Anwaltskosten, denn angeblich musste zuvor ein Anwalt eingeschaltet werden. Was dieser gemacht hat ist unklar.

A informiert sich zunächst, es sieht für ihn so aus als käme er nicht raus aus der Sache.
Er willigt also ein und verlangt aber ein Schreiben das von weiteren rechtlichen Schritten abgesehen wird wenn er zahlt, einen Nachweis über das Urheberrecht, sowie die Rechnung vom Anwalt.

A erhält folgendes:
das Schreiben, eine Gesamtrechnung über vereinbarte Summe und den Nachweis in folgender Form:
der Webdesigner=Fotograf bestätigt mit seiner Unterschrift alle Urheberrechte durch gültigen Kaufvertrag an B übertragen zu haben.
Eine Rechnung vom Anwalt fehlt !

Pfeil
Laut §29 UrhG kann Urheberrecht nicht übertragen, sondern nur Nutzungs- oder Lizenzrechte vereinbart werden.
Hätte also nicht der Fotograf Entschädigung fordern müssen ?

Spielt es eine Rolle wo das Bild herkommt, wo man es kopiert hat ?
Oder das es (nach wie vor online) nicht direkt dem Verkäufer B zuortenbar ist ?

Sollte A jetzt ohne Wiederworte zahlen (knapp 4-stellig), oder setzt sich die Summe aus nicht in Relation stehenden Kosten zusammen ?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.03.08, 20:46    Titel: Re: Bilderdiebstahl - Vorwurf der Urheberrechtsverletzung Antworten mit Zitat

Bilderrahmen hat folgendes geschrieben::
Laut §29 UrhG kann Urheberrecht nicht übertragen, sondern nur Nutzungs- oder Lizenzrechte vereinbart werden.
Hätte also nicht der Fotograf Entschädigung fordern müssen ?


Es handelt sich wohl um eine unschädliche Falschbezeichnung eines juristischen Laien. Vermutlich sind "exklusive Nutzungsrechte" gemeint. Auch das Recht zur Verfolgung kann übertragen werden (und wird es bei exklusiven Nutzungsrechten wohl konkludent, weil ansonsten der Erwerber darauf angewiesen wäre, daß der Urheber gegen Rechtsverletzer vorgeht).

Bilderrahmen hat folgendes geschrieben::
Spielt es eine Rolle wo das Bild herkommt, wo man es kopiert hat ?


Nein. Wieso auch?

Bilderrahmen hat folgendes geschrieben::
Oder das es (nach wie vor online) nicht direkt dem Verkäufer B zuortenbar ist ?


Möglich, daß B vielleicht Beweisprobleme für seine Urheberschaft bekommt. Aber will A das vor Gericht riskieren? Der Fotograf wird seine Rechte wohl beweisen können und die Lizenzierung an B auch. Damit ist der Kreis geschlossen.

Bilderrahmen hat folgendes geschrieben::
Sollte A jetzt ohne Wiederworte zahlen (knapp 4-stellig), oder setzt sich die Summe aus nicht in Relation stehenden Kosten zusammen ?


Das kann man so nicht seriös einschätzen.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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CREED
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte in diesem Zusammenhang auch eine Frage und hänge mich hier einfach mal dran.

Folgende Situation:

Herr A ist vor einigen Tagen im Internetauktionshaus unterwegs und entdeckt plötzlich in einer Auktion, in der ein Zubehörteil für ein Fahrzeug angeboten wird, ein Bild mit seinem Fahrzeug drauf, welches er mal in ein Forum gestelt hatte.

Herr A fordert also den Verkäufer via e-Mail auf, das Foto zu entfernen mit dem Hinweis, dass er es ohne Genehmigung des Eigentümers in der Auktion nutzt.

Einige Stunden später schreibt der Verkäufer zurück, dass er versucht hätte das Bild zu entfernen, es aber nicht geschafft hätte.

Darauf hin fordert Herr A den Verkäufer auf die Auktion zu beenden, weil dann eben auch das Bild entfernt ist.

Darauf reagiert der Verkäufer nicht mehr und versucht das offensichtlich auszusitzen.

Welche Handhabe hat Herr A jetzt gegen den Verkäufer?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Er gehe zu einem Anwalt und lasse diesen eine Abmahnung verfassen. So mit allem Schnickschnack: Übernahme der Anwaltskosten, Bezahlung eines Bildhonorars und Unterlassungserklärung.
Aber da wird der Anwalt den A noch weiter aufklären Winken
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CREED
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info Smilie

Noch ne Frage:

Ist das Internetauktionshaus zur Herausgabe der Adresse des Verkäufers verpflichtet?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.. Erst durch eine Anordnung in einem Ermittlungsverfahren müssten die die Daten rausgeben.
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Geist ist Geil!
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CREED
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, aber wie tritt dann der Anwalt mit dem Verkäufer in Kontakt um ihn abzumahnen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

CREED hat folgendes geschrieben::
Danke, aber wie tritt dann der Anwalt mit dem Verkäufer in Kontakt um ihn abzumahnen?

Indem er Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz erstattet und somit über die Ermittlungsbehörde an die Daten kommt. Das Strafverfahren wegen der Urheberrechtsverletzung wird i. d. R. eingestellt.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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CREED
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke für die Info.
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