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IKB - Wertberichtigungen

 
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Wilfried
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 13:09    Titel: IKB - Wertberichtigungen Antworten mit Zitat

Wie aus den Medien zu entnehmen ist, haben Bank-Mitarbeiter Vermögen der Bank derart verzockt, dass nun ein Wertberichtigungsbedarf von 8 Milliarden € entstanden ist, für den der Steuerzahler aufzukommen hat. Verrückt

Man kann mal dvon ausgehen, dass dies nicht "aus Versehen" passiert ist, sondern das Mitarbeiter auf Anweisung gehandelt haben oder ihre eigenen Kompetenzen missbraucht haben.

Wenn das zu Lasten des Volkes geht, ist das eine Straftat? Und wie ist die zu benennen?

Wird da die Staatsanwaltschaft von selbst tätig oder bedarf es hierfür einer Anzeige ?

Wilfried
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 20:56    Titel: Re: IKB - Wertberichtigungen Antworten mit Zitat

Wilfried hat folgendes geschrieben::
Wenn das zu Lasten des Volkes geht, ist das eine Straftat? Und wie ist die zu benennen?

Wird da die Staatsanwaltschaft von selbst tätig oder bedarf es hierfür einer Anzeige ?


Sofern keine Buchfälschungen o.ä. ersichtlich sind, würde einem als erstes der hier einfallen. http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Die Variante des pflichtwidrigen Treuebruchs. Allerdings ergeben sich hier in der Praxis schwere Abgrenzungsschwirigkeiten zwischen einfachen Fehlern, d.h. Irren ist menschlich und tatsächlichen groben Pflichtverletzungen. Grade wenn eine komplette Abteilung einer Landesbank Mist gebaut hat, so kann man hinterher kaum sagen, wer es jetzt pflichtwidrig versaut hat. - Insoweit sind Fehleinschätzungen (die von der Mehrheit der "Experten" geteilt werden) kaum strafbar.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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