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Kaution

 
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dieanne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:06    Titel: Kaution Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zu meiner letzten Reise. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben wie ich am Besten auf die Situation reagiere.

Ich bin Studentin und habe gemeinsam mit meinem Freund einen Winterurlaub zum Skifahren in die Schweiz gebucht. Das Reiseunternehmen ist als gemeinnützige GmbH gegründet und fährt fast ausschließlich mit Studenten weg.

Wir hatten uns sehr auf die Reise gefreut und wurden dann dort durch viele Kleinigkeiten enttäuscht bei denen wir uns in der Summe einfach nur abgezockt fühlten.
Ich habe als wir wieder zu Hause waren in einem Studentenverzeichnis in einer Gruppe einen Beitrag zu der Reise geschrieben und alle davor "gewarnt" mit dem Reiseveranstalter weg zu fahren und habe außerdem dort die Ereignisse beschrieben, die wir als "Abzocke" empfunden haben, also alles was uns so passiert ist. Dort waren noch ziemlich viele andere negative Reiseberichte von anderen Reisen des Veranstalters.

Als ich heute beim Veranstalter angerufen habe um nach unserer Kaution zu fragen, das waren 34 Euro pro Person für das Chalet (wir sind seit dem 16.03 wieder da) wurde mir mitgeteilt, dass er meine Kaution für seinen Anwalt verwenden wird um mich wegen "übler Nachrede" (oder so?) zu verklagen.

Er darf doch die Kaution nicht für so was verwenden, oder? Das Haus wurde doch ordentlich übergeben. Wie ist das mit so einer Nachrede? Ich habe einfach nur geschrieben wie es wirklich war, damit nicht noch andere Studenten ihr Urlaubsgeld in so eine Reise stecken. Wie bekomme ich meine Kaution wieder?

Sollte ich lieber gleich zum Anwalt gehen (wegen der Kaution und auch falls er mich verklagt)? Was würdet ihr machen? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank!

Lg Anne
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Den Unmut des Reiseveranstalters kann ich ungeachtet der gechilderten Situation schon verstehen. Wurden die Beanstandungen kundgetan? Wurde nach dem Urlaub fristgerecht eine Reklamation verschickt? Ohne diese Schritte kommt das Verhalten des Reisenden einer üblen Nachrede schon nahe ...

Ob die Ansprüche berechtigt sind, müsste mit einem Vergleich des Kataloges/Vertrages und bspw. der Frankfurter Tabelle geprüft werden.
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dieanne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich haben wir vor Ort die Dinge angesprochen, aber er hatte immer die Antwort parat, dass es halt ein Abenteuerurlaub ist. Außerdem wussten wir ja von anderen Leuten aus anderen Reisen, dass man von ihm kein Geld mehr sieht. Es wird z.B. eine Nebenkostenpauschale erhoben, gibt dann aber keine Abrechnung und von den Leuten mit denen ich gesprochen habe, hat auch niemand einen Teil davon zurück bekommen.

Das geht ja sogar soweit, dass er am Telefon einfach sagt, dass er unsere Kautionen jetzt für seinen Anwalt verwendet obwohl wir das Haus ordnungsgemäß zurück gegeben haben und es auch ohne die Beanstandung von Mägeln abgenommen wurde.

Vor so etwas wollten wir einfach nur warnen, weil er auf "Dummfang" geht und einfach jedes Jahr hauptsächlich neue Leute mit nimmt.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.04.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hier taucht eine Reihe von Fragen auf:

1. Welche allgemeinen Geschäfts- oder Reisebedingungen waren Vertragsgegenstand?
2. Handelt es sich um ein Reisebüro / Reiseveranstalter im Sinne der Gewerbeordnung und oder §§ 651 a ff BGB?
3. Wurde eine Mängelrüge und Abhilfeverlangen explizit vorgetragen und ausgesprochen?

Nebenkostenpauschalen sind Pauschalen und müssen nicht nochmals extra aufgegliedert werden.

Wer Behauptungen über eine Person oder ein Unternehmen veröffentlicht oder sonst wei kommuniziert kann wegen übler Nachrede oder Geschäftschädigung geklagt werden und muss vor Gericht seine Behauptungen beweisen können.

Eine Kaution darf nicht als Pfand für entstehende Kosten verwendet werden als für jene Kosten, für die die Kaution hinterlegt wurde. Aber wie es in diesem Fall aussieht, wird man sie wohl auch nur mit anwältlicher Hilfe wieder zurück bekommen

meint
Peter
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