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Lieder von urheberrechtlich geschützten CDs kopieren und dann im Internet veröffentlichen ist bekanntlich verboten. Wie ist die Rechtslage, wenn eine Person ein Lied selbst nach--singt
1. Mit Text oder
2. nur rein melodisch ("la-la-la")
und dieses dann ins Internet stellt (die eigene Seite, Internetmusikbörse [Name geändert], etc.)?
Dann verletzt diese Person mit großer Sicherheit das Aufführungsrecht des Urhebers. _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Auch die Melodie ist ein schützenswerter Bestandteil eines musikalischen Werkes. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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