Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich weiß jetzt nicht ob es das richtige Forum ist, aber ich schreib mal.
Also ich wohne in einer Neubausiedlung wo 4 Neubauten quadratisch gebaut worden..
Im inneren dieses Naubauquadrates ist halt eine rasenfläche mit einem spielplatz und wäscheleinen.
Nun ist dort für Hunde leinenpflicht.
Jedoch halten sich die wenigsten daran und es gab auch keine zwischenfälle ect.
Heute morgen nun als ich mit meinem Hund draußen war, ihn frei laufen ließ (weil ja niemand draußen war) kamm eine Dame zu mir und meinte ich solle aufpassen da hier jemand fotografieren würde wie hunde unangeleint umherlaufen und die fotos dann ans ordnungsamt schickt. Sie habe letztens deshalb auch schon 85€ zahlen müssen genauso wie 4 andere Familien.
Jetzt frage ich mich ob dieser jemand das überhaupt darf, Fotos zu machen und die dann ans ordnungsamt weiter zugeben.
Wenn er dieses nicht darf, was kann man dagegen tun?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.03.08, 15:53 Titel:
Questor hat folgendes geschrieben::
Ich denke zur Dokumentation und damit Verfolgung einer Ordnungswidrikeit ist das Fotografieren erlaubt.
Unter den beschriebenen Umständen ist es das auch sonst (z.B. zur Veröffentlichung im Internet o.ä.).
Denn wenn keine Personen fotografiert werden, sind weder §201a StGB noch KunstUrhG einschlägig.
Werden Personen fotografiert, ist das Fotografieren selbst hier zulässig (kein "höchstpersönlicher Lebensbereich"), die Weitergabe an Behörden im Rahmen des berechtigten Interesses (was Questor meinte) ebenfalls. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Die Frage ist immer, was das für Hunde sind und was sie dort machen.
Wenn sie dort Haufen machen, würde ich selber dazu raten: mach mal Foto.
Nun gibt es natürlich Hunde, die hervorragend mit Kindern können und zu deren Lebensqualität nicht unerheblich beitragen (wohl die meisten Hunde kommen ja auf dringenden Wunsch der Kinder in die Familien). Doch wie will man das regulieren: den einen Hund auf den Hof lassen und die anderen nicht? Nichts dagegen, wenn die Kinder das wünschen - doch in der Nachbarschaft würde das böses Blut geben.
Und was, wenn die Hunde aufeinander treffen? Wenn zwei denken, och, keiner da, gehn wir mal raus? Dann gibt's Keile und noch mehr böses Blut.
(Und was, wenn der Innenhof auch von Katzen genutzt wird?)
Mehrere Hunde und ein geschlossener Innenhof - glaub mir, das kann nicht gut gehen. So sehr ich auch dafür eintrete, den Hund überall hin mitzunehmen, aber so was gibt zwangsläufig Ärger. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 31.03.08, 12:24 Titel:
Unabhängig davon, ob das Fotografieren in diesem Falle rechtens ist, wäre es doch sinnvoller und für den Nachbarschaftsgeist auch besser, wenn derjenige, der die leinenlosen Hunde moniert und dokumentiert, das Gespräch mit dem Halter des Hundes suchte.
Denn sonst ist eine Auseinandersetzung programmiert, die nicht das Anleinen oder Nichtanleinen zum Gegenstand hat, sondern zunächst einmal nur das Fotografieren zum Streitobjekt macht.
Vielleicht ist es doch gar nicht notwendig, gleich das Ordnungsamt mit der Angelegenheit zu belasten.
Wenn dann aber schon fotografiert wurde, solte vielleicht sollte die TE das Gespräch mit dem Kameramann suchen, um eine Eskalation zu vermeiden. _________________ Gruß Rainer!
Unabhängig davon, ob das Fotografieren in diesem Falle rechtens ist,
Ist es! Siehe Beitrag von Michael A. Schaffrath _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Denn sonst ist eine Auseinandersetzung programmiert, die nicht das Anleinen oder Nichtanleinen zum Gegenstand hat, sondern zunächst einmal nur das Fotografieren zum Streitobjekt macht.
Vielleicht ist es doch gar nicht notwendig, gleich das Ordnungsamt mit der Angelegenheit zu belasten.
So isses.
Jedoch hat erfahrungsgemäß jedes größere Haus seinen Blockwart. _________________ Grüße,
Abrazo
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.