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Mündlicher Anteil in 13.2 - Abitur

 
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derElmo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:08    Titel: Mündlicher Anteil in 13.2 - Abitur Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage und zwar geht es darum: Kann ein Lehrer die Endnote in 13.2 (das HAlbjahr geht ja nur ein paar Wochen) allein von einer Arbeit abhängig machen oder muss es mündliche Mitarbeit einfließen lassen?


Danke und Grüße
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derElmo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Achja es geht um NDS
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Antwort möglich. Schulform fehlt.
Zitat:
§ 4
Leistungsbewertung

(1) Die Benotung und deren Umsetzung in Punktzahlen richtet sich in der gymnasialen Oberstufe nach § 7 VO-GO, im Fachgymnasium nach § 6 der Anlage 9 zu § 36 BbS-VO und im Abendgymnasium und im Kolleg nach § 8 VO-AK .

(2) 1 In einem Fach mit schriftlicher und mündlicher Prüfung sowie im Fach Sport wird das Gesamtergebnis des Fachs in der gymnasialen Oberstufe nach der Berechnung in der Anlage 1 a, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg nach der Berechnung in der Anlage 1 b gebildet. 2 Im Fach Sport kann das Gesamtergebnis die Note "mangelhaft" (3 Punkte) nicht überschreiten, wenn der schriftliche, sportpraktische oder mündliche Teil der Prüfung mit der Note "ungenügend" (0 Punkte) beurteilt worden ist.
(Quelle)
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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derElmo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um das Gymnasium Smilie Darf in 13.2 nur die schriftliche Arbeit benotet werden? Es geht nicht um ein Prüfungsfach sondern lediglich um ein Ergänzungsfach.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Da gilt die VO-GO. Und darin steht:
Zitat:
§ 7
[...]
(3) In jedem Schulhalbjahr sind in jedem Fach die Leistungen in schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht, in der Facharbeit und bei der Mitarbeit im Unterricht unter Berücksichtigung der Unterrichtsziele und der Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers in einer Bewertung zusammenzufassen.

Lese ich so, dass nicht nur eine Note gemacht werden darf.
_________________
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derElmo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.09.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann der Lehrer nicht hingehen und sagen, es gibt nur die eine Arbeit die ihr gemacht habt und das ist die Endzensur?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.03.08, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kann er schon - aber mit Hinweis auf die zitierte Regelung kann man dem widersprechen, und wenn man sich nicht einigen kann, muss der Schulleiter hinzugezogen werden.
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