Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Wie aus den Medien zu entnehmen ist, haben Bank-Mitarbeiter Vermögen der Bank derart verzockt, dass nun ein Wertberichtigungsbedarf von 8 Milliarden € entstanden ist, für den der Steuerzahler aufzukommen hat.
Man kann mal dvon ausgehen, dass dies nicht "aus Versehen" passiert ist, sondern das Mitarbeiter auf Anweisung gehandelt haben oder ihre eigenen Kompetenzen missbraucht haben.
Wenn das zu Lasten des Volkes geht, ist das eine Straftat? Und wie ist die zu benennen?
Wird da die Staatsanwaltschaft von selbst tätig oder bedarf es hierfür einer Anzeige ?
Wenn das zu Lasten des Volkes geht, ist das eine Straftat? Und wie ist die zu benennen?
Wird da die Staatsanwaltschaft von selbst tätig oder bedarf es hierfür einer Anzeige ?
Sofern keine Buchfälschungen o.ä. ersichtlich sind, würde einem als erstes der hier einfallen. http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Die Variante des pflichtwidrigen Treuebruchs. Allerdings ergeben sich hier in der Praxis schwere Abgrenzungsschwirigkeiten zwischen einfachen Fehlern, d.h. Irren ist menschlich und tatsächlichen groben Pflichtverletzungen. Grade wenn eine komplette Abteilung einer Landesbank Mist gebaut hat, so kann man hinterher kaum sagen, wer es jetzt pflichtwidrig versaut hat. - Insoweit sind Fehleinschätzungen (die von der Mehrheit der "Experten" geteilt werden) kaum strafbar.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.