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Lieder nachsingen

 
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RECHTnett
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 12:34    Titel: Lieder nachsingen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Lieder von urheberrechtlich geschützten CDs kopieren und dann im Internet veröffentlichen ist bekanntlich verboten. Wie ist die Rechtslage, wenn eine Person ein Lied selbst nach--singt

1. Mit Text oder
2. nur rein melodisch ("la-la-la")

und dieses dann ins Internet stellt (die eigene Seite, Internetmusikbörse [Name geändert], etc.)?

ich Grüße
RECHTnett
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verletzt diese Person mit großer Sicherheit das Aufführungsrecht des Urhebers.
_________________
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 13:39    Titel: Re: Lieder nachsingen Antworten mit Zitat

RECHTnett hat folgendes geschrieben::
... Wie ist die Rechtslage, wenn eine Person ein Lied selbst nach--singt ...

... dann hilft die GEMA sicher weiter. Winken
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RECHTnett
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:17    Titel: . Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die Antworten.

Und in diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass man nur die Melodie wiedergibt, um "GEMA-Pflichtig" zu werden?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Auch die Melodie ist ein schützenswerter Bestandteil eines musikalischen Werkes.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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