Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versuchter Ladendiebstahl
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versuchter Ladendiebstahl
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
frank234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 15:34    Titel: Versuchter Ladendiebstahl Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgendes Szenario:
Person A öffnet im Supermarkt einen Viererpack Batterien und nimmt zwei heraus in der Absicht sie mitgehen zu lassen, bekommt dann aber ein schlechtes Gewissen und legt sie in ein Regal. Dann bezahlt er an der Kasse, wird aber dann von einem Kaufhausdetektiv ins Büro gebeten. Person A führt den Detektiv zu den Batterien und gibt zu diese zuerst stehlen gewollt zu haben. Dann das übliche Prozedere. Es wird eine Anzeige wegen versuchtem Ladendiebstahl mit dem Tathergang geschrieben die Person A unterschreibt. Am nächsten Tag schickt er ein Entschuldigungsschreiben an den Supermarkt, da ihm die Sache wirklich peinlich ist und er es sehr bereut. Außerdem ist er zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Nun hat Person A Post von der Polizei erhalten mit der Möglichkeit sich schriftlich zur Sache zu äußern. Meine Fragen sind nun:

- Im Brief der Polizei steht dass die Anklage auf VERSUCHTEN Ladendiebstahl lautet. Angenommen, Person A hatte die Batterien zwischenzeitlich in seiner Jackentasche verschwinden lassen, was ja dann schon ein vollendeter Diebstahl wäre, und der Detektiv hat das auch so in der Anzeige geschrieben (woran sich Person A nicht mehr erinneren kann). Wird die Staatsanwaltschaft dann evtl. auch wegen vollendetem Diebstahl tätig?
- Kann Person A noch von dem Versuch zurücktreten indem er sich schriftlich äußert?
- Im Anhörungsbogen der Polizei gibt es eine Frage, bei der JA oder NEIN angekreuzt werden muss. Sie lautet: "Mit der entschädigungslosen Aushändigung der sichergestellten Gegenstände an den Eigentümer bin ich einverstanden". Was bedeutet das genau und Ist das in diesem Fall überhaupt relevant?

Außerdem hätte ich noch gerne gewusst ob es generell ratsam ist das Entschuldigungsschreiben mitzuschicken und ob es ratsam ist überhaupt Angaben zur Sache zu machen oder nur zur Person. Ich bin mir aber nicht sicher ob das nicht schon gegen die Forenregeln verstößt. Falls doch, bitte einfach ignorieren.

Ich wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar!

Gruß
Frank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Relevant ist erstmal nicht, wovon der Detektiv ausgeht, sondern was die Polizei in die Akte an die Staatsanwaltschaft schreibt. Dann macht sich da der Staatsanwalt Gedanken, ob das so passt. Tatsächlich ist es aber so, dass bei kleinen Gegenständen wie Batterien eigentlich schon das In-der-Hand-verbergen die Vollendung des Diebstahls darstellt, da der "Eigentümer" der Sache keinen Zugriff mehr darauf hat. Ein Verbergen in der Jackentasche o. Ä. ist nicht immer nötig.

Von dem Versuch im jetzigen Stadium zurückzutreten ist nicht mehr möglich. Allerdings ist es möglich, vor Vollendung eines Versuches aus freien Stücken selbst zurückzutreten (siehe hierzu auch § 24 StGB). Hier muss nun geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen freiwilligen Rücktritt vom versuchten Ladendiebstahl handelt. Aber auch dies wird der Staatsanwalt (evtl. aber auch erst im Verfahren) klären.

Die Frage auf dem Anhörungsbogen (Herausgabe) muss meines Erachtens nicht beantwortet werden, da sich die Batterien vermutlich immernoch im Gewahrsam des Supermarktes befinden und somit nicht herausgegeben werden müssen. Sollte die Polizei sie allerdings doch mitgenommen haben (als Beweismittel), so ist die Frage m. E. immernoch nicht von Ihnen zu beantworten, da die Herausgabe von Beweismitteln nicht mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgen muss (wäre ja auch totaler Blödsinn irgendwie...)


MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frank234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schonmal für die Antwort!

Habe ich das nun richtig verstanden, dass der Staatsanwalt dann evtl. nicht nur wegen versuchtem Ladendiebstahl urteilt sondern wegen vollendetem? Auch wenn nur wegen versuchtem Ladendiebstahl angezeigt wurde?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann schon sein.
Der Staatsanwalt ist nicht an das Gebunden, was Angezeigt wurde.
Es reicht zum Beispiel auch, nur die reine Handlung zu beschreiben ohne zu sagen "Ich zeige hiermit einen versuchten Diebstahl an". Der Staatsanwalt beurteilt dann nach Abschluss der Ermittlungen, wegen was er anklagt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

frank234 hat folgendes geschrieben::
Habe ich das nun richtig verstanden, dass der Staatsanwalt dann evtl. nicht nur wegen versuchtem Ladendiebstahl urteilt....

Der Staatsanwalt urteilt überhaupt nicht, dafür ist der Richter zuständig Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, ich hatte das so verstanden "Er kommt für sich zu dem Urteil, dass hier nicht nur ein versuchter, sondern auch ein vollendeter Diebstahl vorliegt."
Das Urteil im eigentlichen Sinne kommt natürlich vom Richter.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
frank234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann bin ich schonmal schlauer.

Soll auf dem Anhörungsbogen (Äußerdung zu den Vorwürfen) eigentlich der Tathergang aus der Sicht des Täters beschrieben werden oder wie muss man sich das vorstellen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre eine Möglichkeit.
Man kann aber auch andere entlastende Dinge erwähnen, z.B. dass man gar nicht am Tatort war(jetzt ganz allgemein und nicht bezogen auf diesen Fall) oder dass man Zeugen hat, die bestätigen könne, dass es sich anders abgespielt hat etc.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Tatsächlich ist es aber so, dass bei kleinen Gegenständen wie Batterien eigentlich schon das In-der-Hand-verbergen die Vollendung des Diebstahls darstellt, da der "Eigentümer" der Sache keinen Zugriff mehr darauf hat.

Da würde ich mich in diesem Falle drum prügeln.

Vollendet ist ein Ladendiebstahl im Zweifel - und hier besteht ein solcher Zweifel - erst dann, wenn einer mit dem Diebesgut die Kasse verlassen hat. Das wird auch praktisch so gehandhabt, auch hier: der Ladendetektiv kommt eben erst, wenn der Kunde die Kasse verlassen hat.

Tatsache ist nun, es ist nichts gestohlen worden.
T hatte das zwar vor, hat das potentielle Diebesgut aber im Verkaufsraum gelassen, bevor er zur Kasse gegangen ist (das muss nicht so gewesen sein, ich konstruiere mir nur aus den Angaben hier einen theoretischen Fall, der mich interessiert).

Für mich ein eindeutiger Fall von Rücktritt. § 24 StGB:

Zitat:
(1) 1Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 2Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.


Es ist mir völlig wurscht, wie hierzu in anderen Fallkonstellationen entschieden wurde. Nach allgemeiner Auffassung der Bevölkerung tritt jegliche Vollendung ihrer Aktionen in einem Supermarkt erst dann ein, wenn die Kasse passiert wurde. Auch ein Kauf ist erst dann abgeschlossen. Ansonsten wäre es nämlich nicht allgemein üblich, Ware nicht zu kaufen, sondern an der Kasse zurück zu geben, wenn man beim Scannen des Preises feststellt, ist mir zu teuer. Das gilt auch dann, wenn gesetzlich tatsächlich etwas anders festgelegt wurde. Dann nämlich nimmt der Richter ein scharfes Richtschwert in die Hand, auf dem steht geschrieben: § 153 StPO: geringe Schuld und/oder mangelndes öffentliches Interesse, also Einstellung des Verfahrens.

Vulgo: wächst bei uns im Land etwa das Geld auf Bäumen, dass wir unsere Beamten und Richter mit so'nem Kleinscheiß beschäftigen müssen?

Dass der Ladendetektiv frustriert ist, weil er möglicherweise die erhoffte Fangprämie nicht kriegt, kann nicht unser Problem sein. Und mit "unser" meine ich uns Bürger, also das Staatsvolk, in dessen Namen ja wohl immerhin Recht gesprochen wird, ne?

Also, hier wird gar nix verhandelt, hier wird eingestellt.

Auch gegen den Willen des Ladendetektivs. Der hat ja nicht umsonst in die Anzeige geschrieben: Delinquent ließ zwei Batterien in seiner Jackentasche verschwinden. Sonst kriegt er im Zweifel nämlich keine Kohle. T weißt nicht mehr, ob das der Fall war? Dafür gibt's ne schöne juristische Formulierung: "wird mit Nichtwissen bestritten." Soll man T also erst mal beweisen, dass das, was der Ladendetektiv schrieb, wahr ist.

T ist vom Versuch zurück getreten, weil das mit dem Klauen bei ihm nicht klappt; da ist er nicht der Typ zu. Hat er erst beim Versuch fest gestellt, jetzt weiß er's. Hört die Polizei gerne, einer weniger, der ihr Arbeit machen wird.

Muss sie aber erst mal wissen. Also muss T ihr das sagen. Als Beweis fügt er das Entschuldigungsschreiben in Kopie bei, das hoffentlich datiert ist (das Schreiben sollte er allerdings vorher noch einmal lesen).

Ist der Fall damit erledigt? Noch nicht ganz. Ein Tatbestand fehlt nämlich noch: Sachbeschädigung. Die aufgerissene Packung, aus der zwei Batterien fehlen. Die kann der Supermarkt nämlich nicht mehr verkaufen - oder höchstens als Sonderangebot. Hat er also Anspruch auf Schadensersatz. Die Packung muss bezahlt werden - Aufreißen der Packung verpflichtet meist auch zum Kauf.

Übrigens, bei Fragebögen gilt: wenn man nicht weiß, wo welches Kreuz zu machen ist, dann macht man auch keines; Sternchen dran - und als Fußnote die Erklärung. Denn Staatsbürger sind nicht die Sklaven staatlicher Bürokratie.
_________________
Grüße,
Abrazo


Zuletzt bearbeitet von Abrazo am 30.03.08, 21:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Es ist mir völlig wurscht, wie hierzu in anderen Fallkonstellationen entschieden wurde. Nach allgemeiner Auffassung der Bevölkerung tritt jegliche Vollendung ihrer Aktionen in einem Supermarkt erst dann ein, wenn die Kasse passiert wurde.

Schön für Sie, ist mir Wurst.
Für all die, die demnächst vor einem Richter stehen oder die es in der Theorie interessiert:
Der Diebstahl ist bereits mit dem Gewahrsamsbruch(in die Tasche stecken o.ä.) vollendet.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dann klaut jede junge Mutter im Supermarkt, die ihre Einkäufe in das Netz des Kinderwagens legt und die Windeln auf die Ablage über den Rädern.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da fehlt die Zueigenungsabsicht.
Stichwort subjektiver Tatbestand.

Außerdem ist in beiden Varianten erkennbar, dass hier nichts versteckt werden soll.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Fehlt bei T auch.
War im Zeitpunkt t1 da, verschwand aber im Zeitpunkt t2 ohne Wiederkehr.
Wenn Kassendurchmarsch Zeitpunkt t3 ist und die Zeit nicht zurück läuft, dann fehlt bei T im Zeitpunkt t3 die Zueignungsabsicht.

Notwendige Nachschrift:
Strafrecht ist dazu da, um Straftäter zu bestrafen.
Es ist nicht zu dem Behufe da, Straftäter zu konstruieren.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag sein.
Zu dem Fall und seinen verschiedenen Versuchs- und Vollendungs- und Rücktrittsstadien habe ich mich auch noch nicht geäußert.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich konstruiere mal nen anderen Fall, der gewiss schon mal passiert ist.
Stell Dir vor, Du bist Vater einer halbwüchsigen Tochter. Unvermutet findest Du einen Brief von der Polizei im Briefkasten: Anhörungsbogen - Dein Mäuschen wurde beim versuchten Ladendiebstahl erwischt.

Also knöpfst Du Dir die junge Dame mal vor.
Ach, Papa, sagt die, Tina und Mia haben immer so coole Klamotten, und da haben die gesagt, weißte was, kommste mit, wenn wir demnächst wieder in dem angesagten Laden Klamotten klauen gehen. Habbisch auch gemacht. Da haben wir so alles mögliche anprobiert, und da gefiel mir der eine Pullover so gut, da hab ich gedacht, den nehme ich. Tina und MIa wussten auch Bescheid, die hatten ne Zange dabei und haben die Sicherungen abgeknipst und dann haben wir die Sachen in unsere Taschen gesteckt und uns noch jede ein Tuch zum Kaufen ausgesucht.

Aber kurz vor der Kasse habe ich mich gar nicht gut gefühlt, ich wollte dann doch nicht klauen, und da habe ich den Pullover genommen und einfach auf den nächsten Wühltisch geschmissen, hab das Tuch bezahlt und bin durch.

Jo, und da kam dann der Ladendetektiv.

Was würdest Du sagen?
Ich würde sagen, na ja, so macht man seine Erfahrungen im Leben.
Und mich über die Integrität meiner Tochter freuen.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.