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Nachbar Fotogafiert

 
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AuroraXF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:27    Titel: Nachbar Fotogafiert Antworten mit Zitat

Ich weiß jetzt nicht ob es das richtige Forum ist, aber ich schreib mal.

Also ich wohne in einer Neubausiedlung wo 4 Neubauten quadratisch gebaut worden..

Im inneren dieses Naubauquadrates ist halt eine rasenfläche mit einem spielplatz und wäscheleinen.

Nun ist dort für Hunde leinenpflicht.

Jedoch halten sich die wenigsten daran und es gab auch keine zwischenfälle ect.

Heute morgen nun als ich mit meinem Hund draußen war, ihn frei laufen ließ (weil ja niemand draußen war) kamm eine Dame zu mir und meinte ich solle aufpassen da hier jemand fotografieren würde wie hunde unangeleint umherlaufen und die fotos dann ans ordnungsamt schickt. Sie habe letztens deshalb auch schon 85€ zahlen müssen genauso wie 4 andere Familien.

Jetzt frage ich mich ob dieser jemand das überhaupt darf, Fotos zu machen und die dann ans ordnungsamt weiter zugeben.

Wenn er dieses nicht darf, was kann man dagegen tun?

MfG AuroraXF
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Michelle2512
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Den Hund angeleint lassen und schon hat der Nachbar keinen Grund mehr zum Fotografieren. Winken
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AuroraXF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
IWieso lassen Sie den Hund dort frei, wenn dort Wäsche aufgehängt wird und Kinder spielen? Nur "weil sich die wenigsten daran halten"?


Mache ich ja nur wenn niemand draußen ist und auch keine wäsche da hängt, was jetzt am vormittag meistens der fall ist.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Ich denke zur Dokumentation und damit Verfolgung einer Ordnungswidrikeit ist das Fotografieren erlaubt.


Unter den beschriebenen Umständen ist es das auch sonst (z.B. zur Veröffentlichung im Internet o.ä.).
Denn wenn keine Personen fotografiert werden, sind weder §201a StGB noch KunstUrhG einschlägig.

Werden Personen fotografiert, ist das Fotografieren selbst hier zulässig (kein "höchstpersönlicher Lebensbereich"), die Weitergabe an Behörden im Rahmen des berechtigten Interesses (was Questor meinte) ebenfalls.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.03.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist immer, was das für Hunde sind und was sie dort machen.
Wenn sie dort Haufen machen, würde ich selber dazu raten: mach mal Foto.
Nun gibt es natürlich Hunde, die hervorragend mit Kindern können und zu deren Lebensqualität nicht unerheblich beitragen (wohl die meisten Hunde kommen ja auf dringenden Wunsch der Kinder in die Familien). Doch wie will man das regulieren: den einen Hund auf den Hof lassen und die anderen nicht? Nichts dagegen, wenn die Kinder das wünschen - doch in der Nachbarschaft würde das böses Blut geben.
Und was, wenn die Hunde aufeinander treffen? Wenn zwei denken, och, keiner da, gehn wir mal raus? Dann gibt's Keile und noch mehr böses Blut.
(Und was, wenn der Innenhof auch von Katzen genutzt wird?)
Mehrere Hunde und ein geschlossener Innenhof - glaub mir, das kann nicht gut gehen. So sehr ich auch dafür eintrete, den Hund überall hin mitzunehmen, aber so was gibt zwangsläufig Ärger.
_________________
Grüße,
Abrazo
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 30.03.08, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

AuroraXF hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
IWieso lassen Sie den Hund dort frei, wenn dort Wäsche aufgehängt wird und Kinder spielen? Nur "weil sich die wenigsten daran halten"?


Mache ich ja nur wenn niemand draußen ist und auch keine wäsche da hängt, was jetzt am vormittag meistens der fall ist.


Ich laufe auch auf der Autobahn rum, wenn ich kein Auto sehe. Geschockt

Regeln sind Regeln. Idee
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ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig davon, ob das Fotografieren in diesem Falle rechtens ist, wäre es doch sinnvoller und für den Nachbarschaftsgeist auch besser, wenn derjenige, der die leinenlosen Hunde moniert und dokumentiert, das Gespräch mit dem Halter des Hundes suchte.

Denn sonst ist eine Auseinandersetzung programmiert, die nicht das Anleinen oder Nichtanleinen zum Gegenstand hat, sondern zunächst einmal nur das Fotografieren zum Streitobjekt macht.
Vielleicht ist es doch gar nicht notwendig, gleich das Ordnungsamt mit der Angelegenheit zu belasten.

Wenn dann aber schon fotografiert wurde, solte vielleicht sollte die TE das Gespräch mit dem Kameramann suchen, um eine Eskalation zu vermeiden.
_________________
Gruß Rainer!
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

ac-hr hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon, ob das Fotografieren in diesem Falle rechtens ist,

Ist es! Siehe Beitrag von Michael A. Schaffrath
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Denn sonst ist eine Auseinandersetzung programmiert, die nicht das Anleinen oder Nichtanleinen zum Gegenstand hat, sondern zunächst einmal nur das Fotografieren zum Streitobjekt macht.
Vielleicht ist es doch gar nicht notwendig, gleich das Ordnungsamt mit der Angelegenheit zu belasten.

So isses.
Jedoch hat erfahrungsgemäß jedes größere Haus seinen Blockwart.
_________________
Grüße,
Abrazo
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gitta.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zunächst einmal zu klären, ob es sich um ein Privatgelände handelt oder um eine öffentliche Fläche.

Das Ordnungsamt verfolgt nur Verstöße gegen die Leinepflicht auf öffentlichen Flächen.

Allerdings würde ich auch dafür plädieren, die gewünschte Leinenpflicht einzuhalten oder woanders hinzugehen, um den Hund dort frei laufen zu lassen.

gitta.
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