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Anzeige wegen Betrug möglich?

 
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Hoschy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 06:46    Titel: Anzeige wegen Betrug möglich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Folgendes fiktives Szenario möchte ich hier zur Diskussion stellen:

Ein altes Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen U (Rechtsform GmbH) und Arbeitnehmer MA beinhaltete eine Klausel über eine Bonuszahlung. Hieraus ergibt sich eine unbestrittene Forderung.

MA tritt schriftlich in Kontakt mit der Personalabteilung von U um an die vertragliche Verpflichtung zu erinnern. Per Email bekommt MA vom Personalsachbearbeiter A die Bestätigung, dass bis zum Datum xyz der Betrag auf dem bekannten Konto gutgeschrieben wird. Zusätzlich bekommt MA per Post einen Brief der Personalsachbearbeiter A und B, dass dies erneut bestätigt.

Zu Datum xyz und auch die Tage später ist keine Gutschrift zu verzeichnen. Eine Nachfrage per Mail bleibt unbeantwortet.

Entsprechnend § 263 StGB wäre doch nun ein Betrug vollzogen, weil die Gutschrift zum Datum xyz und auch später nicht erfolgte - die Zahlung aber zugesagt wurde. Oder sehe ich das falsch bzw. zu streng? Frage
Wenn ja, wer wäre dann die zu belangende Person? Unternehmem U vertreten durch seinen Geschäftsführer oder die Angestellten A und B, die in seinem Auftrag handeln und den Schriftverkehr verfassten? Geschockt

Bin gespannt, was ihr zu diesem fiktiven Szenario beisteuert Sehr glücklich


Grüße
Hoschy
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 07:11    Titel: Re: Anzeige wegen Betrug möglich? Antworten mit Zitat

Hoschy hat folgendes geschrieben::
Entsprechnend § 263 StGB wäre doch nun ein Betrug vollzogen, weil die Gutschrift zum Datum xyz und auch später nicht erfolgte - die Zahlung aber zugesagt wurde. Oder sehe ich das falsch bzw. zu streng?

Ich denke schon.
Nur weil ein Arbeitgeber mit einer Zahlung im Verzug ist, ist das noch nicht automaitsch ein Betrug. Das klingt erstmal nach einer rein zivi- bzw. arbeitslrechtlichen Angelegenheit.
Es gibt - zumindest aus dieser Beschreibung heraus - keine Anhaltspunkte, dass die Mitabeiter bewusst getäuscht werden sollten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.04.08, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Betrug kann ich keinen erkennen, denn es mangelt dauerhaft an der Vermögensverfügung des Getäuschten.

Zivilrechtlich betrachtet sollte der MA den AG schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Grüße
KurzDa
_________________
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