| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:28 Titel: Beleidigung und Hausfriedensbruch |
|
|
Schönen guten Morgen,
Ich habe schon 2 Verurteilungen wegen Beleidigung und ein bundesweites Stadionverbot bis 2012.
Seit letzter Woche sind nun noch eine Anzeige wegen erneuter Beleidigung und wegen Hausfriedensbruch dazugekommen. Zudem auch ein bundesweites Eishallen-Stadionverbot. Ich war erheblich alkoholisiert und kann mich nicht mehr an alles genau erinnern.
Was kann mir in Anbetracht dieser Tatsachen schlimmstenfalls passieren? Könnte es zu einer Verhandlung kommen oder wird es auf dem schriftlichen Weg eine Verurteilung geben?
Ich bin Student und habe kaum Geld, wie kann ich trotzdem einen Anwalt bekommen? Gibt es eine Art Pflichtverteidiger?
Wie sieht also in diesem Fall die Rechtslage aus?
Vielen dank schonmal im Voraus.
Gruß
Zuletzt bearbeitet von Akkon am 30.03.08, 18:54, insgesamt 4-mal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:33 Titel: Re: Beleidigung und Hausfriedensbruch |
|
|
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Meine Frage: Was kann mir in Anbetracht dieser Tatsachen schlimmstenfalls passieren? |
Ein erneute, wegen der Vorstrafen nicht unerhebliche, neue Verurteilung.
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Könnte es zu einer Verhandlung kommen oder wird es auf dem schriftlichen Weg eine Verurteilung geben? |
Beides möglich.
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Da ich Student bin und kaum Geld habe, wie kann man trotzdem einen Anwalt bekommen? Gibt es eine Art Pflichtverteidiger? |
In diesem Fall ist keine Pflichtverteidigung vorgesehen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:37 Titel: |
|
|
Vielen dank für die schnellen Antworten.
Eine letzte Frage hätte ich noch: Was kann ich unter "nicht unerheblichen" Verurteilung verstehen? Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder sogar Gefängnisstrafe? |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:39 Titel: |
|
|
Das kann man hier nicht seriös prognostizieren.
In welchem Bereich bewegten sich denn die Vorstrafen?
In der Regel kann man damit rechnen, dass es immer heftiger wird als vorher. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:41 Titel: |
|
|
Also das erste Mal war vor ca. 5 Jahren mit 150 Euro Geldstrafe.
Das zweite Mal ende letzten Jahres mit 500 Euro Geldstrafe. |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:43 Titel: |
|
|
Die Tendenz ist ja erkennbar...
Eine niedrige Bewährungsstrafe(das Höchstmaß ist ja nur ein Jahr für beide Delikte) wäre möglich, genauso könnte es aber mit einer saftigen Geldstrafe ausgehen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:46 Titel: |
|
|
Alles klar. Dann danke ich für die Auskünfte, warte ab bis die offizielle Anzeige kommt und hoffe das Beste.
Schönen Sonntag noch |
|
| Nach oben |
|
 |
Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:47 Titel: |
|
|
| Akkon, vergiss auf deiner To-Do-Liste das Wichtigste nicht: Saufen einstellen! |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 09:57 Titel: |
|
|
Wie recht du hast.. Alle Sachen sind natürlich nur im alkoholisierten Zustand passiert. Aber jetzt ist schluss. Ich mach dieses Jahr mein Diplom.
Das größte Problem seh ich mit meinen Vorstrafen später einen Job zu finden. Aber ich glaub nach 5 Jahren wird doch alles gelöscht, oder? |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 30.03.08, 10:10 Titel: |
|
|
Nein, so einfach ist das nicht.
Die genauen Fristen kann ich dir zwar auch nicht sagen, aber gerade wenn es mehrere Verurteilungen sind, führt das dazu, dass sich die Fristen verlängern(bzw. dass alte Strafen immer noch mit dabei bleiben, meine ich mich zu erinnern). _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 30.03.08, 11:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 11:35 Titel: |
|
|
Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt.
Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat. |
|
| Nach oben |
|
 |
Leon6 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 613
|
Verfasst am: 30.03.08, 11:50 Titel: |
|
|
| Akkon hat folgendes geschrieben:: |
Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat. |
die verminderte Schuldfähigkeit wird vor Gericht durch das Argument wieder kompensiert, dass man sagt, jedem ist bewußt, wie er unter erheblichen Alkoholeinfluß reagiert und darum hat er sich entsprechend zurückzuhalten bzw. er nimmt die Folgen dann eben bewußt in Kauf.
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt. |
Ja, genau so kenn ich das auch. |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 12:37 Titel: |
|
|
| Leon6 hat folgendes geschrieben:: | | Akkon hat folgendes geschrieben:: |
Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat. |
die verminderte Schuldfähigkeit wird vor Gericht durch das Argument wieder kompensiert, dass man sagt, jedem ist bewußt, wie er unter erheblichen Alkoholeinfluß reagiert und darum hat er sich entsprechend zurückzuhalten bzw. er nimmt die Folgen dann eben bewußt in Kauf. . |
OK. Das ist ein gutes Argument. Das wird mir also nichts bringen.
| Leon6 hat folgendes geschrieben:: |
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt. |
Ja, genau so kenn ich das auch. |
Dann wusste ich es also doch noch richtig. Danke für die Bestätigung |
|
| Nach oben |
|
 |
Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
|
Verfasst am: 30.03.08, 15:52 Titel: |
|
|
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Leon6 hat folgendes geschrieben:: |
| Akkon hat folgendes geschrieben:: | | Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt. |
Ja, genau so kenn ich das auch. |
Dann wusste ich es also doch noch richtig. Danke für die Bestätigung |
Stimmt nicht ganz.
Ich hab nochmal recherchiert, es sind 90 Tagessätze oder 3 Monate Haft. Ist ja auch in gewisser Weise logisch.
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__38.html
Wie es jetzt allerdings mit den Eintragungen im Bundeszentralregister aussieht(auf das ja auch bestimmte Stellen Zugriff haben), weiß ich nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
|
| Nach oben |
|
 |
Akkon Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 30.03.08, 17:55 Titel: |
|
|
| Also mein Kenntnis-Stand ist, dass im Bundeszentralregister alles stehen bleibt. Nur die Eintragungen im Führungszeugnis, mit dem man sich bewirbt, werden gelöscht |
|
| Nach oben |
|
 |
|