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Verfasst am: 01.04.08, 12:21 Titel: Geschützt als Wortmarke z.B. "APFEL" versus Domain
Für Apfel kann Orange oder XY - Obst oder Pilz eingesetzt werden. Hier nur ein
Beispiel für einen theoretischen Fall:
Nehmen wir an- ein Apfelsafthersteller hat die Wortmarke "APFEL" beim Deutschen Patentamt geschützt.
Dürfte die Domain apfel.de oder apfel.com, deren Eigentümer nicht der Apfelsafthersteller ist, ohne Bedenken verkauft werden, oder könnte der Apfelsafthersteller die Löschung der Domain fordern und einklagen? Die Domain sei nach Patentschutz eingerichtet worden.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.04.08, 14:21 Titel:
Um mal ganz kleinlich zu sein:
Kann er doch, aber nicht für den Verkauf von Äpfeln oder Apfelsaft. Ich sehe keine Probleme, wenn er nebenbei unter "Apfel" eine T-Shirt-Kollektion oder Regenschirme anbietet.
Zur Ausgangsfrage: ein Markeninhaber kann die Freigabe dann fordern, wenn die Nutzung oder Belegung ihn in seinen Markenrechten verletzt.
Das ist dann zu bejahen, wenn
(a) das Handeln mit und auf der Domain den Schutzbereich der Marke berührt und
(b) die Domain nach Markenanmeldung registriert wurde
Das ist in der Regel zu verneinen, wenn
(a) die Domain in einem anderen als dem Schutzbereich der Marke verwendet wird (z.B. für den Verkauf von Autos)
(b) die Domain vor Markenanmeldung registriert wurde und die Registrierung bei vorhandener Geschäftsbezeichnung auch nicht bösgläubig war (also z.B. mit dem Ziel, sie dem Inhaber der Geschäftsbezeichnung/Marke zu verkaufen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 01.04.08, 15:07 Titel: Re: Geschützt als Wortmarke z.B. "APFEL" versus Do
mlmgv hat folgendes geschrieben::
Dürfte die Domain apfel.de oder apfel.com, deren Eigentümer nicht der Apfelsafthersteller ist, ohne Bedenken verkauft werden, oder könnte der Apfelsafthersteller die Löschung der Domain fordern und einklagen?
1. Unter Berufung auf die Eintragung von "Apfel" als Marke für die Waren XY könnte die Benutzung der Domainbezeichnung Apfel.xxx außerhalb des Ähnlichkeitsbereichs von XY-Waren/Dienstleistungen nicht untersagt werden.
2. Ein Apfelsafthersteller kann die Benutzung von apfel.de nicht unter Berufung auf seine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagebefugnis in der Apfel(saft)branche wg. unlauterem//irreführenden Gerbrauch einer Gattungsdomain untersagen.
3. Als Inhaber eines 'im Inland bekannten' Markenzeichens 'Apfel' könnte der Rechteinhaber dagegen erweiterte Rechte geltend machen.
4. Sofern das (als Marke eingetragene) Zeichen 'Apfel' vom Apfelsafthersteller außerdem auch als Unternehmenskennzeichen benutzt würde, könnte er aus dem Recht an einer geschäftlichen Bezeichnung gegen die Verwendung einer gleichlautenden Domainbezeichnung vorgehen.
ich glaube kaum, das man das Wort "Apfel" schuetzen kann, wenn es im Bereich eines apfels liegt. U.U. kann ich mir vorstellen, sie sind z.b. in der Jeans-Branche taetig und wollen ihrer Jeans das Markenwort Apfel "verpassen". alles was mit Apfel, oder Aepfeln im ursprunglichem Sinne zu tun hat wird mit Sicherheit abgelehnt. Hierfuer gibt es mehrere Gruende, einer waere z.B. Umgangssprache. Nicht schuetzbar.
Habe selbst solcherlei Erfahrungen machen duerfen, wollte z.B. vor 7 Jahren .com, .de, http://www und www. schuetzen lassen. eiskalte ablehnung, umwohl es eigentlich zu dieser Zeit noch moeglich war. (Haette das I-Net revolutioniert mit einer guten Kanzlei als Partner )
So verrückt es auch ist -> z.B. "APFEL" ist geschützt (siehe Deutsches Patentamt unter DINFO, Markenzeichen). So ist zum Beispiel auch "SPARGEL" geschützt.
Nun gibt es aber auch Wörter, die in anderen Sprachen gleiche oder andere Bedeutung haben.
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