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Probleme mit Fluggesellschaft

 
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palzgang
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:23    Titel: Probleme mit Fluggesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe mit einer Fluggesellschaft einen richtigen Horrortrip erlebt!
Jetzt wollte ich mal Fragen wie es mit evtl. Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft aussieht.

Auf dem hinflug hätten wir schon fast nicht den anschlussflug gekriegt, da wir 1h verspätet waren und als wir in kapstadt ankamen, war unser gepäck weg!!!
Keiner konnte sagen wo es ist und wann es in kapstadt ankommt. Zum glück kam es 1,5 tage später an!

Als wir zurück fliegen wollten, wurde uns am flughafen gesagt, dass unser flug gecancelled wurde und ob wir nicht erst heute am Montag fliegen könnten.
Ich wäre gerne noch geblieben, aber ich musste heute wieder arbeiten. Na ja, dann wurden wir auf einen 30h horrortrip von kapstadt nach johannesburg, nairobi, zürich und dann frankfurt gebucht!!!

In nairobi war unwetter und so brach der pilot den landeanflug ab und teilte uns mit, dass sie evtl. in mombasa landen müssen! Ich war fix und fertig, wie kommen wir von dort weiter? Zum glück konnte er im zweiten anlauf in nairobi landen. So saßen wir acht stunden auf dem flughafen in nairobi und mussten uns um alles kümmern, die leute, die mit der ursprünglichen gesellschaft weiterflogen, bekamen alles organisiert und durften in die lounge. Wir hatten auch mit dieser Gesellschaft gebucht, aber flogen mit einer anderen fluggesellschaft weiter und so war die sache für die ursprüngliche fluggesellschaft aus der welt. Ich bin echt am überlegen, einen rechtsanwalt einzuschalten!

Es kann doch echt nicht sein, dass wir anders behandelt wurden, als die anderen Fluggäste! Vor allem nachdem uns in Kapstadt vollmundig ein Hotel versprochen wurde.
In nairobi wollte davon dann niemand mehr was wissen.

wie ist hier die rechtslage?

Gruß
Sven
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall dürfte die Fluggastverordnung - Annullierung eines Fluges - greifen. Dann stünden einem pro Person eine Entschädigung von € 600.- zu; die Fluggesellschaft hätte für Verpflegung und Unterkunft zu sorgen gehabt, könnte sich aber - sofern sie solche Leistungen erbracht hat, die Kosten dafür von den € 600.-- wieder abziehen.

Darüber hinaus steht einem Kunden zu, jeden tatsächlich eingetretenen Schaden im Zusammenhang mit dieser Annullierung von der Fluggesellschaft zu verlangen.

Soviel "aus der Ferne" ohne alles im Detail zu kennen
meint
Peter
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