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Beleidigung und Hausfriedensbruch

 
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:28    Titel: Beleidigung und Hausfriedensbruch Antworten mit Zitat

Schönen guten Morgen,
Ich habe schon 2 Verurteilungen wegen Beleidigung und ein bundesweites Stadionverbot bis 2012.
Seit letzter Woche sind nun noch eine Anzeige wegen erneuter Beleidigung und wegen Hausfriedensbruch dazugekommen. Zudem auch ein bundesweites Eishallen-Stadionverbot. Ich war erheblich alkoholisiert und kann mich nicht mehr an alles genau erinnern.
Was kann mir in Anbetracht dieser Tatsachen schlimmstenfalls passieren? Könnte es zu einer Verhandlung kommen oder wird es auf dem schriftlichen Weg eine Verurteilung geben?
Ich bin Student und habe kaum Geld, wie kann ich trotzdem einen Anwalt bekommen? Gibt es eine Art Pflichtverteidiger?
Wie sieht also in diesem Fall die Rechtslage aus?
Vielen dank schonmal im Voraus.

Gruß


Zuletzt bearbeitet von Akkon am 30.03.08, 18:54, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:33    Titel: Re: Beleidigung und Hausfriedensbruch Antworten mit Zitat

Akkon hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Was kann mir in Anbetracht dieser Tatsachen schlimmstenfalls passieren?

Ein erneute, wegen der Vorstrafen nicht unerhebliche, neue Verurteilung.
Akkon hat folgendes geschrieben::
Könnte es zu einer Verhandlung kommen oder wird es auf dem schriftlichen Weg eine Verurteilung geben?

Beides möglich.
Akkon hat folgendes geschrieben::
Da ich Student bin und kaum Geld habe, wie kann man trotzdem einen Anwalt bekommen? Gibt es eine Art Pflichtverteidiger?

In diesem Fall ist keine Pflichtverteidigung vorgesehen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank für die schnellen Antworten.
Eine letzte Frage hätte ich noch: Was kann ich unter "nicht unerheblichen" Verurteilung verstehen? Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder sogar Gefängnisstrafe?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man hier nicht seriös prognostizieren.
In welchem Bereich bewegten sich denn die Vorstrafen?
In der Regel kann man damit rechnen, dass es immer heftiger wird als vorher.
_________________
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also das erste Mal war vor ca. 5 Jahren mit 150 Euro Geldstrafe.
Das zweite Mal ende letzten Jahres mit 500 Euro Geldstrafe.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Tendenz ist ja erkennbar...
Eine niedrige Bewährungsstrafe(das Höchstmaß ist ja nur ein Jahr für beide Delikte) wäre möglich, genauso könnte es aber mit einer saftigen Geldstrafe ausgehen.
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar. Dann danke ich für die Auskünfte, warte ab bis die offizielle Anzeige kommt und hoffe das Beste.
Schönen Sonntag noch
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Akkon, vergiss auf deiner To-Do-Liste das Wichtigste nicht: Saufen einstellen!
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie recht du hast.. Alle Sachen sind natürlich nur im alkoholisierten Zustand passiert. Aber jetzt ist schluss. Ich mach dieses Jahr mein Diplom.
Das größte Problem seh ich mit meinen Vorstrafen später einen Job zu finden. Aber ich glaub nach 5 Jahren wird doch alles gelöscht, oder?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so einfach ist das nicht.
Die genauen Fristen kann ich dir zwar auch nicht sagen, aber gerade wenn es mehrere Verurteilungen sind, führt das dazu, dass sich die Fristen verlängern(bzw. dass alte Strafen immer noch mit dabei bleiben, meine ich mich zu erinnern).
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 30.03.08, 11:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt.

Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat.
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Akkon hat folgendes geschrieben::

Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat.

die verminderte Schuldfähigkeit wird vor Gericht durch das Argument wieder kompensiert, dass man sagt, jedem ist bewußt, wie er unter erheblichen Alkoholeinfluß reagiert und darum hat er sich entsprechend zurückzuhalten bzw. er nimmt die Folgen dann eben bewußt in Kauf.

Akkon hat folgendes geschrieben::
Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt.

Ja, genau so kenn ich das auch.
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Akkon hat folgendes geschrieben::

Mir ist aber noch eine Frage eingefallen: Gibts wegen dem hohen Alkoholgehalt eventuell die Chance einer verminderten Schuldfähigkeit? Ich meine, es weiss ja jeder, dass Alkohol enthemmt, und dass einem da schnell etwas Beleidigendes rausrutschen kann was man nicht so gemeint hat.

die verminderte Schuldfähigkeit wird vor Gericht durch das Argument wieder kompensiert, dass man sagt, jedem ist bewußt, wie er unter erheblichen Alkoholeinfluß reagiert und darum hat er sich entsprechend zurückzuhalten bzw. er nimmt die Folgen dann eben bewußt in Kauf. .


OK. Das ist ein gutes Argument. Das wird mir also nichts bringen.

Leon6 hat folgendes geschrieben::

Akkon hat folgendes geschrieben::
Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt.

Ja, genau so kenn ich das auch.


Dann wusste ich es also doch noch richtig. Danke für die Bestätigung
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Akkon hat folgendes geschrieben::
Leon6 hat folgendes geschrieben::

Akkon hat folgendes geschrieben::
Ach so. Ich dachte, dass 5 Jahre nach dem LETZTEN Eintrag ins Führungszeugnis, sofern die Strafe unter 90 Tagessätzen oder unter 6 Monaten Bewährung war, die Einträge gelöscht werden. So hat mir das jedenfalls mein damaliger Anwalt erklärt.

Ja, genau so kenn ich das auch.


Dann wusste ich es also doch noch richtig. Danke für die Bestätigung

Stimmt nicht ganz.
Ich hab nochmal recherchiert, es sind 90 Tagessätze oder 3 Monate Haft. Ist ja auch in gewisser Weise logisch.
http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__38.html

Wie es jetzt allerdings mit den Eintragungen im Bundeszentralregister aussieht(auf das ja auch bestimmte Stellen Zugriff haben), weiß ich nicht.
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Akkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also mein Kenntnis-Stand ist, dass im Bundeszentralregister alles stehen bleibt. Nur die Eintragungen im Führungszeugnis, mit dem man sich bewirbt, werden gelöscht
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